Beschluss: Kenntnisnahme

Anfrage von Herrn Muckelberg zu o.g. Thema:

 

Herr Muckelberg stellt in diesem Zusammenhang die nachfolgende Frage und bittet um schriftliche Beantwortung:

 

 

Herr Muckelberg fragt nach, ob der Verwaltung die Baumfällungen an der Schleswig-Holstein-Straße Ecke Langenharmer Weg bekannt sei. Weiterhin fragt Herr Muckelberg nach dem generellen Ablauf bei illegalen Baumfällungen.

 

Antwort Frage 1:

 

Auf Hinweis von Herrn Muckelberg wurde der Sachverhalt geprüft.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass im B-Plan festgesetzte Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden.

 

Der Ablauf bei illegalen Baumfällungen hängt davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage ein Baum geschützt ist.

Je nachdem unter welchem rechtlichen Schutzstatus ein Baum steht, der ohne Genehmigung gefällt wurde, wird der Vorgang an die zuständige Stelle nach Bekanntwerden weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen zum Baumschutz sind: Baugesetzbuch (Ahndung als Ordnungswidrigkeit Fachbereich Bauaufsicht), Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Ahndung als Ordnungswidrigkeit, Untere Naturschutzbehörde) und die Baumschutzsatzung (Ahndung als Ordnungswidrigkeit, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben).

 

In diesem Fall wurde die Sachlage unmittelbar von der zuständigen Fachingenieurin für den Baumschutz vor Ort erfasst.

Da in diesem Bereich ein Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Bäume den Schutzstatus des Baugesetzbuches genießen, liegt die Durchführung eines Verfahrens im Fachbereich  Bauaufsicht.

Der Fachbereich hat bereits ein Schreiben zur Anhörung des Eigentümers versandt.

Daraufhin wurde für Anfang des kommenden Jahres ein Ortstermin zur Klärung der Sachlage mit dem Eigentümer, bzw. dem Verursacher, vereinbart. In diesem Termin muss auch das weitere Verfahren geklärt werden.

 

Aufgabe des Fachbereichs Natur und Landschaft ist es, die Durchgrünung des Stadtgebietes zu gewährleisten und dauerhaft zu erhalten.

Um die Verluste auszugleichen, müssen adäquate Ersatzpflanzungen getätigt werden. Für eine zeitnahe Gewährleistung der Funktionserfüllung durch die Bäume werden entsprechend große Pflanzqualitäten (=Größe der zu pflanzenden Bäume) gefordert.

Das in Teilen gefällte Wäldchen wird gemäß den Bestimmungen des Bebauungsplanes durch die Pflanzung heimischer Laubgehölze wiederhergestellt.

Die Pflanzungen sind unmittelbar nach Durchführung des Ortstermins noch im Frühjahr 2021 umzusetzen.