Sitzung: 25.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 21/0127
Beschluss:
Das Fachbereichsbudget des Amtes 41 für das Jahr 2021 sowie die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1.1. Im
Budget des Amtes 41 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit
(Ergebnisplan) wie folgt geändert:
363320.531800: Förderung institutioneller Beratung auf Grundlage von Beschlüssen des
Jugendhilfeausschusses (z.B. Familienzentren und Erziehungsberatungen)
Die geplante
Reduzierung der Aufwendungen um 100.000,- € (von 1.200.000,- € auf 1.100.000,-
€) wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 1.200.000,- €
wird beibehalten, da diese Mittel benötigt werden.
363380.533200: § 34 SGB VIII – stationäre Jugendhilfe
Die geplante
Reduzierung der Aufwendungen um 100.000,- € (von 3.300.000,- € auf 3.200.000,-
€) wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 3.300.000,- €
wird beibehalten, da diese Mittel benötigt werden.
366000.531800: Zuschüsse zu Projekten der Jugendarbeit auf Grundlage von Beschlüssen
des JHA (z.B. Straßensozialarbeit)
Die geplante
Reduzierung der Aufwendungen um 50.000,- € (von 346.700,- € auf 296.700,- €)
wird nicht umgesetzt. Der ursprüngliche Ansatz 2021 i.H.v. 346.700,- € wird
beibehalten, da diese Mittel benötigt werden.
363110.414200: Zahlungen des Kreises gem. öffentlich-rechtlichem Vertrag
Da in 2021
Revisionsverhandlungen mit dem Kreis Segeberg erfolgen, ist auf Grund der
allgemeinen Fallzahl- und Kostenentwicklung in der Jugendhilfe mit höheren
Erstattungen durch den Kreis zu rechnen. Der Ertragsansatz wird daher um
250.000,- € von 7.073.700,- € auf 7.323.700,- € erhöht.
1.2. Im
Budget des Amtes 41 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit
(Finanzplan) wie folgt geändert:
366000.785139: Jugendlandheim Lemkenhafen Umbau + Sanierung
In 2021 waren
500.000,- € geplant. Da sich die Betreibersuche coronabedingt verzögert hat,
verzögern sich auch die Planungen der Maßnahme, so dass in 2021 nur
Planungskosten i.H.v. 200.000,- € benötigt werden.
Die Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplanes (für laufende
Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des
Finanzplanes sowie aus der Änderung des Finanzplanes (aus Investitionen) auf
die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sind im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig
angenommen.
Drei Stimmen konnten aus
technischen Gründen nicht abgefragt werden.