Sitzung: 03.11.2020 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: B 20/0343
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B 20/0343) werden
berücksichtigt
11
nicht
berücksichtigt
9
zur
Kenntnis genommen
1, 1a, 2,
3, 4, 5, 6, 7, 8, 10
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring",
Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, westl.
Lawaetzstraße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0343) und dem Teil B
- Text - (Anlage 5 zur Vorlage B
20/0343) in der zuletzt geänderten Fassung vom 04.09.2020, als Satzung
beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 04.09.2020 (Anlage 6 zur Vorlage B 20/0343) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben,
dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der
Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;
davon anwesend 35; Ja-Stimmen: 35; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
9 |
9 |
5 |
5 |
2 |
2 |
1 |
2 |
- |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Befangen: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.