Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B 20/0343) werden

 

berücksichtigt

11

 

nicht berücksichtigt

9

 

zur Kenntnis genommen

1, 1a, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, westl. Lawaetzstraße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0343) und dem Teil B - Text - (Anlage 5 zur Vorlage B 20/0343) in der zuletzt geänderten Fassung vom 04.09.2020, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 04.09.2020 (Anlage 6 zur Vorlage B 20/0343) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;

 

davon anwesend 35; Ja-Stimmen: 35; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

9

9

5

5

2

2

1

2

-

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Befangen:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.