Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Die Verwaltung nimmt zu diesem Thema wie folgt Stellung:

 

Die vom Leserbriefschreiber aufgestellten Behauptungen entbehren zum Teil jeglicher Grundlage. Der Leserbriefschreiber versucht hier den Bürgermeister bzw. die Verwaltung in eine privatrechtliche Auseinandersetzung mit hineinzuziehen, die im Übrigen bereits vor dem Oberlandesgericht in Schleswig abgehandelt worden ist.

 

Die im Leserbrief erwähnte Grundstücksfläche war mit einigen heimischen Sträuchern und einigen Bäumen bewachsen. Im Bebauungsplan ist diese Fläche ausgewiesen als “Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässern”. Die städtische Bepflanzung wurde bis auf die schützenswerten Bäume ohne Genehmigung entfernt. Soweit hier eine Räumung des Grundstückes erfolgte, ist die Grundstückseigentümerin seitens der Verwaltung zu Ersatzpflanzungen aufgefordert worden. Eine Erschließung des genannten Grundstückes über eine ungenutzte stadteigene Fläche kann aufgrund der Bebauungsplanfestsetzungen nicht erfolgen. Des weiteren ist der hier angesprochene Baum im Bebauungsplan Nr. 215 als zu entfernen gekennzeichnet gewesen, da ansonsten die Erschließung des rückwärtigen Grundstückes nicht möglich wäre. Der teilweise Abbruch der Garage resultiert aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes und den vorher geschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Eine Beteiligung der Verwaltung war und ist hier nicht gegeben.