Sitzung: 03.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 20/0372
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342
Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und
Tannenhofstraße", Gebiet: südl. Ochsenzoller Straße, westl. Krummer
Weg, nördl. Tannenhofstraße, nordöstl. Tannenstieg beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.10.2020 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 5 zur Vorlage B 20/0372). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für die unbebauten
Grundstücke
·
Städtebauliche Neuordnung des Abschnitts des
südlichen Straßenraumes der Ochsenzoller Straße
·
Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der
baulichen Nutzung
·
Sicherung
des vorhandenen Großbaumbestandes
·
die Sicherung von
Flächen für den Fuß- und Radverkehr
Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB
durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 342
Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße
Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet: südl. Ochsenzoller Straße, westl. Krummer Weg,
nördl. Tannenhofstraße, nordöstl. Tannenstieg (Anlage 5 zur Vorlage B 20/0372)
die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept vom 28.10.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0372) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom
19.10.2020 (Anlage 5 zur Vorlage B
20/0372) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend
den Ziffern 1+ 5 der Anlage 7
der Vorlage B 20/0372
durchzuführen.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlags:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
1 |
- |
- |
1 |
- |
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon
anwesend 15..; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2, somit
einstimmig beschlossen.