Sitzung: 01.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0094
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Die
Verwaltung nimmt zu diesem Thema wie folgt Stellung:
Die
vom Leserbriefschreiber aufgestellten Behauptungen entbehren zum Teil jeglicher
Grundlage. Der Leserbriefschreiber versucht hier den Bürgermeister bzw. die
Verwaltung in eine privatrechtliche Auseinandersetzung mit hineinzuziehen, die
im Übrigen bereits vor dem Oberlandesgericht in Schleswig abgehandelt worden
ist.
Die
im Leserbrief erwähnte Grundstücksfläche war mit einigen heimischen Sträuchern
und einigen Bäumen bewachsen. Im Bebauungsplan ist diese Fläche ausgewiesen als
“Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und Gewässern”. Die städtische Bepflanzung wurde bis auf die
schützenswerten Bäume ohne Genehmigung entfernt. Soweit hier eine Räumung des
Grundstückes erfolgte, ist die Grundstückseigentümerin seitens der Verwaltung
zu Ersatzpflanzungen aufgefordert worden. Eine Erschließung des genannten
Grundstückes über eine ungenutzte stadteigene Fläche kann aufgrund der
Bebauungsplanfestsetzungen nicht erfolgen. Des weiteren ist der hier
angesprochene Baum im Bebauungsplan Nr. 215 als zu entfernen gekennzeichnet
gewesen, da ansonsten die Erschließung des rückwärtigen Grundstückes nicht
möglich wäre. Der teilweise Abbruch der Garage resultiert aus der Entscheidung
des Oberlandesgerichtes und den vorher geschlossenen privatrechtlichen
Verträgen. Eine Beteiligung der Verwaltung war und ist hier nicht gegeben.