Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Wiersbitzki stellt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr unter TOP 12.3. am 05.11.folgende Anfrage:

 

„Vor dem Grundstück der EGNO befindet sich noch ein schmaler Grundstücksstreifen auf dem PKW und auch Wohnmobile parken. Zu erreichen sind diese Flächen nur durch überfahren des Fußgängerweges. Somit können hier erhebliche Schäden entstehen.

Warum wird hier nicht das Ordnungsamt tätig?

 

Als Anlage füge ich Fotos bei.

 

Ab U-Bahnbrücke Richtung Rathausallee wird durchgehend auf der rechten Straßenseite bis zur Rudolf-Schülke-Straße geparkt. Beim Überholen der geparkten Fahrzeuge kann man nicht erkennen, ob Fahrzeuge entgegenkommen (Kurve Herzklinik). Es gibt immer wieder Probleme, so dass ein Fahrzeug zurücksetzen muss.

 

Können auf einem Abschnitt Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

 

 

Antwort der Verwaltung

 

Zu den Fragen:

 

Warum wird hier das Ordnungsamt nicht tätig?

 

Die beschriebenen Flächen vor dem Grundstück der Egno gehören ebenfalls der Egno. Das Befahren des Gehweges, könnte den Tatbestand des rechtswidrigen Befahrens aus dem Bereich des fließenden Verkehres erfüllen und wäre durch die Polizei zu ahnden. Eine Zuständigkeit seitens des Ordnungsamtes Norderstedt existiert hier nicht.

 

Können auf einem Abschnitt Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

 

Verkehrszeichen sind gem. §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Sie sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und den Verkehr somit sicher führen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

 

Haltverbote sind überall dort erforderlich, wo die allgemeinen Regeln über das Halten und Parken nicht mehr ausreichen, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden oder die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt ist.

 

 

Die Situation in der Heidbergstraße wird schon seit Längerem von der Verkehrsaufsicht beobachtet. Es fanden mehrere Ortstermine sowohl durch die Überwachungskräfte, den kommunalen Ordnungsdienst als auch durch die Verkehrsaufsicht statt.

 

Jedoch wurde kein Handlungsbedarf festgestellt. Zwischen den Fahrzeugen befinden sich immer Ausweichmöglichkeiten, aufgrund von abgesenkten Bordsteinen und/oder Ausfahrten.

 

Hier können wartende Fahrzeuge sich aufstellen. Da der Gegenverkehr gut sichtbar ist, gibt es hier keine Probleme, rechtzeitig auszuweichen.

 

Eine Gefahrenlage wird nicht gesehen.

 

Auch seitens der Polizei wurde dieses im Rahmen der erneuten Anfrage bestätigt. In der Stellungnahme vom 16.11.2020 heißt es:

 

„[…]  aus polizeilicher Sicht gibt es derzeit keine veränderten Entscheidungsgrundlagen.

 

Der Bereich ist vom Unfallgeschehen her unauffällig.

Es gibt auch gegenüber der Polizei keine aktualisierte Beschwerdelage.

 

Dies mag insgesamt mit der verminderten Verkehrslage zu tun haben.“