Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die in der dritten Spalte der Synopse in der Anlage 1 zur Vorlage B20/0384 dargestellten Vorschläge zur Kenntnis und bittet die Verwaltung die nachfolgenden Ergänzungen zu berücksichtigen und die angepassten Gesellschaftsverträge dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung bis zum Ende des Jahres 2020 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Paragraph

Regelung wie im Entwurf ok?

Ergänzung/Änderung gewünscht

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Ja

 

§ 2 Zweck und Gegenstand des Unternehmens

Ja

 

§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft

Ja

 

§ 4 Stammkapital, Stammeinlagen

Ja

 

§ 5 Organe der Gesellschaft

Ja

 

§ 6 Gesellschafterversammlung

Ja

 

§ 7 Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Ja

 

§ 8 Aufsichtsrat

 

In § 8 Abs. 6 wird der erste Satz wie folgt ergänzt: „Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren oder dessen Stellvertretung mit einfacher Mehrheit.“

 

Außerdem wird als zweiter Satz Folgendes eingefügt: „Eine Abwahl der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden oder deren oder dessen Stellvertretung ist ebenfalls mit einfacher Mehrheit möglich.“

 

In § 8 Abs. 7 wird „Die Ladungsfrist kann bei dringlichen Themen verkürzt werden. Die Ladungsfrist legt die Vorsitzende oder der Vorsitzende im Einzelfall, ggf. auf der Grundlage der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (§ 9 Abs. 4) , fest.“ gestrichen.

 

In § 8 Abs. 8 wird der letzte Satz wie folgt geändert: „Jedem Mitglied des Aufsichtsrats ist eine Sitzungsniederschrift in Textform auszuhändigen.“

§ 9 Aufgaben des Aufsichtsrats

Ja

 

§ 10 Geschäftsführung

Ja

 

§ 11 Aufgaben der Geschäftsführung

 

§ 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert: „Die Geschäftsführung berichtet der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat und der Beteiligungsverwaltung der Stadt Norderstedt schriftlich pro Quartal oder in der Aufsichtsratssitzung über den Stand der Leistungserfüllung und über etwaige absehbare Abweichungen der Ergebnisse vom Wirtschaftsplan sowie nach Maßgabe des Berichtswesens. Erhebliche Abweichungen sind der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat und der Beteiligungsverwaltung unverzüglich mitzuteilen.“

§ 12 Rechte und Aufgaben der Beteiligungsverwaltung

Ja

 

§ 13 Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung

Ja

 

§ 14 Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung

Ja

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Ja

 

§ 16 Bekanntmachungen

Ja

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

1

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.