Beschluss:

 

Das Fachbereichsbudget des Amtes 41 für das Jahr 2021 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.1. Im Budget des Amtes 41 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende

       Verwaltungstätigkeit (Ergebnisplan) wie folgt geändert:

363320.531800: Förderung institutioneller Beratung auf Grundlage von Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (z.B. Familienzentren und Erziehungsberatungen)

Die geplante Reduzierung der Aufwendungen um 100.000,- € (von 1.200.000,- € auf 1.100.000,- €) wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 1.200.000,- € wird beibehalten, da diese Mittel benötigt werden. 

363380.533200: § 34 SGB VIII – stationäre Jugendhilfe

Die geplante Reduzierung der Aufwendungen um 100.000,- € (von 3.300.000,- € auf 3.200.000,- €) wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 3.300.000,- € wird beibehalten, da diese Mittel benötigt werden. 

366000.531800: Zuschüsse zu Projekten der Jugendarbeit auf Grundlage von Beschlüssen des JHA (z.B. Straßensozialarbeit)

Die geplante Reduzierung der Aufwendungen um 50.000,- € (von 346.700,- € auf 296.700,- €) wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 346.700,- € wird beibehalten, da diese Mittel benötigt werden. 

363110.414200: Zahlungen des Kreises gem. öffentlich-rechtlichem Vertrag

Da in 2021 Revisionsverhandlungen mit dem Kreis Segeberg erfolgen, ist auf Grund der allgemeinen Fallzahl- und Kostenentwicklung in der Jugendhilfe mit höheren Erstattungen durch den Kreis zu rechnen. Der Ertragsansatz wird daher um 250.000,- € von 7.073.700,- € auf 7.323.700,- € erhöht.

1.2. Im Budget des Amtes 41 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit

       (Finanzplan) wie folgt geändert:

 

366000.785139: Jugendlandheim Lemkenhafen Umbau + Sanierung

In 2021 waren 500.000,- € geplant. Da sich die Betreibersuche coronabedingt verzögert hat, verzögern sich auch die Planungen der Maßnahme, so dass in 2021 nur Planungskosten i.H.v. 200.000,- € benötigt werden.

 

Die Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplanes (für laufende Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes sowie aus der Änderung des Finanzplanes (aus Investitionen) auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sind im Haushalt zu berücksichtigen.

 

 


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Drei Stimmen konnten aus technischen Gründen nicht abgefragt werden.