Sitzung: 26.10.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 20/0384
Beschluss:
Der
Hauptausschuss nimmt die in der dritten Spalte der Synopse in der Anlage 1 zur
Vorlage B20/0384 dargestellten Vorschläge zur Kenntnis und bittet die
Verwaltung die nachfolgenden Ergänzungen zu berücksichtigen und die angepassten
Gesellschaftsverträge dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung bis zum Ende
des Jahres 2020 zur Entscheidung vorzulegen.
Paragraph |
Regelung wie im
Entwurf ok? |
Ergänzung/Änderung
gewünscht |
§
1 Firma und Sitz der Gesellschaft |
Ja |
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§
2 Zweck und Gegenstand des Unternehmens |
Ja |
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§
3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft |
Ja |
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§
4 Stammkapital, Stammeinlagen |
Ja |
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§
5 Organe der Gesellschaft |
Ja |
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§
6 Gesellschafterversammlung |
Ja |
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§
7 Aufgaben der Gesellschafterversammlung |
Ja |
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§
8 Aufsichtsrat |
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In
§ 8 Abs. 6 wird der erste Satz wie folgt ergänzt: „Der Aufsichtsrat wählt aus
seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren oder dessen
Stellvertretung mit einfacher Mehrheit.“ Außerdem
wird als zweiter Satz Folgendes eingefügt: „Eine Abwahl der Vorsitzenden oder
des Vorsitzenden oder deren oder dessen Stellvertretung ist ebenfalls mit
einfacher Mehrheit möglich.“ In
§ 8 Abs. 7 wird „Die Ladungsfrist kann bei dringlichen Themen verkürzt
werden. Die Ladungsfrist legt die Vorsitzende oder der Vorsitzende im
Einzelfall, ggf. auf der Grundlage der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
(§ 9 Abs. 4) , fest.“ gestrichen. In
§ 8 Abs. 8 wird der letzte Satz wie folgt geändert: „Jedem Mitglied des
Aufsichtsrats ist eine Sitzungsniederschrift in Textform auszuhändigen.“ |
§
9 Aufgaben des Aufsichtsrats |
Ja |
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§
10 Geschäftsführung |
Ja |
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§
11 Aufgaben der Geschäftsführung |
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§
11 Abs. 3 wird wie folgt geändert: „Die Geschäftsführung berichtet der
Gesellschafterversammlung, dem
Aufsichtsrat und der Beteiligungsverwaltung der Stadt Norderstedt
schriftlich pro Quartal oder in der
Aufsichtsratssitzung über den Stand der Leistungserfüllung und über
etwaige absehbare Abweichungen der Ergebnisse vom Wirtschaftsplan sowie nach
Maßgabe des Berichtswesens. Erhebliche Abweichungen sind der
Gesellschafterversammlung, dem
Aufsichtsrat und der Beteiligungsverwaltung unverzüglich mitzuteilen.“ |
§
12 Rechte und Aufgaben der Beteiligungsverwaltung |
Ja |
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§
13 Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung |
Ja |
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§
14 Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung |
Ja |
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§
15 Salvatorische Klausel |
Ja |
|
§
16 Bekanntmachungen |
Ja
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Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.