Beschluss:

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet: südl. Ochsenzoller Straße, westl. Krummer Weg, nördl. Tannenhofstraße, nordöstl. Tannenstieg beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.10.2020 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 5 zur Vorlage B 20/0372). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Schaffung von Baurechten für die unbebauten Grundstücke

·         Städtebauliche Neuordnung des Abschnitts des südlichen Straßenraumes der Ochsenzoller Straße

·         Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung

·         Sicherung des vorhandenen Großbaumbestandes

·         die Sicherung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr

Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße
Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet:
südl. Ochsenzoller Straße, westl. Krummer Weg, nördl. Tannenhofstraße, nordöstl. Tannenstieg (Anlage 5 zur Vorlage B 20/0372) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Das städtebauliche Konzept vom 28.10.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0372) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 19.10.2020 (Anlage 5 zur Vorlage B 20/0372) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1+ 5 der Anlage 7 der Vorlage B 20/0372 durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlags:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Ja:

4

3

2

1

1

1

-

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

1

-

-

1

-

 

Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15..; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2, somit einstimmig beschlossen.