Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt "Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich Coppernicusstraße, östlich Europaallee, nördlich Ochsenzoller Straße und westlich Lütjenmoor Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 11.11.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 11.11.2020 (Anlage 4  zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt "Willy-Brandt-Park" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         Immissionen von Spiel-und Sportanlagen

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

·           Erhaltungsgebote zum Baumschutz

·           Anpflanzungsgebote

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      Grundwasserschutz

·      benachbarten Altstandort

·      Bodenversiegelung durch Neubebauung und Sportanlagen

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·         Erhaltungsgebote für Knick- und Baumstrukturen

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·         keine

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·           Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                                  Stand: 05/2020

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten               Stand: 2000

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 313 Bildungshaus und Willy-Brandt-Park der Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner, 27. August 2020

·         Faunistische Potenzialabschätzung und Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan 313, Willy-Brandt-Park, Dipl.-Biologe Carsten Lutz, 18. Mai 2020

·         Lärmtechnische Untersuchung Standortfindung Bolzplätze Willy-Brandt-Park in Norderstedt, Ingenieurbüro Bergann Anhaus, 05. Oktober 2018

·         Lärmtechnische Stellungnahme zu den geplanten Sportanlagen Willy-Brandt-Park / Schulsportnutzung, Ingenieurbüro Bergann Anhaus, 19. Juni 2020

·         Stellungnahme der Kreises Segeberg, der Landrat, Kreisplanung, Untere Naturschutzbehörde und Bodenschutz, 27.10.2016

·         Kurzbericht zu Bodenluftuntersuchungen im Plangebiet B 313 – Nördlich Willy-Brandt-Park, Europaallee 36 Norderstedt, Bürogemeinschaft Kowalski – Dr. Preuß, Altlasten und Hydrologie, Lübeck, 15.12.2016

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, von einer Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird aber nicht abgesehen.

 


 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Ja:

4

3

2

2

1

1

-

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

1

-

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 1, somit einstimmig beschlossen.