Sitzung: 03.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 20/0465
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße", Gebiet: Östlich Ochsenzoller
Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße (Anlage
1 zur Vorlage) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Bebauungsplan–Vorentwurf vom 17.11.2020 (Anlage 2 zur Vorlage) und der Vorentwurf der Begründung vom 17.11.2020 (Anlage
3 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1
und 5 der Anlage 4 der Vorlage durchzuführen.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
4 |
3 |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon
anwesend 15..; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1, somit einstimmig
beschlossen.