Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu o.g. Thema:

 

Die Fraktion Die Linke stellt in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Fragen und bittet um schriftliche Beantwortung:

 

Baumfällungen auf privaten Flächen

 

Frage 1: Welche Stelle entscheidet wie und anhand welcher Kriterien ob Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungen angeordnet werden?

Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen können diese Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken als dem Baugrundstück durchgeführt werden?

Frage 3: Wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Höhe von Ausgleichszahlungen für geplante Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen ermittelt?

Frage 4: Unter welchem Haushaltstitel werden die eingenommenen Ausgleichszahlungen verbucht, und wer entscheidet über die Verwendung?

Frage 5: Wie viele Baumfällungen wurden in Norderstedt im Jahr 2018 und 2019 im Zuge von Baugenehmigungen genehmigt und wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen Zeitraum durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? Falls vorhanden, bitte in Anzahl Bäume, Anzahl Baumfällungsanträge und Verlust Biomasse in qrri3 angeben. Falls bereits auswertbar, bitte den aktuellen Stand 2020 mit angeben!

Frage 6: Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von 130 cm: 0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?

Frage 7: Wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen Zeitraum verfügt?

Wird die Durchführung der Ersatzpflanzungen durchgehend kontrolliert?


 

Frage 8: Welche Summe kam in den Jahren 2018 und 2019 durch Ausgleichszahlungen für Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen in Norderstedt zusammen und wofür wurden diese Gelder in den genannten Zeiträumen verwendet?

Frage 9: Welche Änderungen benötigt die vorhandene Baumschutzsatzung, um den Baumschutz angemessen zu intensivieren und auf mindestens das Niveau der Musterbaumschutzverordnung des Deutschen Städtetages gehoben zu werden?

Frage 10: Wie viele Meldungen illegaler Baumfällungen / Baumbeschneidungen sind Ihnen für die Jahre 2018, 2019, 2020 bekannt?

Frage 11: Wie erfolgt derzeit die Überwachung der Einhaltung von Baumschutz auf Baustellen, sowie die Einhaltung des Schutzes des Wurzelbereiches auf privatem Gelände?

 

Baumfällungen auf öffentlichem Grund

 

Frage 1: Wie werden die jährlich geplanten Baumfällungen auf öffentlichen Grund dokumentiert? Wie werden die betroffenen Anwohner vor der Fällsaison über die geplanten Baumfällungen informiert?

Frage 2: Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von 130 cm:

0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?

Frage 3: Welche Baumarten waren zahlenmäßig besonders betroffen?

Frage 4: Nach welchen Vorgaben werden die Nachpflanzungen für Baumfällungen auf öffentlichen Grund vorgenommen? Welche Ausgleichsverpflichtungen ergeben sich aufgrund der Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt für Baumfällungen auf öffentlichen Grund? Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume nachgepflanzt? Wie definiert die zuständige Behörde „möglich" und „sinnvoll" hinsichtlich der Nachpflanzungen (s. Protokoll Umweltausschuss November 2020)?

Frage 5: Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung möglich ist, sind der

Verwaltung bekannt?

 

 

Baumbestand in Norderstedt und Klimawandel

 

Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung den Zustand und die Gefährdungslast des Baumbestandes in Norderstedt?

Frage 2: Welche Auswirkungen hatten die vergangenen trockenen Sommermonate der Jahre 2018, 2019 und 2020 auf den Baumbestand? Welche finanziellen Schäden sind dadurch entstanden (Bewässerung, Personal- und Sachkosten, Nachpflanzungen, Pflege)?

Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der Baumfällungen und der Baumnachpflanzungen auf öffentlichem / städtischem Grund, bzw. der städtischen GmbHs und Baumbestände, die in der Pflegeobhut der Stadt sind, bzw. nur anteilig der Stadt gehören) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte auch den jeweiligen jährlichen Baumbestand (Bilanz) mit angeben)?

Frage 4: Wie viele Baumfällungen im genannten Zeitraum (2018 bis heute) stehen im direkten Zusammenhang mit den trockenen Sommermonaten?

Frage 5: Welche Baumarten haben sich haben sich als besonders "Klima-anfällig" erwiesen?

Frage 6: Welche Baumarten werden im Hinblick auf zunehmende Klimaveränderung bei der Nachpflanzung bevorzugt?

Frage 7: Wie bewertet die Verwaltung das Bewässerungskonzept für Straßenbäume, insbesondere in den warmen Sommermonaten? Hält die Verwaltung das Bewässerungskonzept der letzten Jahre für ausreichend? Welche Alternativen sieht die Verwaltung?

Frage 9: Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt Norderstedt, um ausreichend Wasservorräte für die Bäume sicherzustellen? Welche weiteren sinnvollen und ökologisch vertretbaren Wasserspeicherungsmöglichkeiten zu Bewässerungszwecken, die nicht genutzt werden/ vorhanden sind, und welche politischen Beschlüsse sind notwendig, um diese zu nutzen? Welche Kosten entstünden hierfür?

Frage 10: Entsiegelung von Böden, insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen sind essenziell für die Baumgesundheit und Wasserversorgung. Wie können wir eine deutliche Entsiegelung im öffentlichen und privaten Bereich initiieren, vorantreiben und an welchen Stellen kann die Verwaltung bereits jetzt schon aktiv werden? Welche Beschlüsse bedarf es hierzu im Weiteren?

 

 

Antwort der Verwaltung

 

Baumfällungen auf privaten Flächen

 

Frage 1: Welche Stelle entscheidet wie und anhand welcher Kriterien ob Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungen angeordnet werden?

Antwort Frage 1:

Zuständig ist die Stelle des Fachingenieurs für Baumpflege des Fachbereichs Natur und Landschaft. Entschieden werden sämtliche Vorgänge auf Grund der gültigen Rechtsgrundlagen. Wenn auf einem Grundstück nach vollständiger Ausnutzung der Bebaubarkeit nicht mehr der nötige Standraum für eine fachgerechte Entwicklung von Bäumen vorhanden ist, wird als letzte Instanz monetärer Ausgleich gefordert.

Im Falle der Betroffenheit von B-Plan-festgesetzten Bäumen entscheidet der Fachbereich Natur und Landschaft gemeinsam mit der Bauaufsicht und dem Fachbereich Planung. Generell sind B-Plan-festgesetzte Bäume am Standort dauerhaft zu erhalten und bei Abgang an gleicher Stelle zu ersetzen.

 

Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen können diese Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken als dem Baugrundstück durchgeführt werden?

Antwort Frage 2:

Bedingung für das Gelingen von Baumpflanzungen ist der notwendige ober- sowie unterirdisch verfügbare Raum. Ist dieser auf Grund von Flächenversiegelung und dem Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen vollständig ausgenutzt, kann keine Baumpflanzung erfolgen. In diesen Fällen werden die Optionen für anderweitigen Ausgleich geprüft.

 

Frage 3: Wie und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Höhe von Ausgleichszahlungen für geplante Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen ermittelt?

Antwort Frage 3:

Rechtsgrundlage ist die Baumschutzsatzung. Die Höhe des monetären Ausgleichs wurde vom FB 602 auf 635 € je Baum festgelegt. Es wurde ein Mittelwert der Kaufpreise in Baumschulen der gängigen Laubbaumarten gebildet.

 

Frage 4: Unter welchem Haushaltstitel werden die eingenommenen Ausgleichszahlungen verbucht, und wer entscheidet über die Verwendung?

Antwort Frage 4:

Die Konten sind die Einnahmekonten der Stadt. Die eingenommenen Gelder werden für die Pflanzung von Bäumen auf Ausgleichsflächen verwendet. Die Vorgabe zur Verwendung ist in der Baumschutzsatzung (§ 9 Ziff. 9: …“ Die Einnahmen aus der Ausgleichszahlung sind zur Anpflanzung von Bäumen und/oder zur Pflanzung heimischer Gehölze zu verwenden. …“) definiert. Zuständigkeit obliegt dem FB 602.

 

Frage 5: Wie viele Baumfällungen wurden in Norderstedt im Jahr 2018 und 2019 im Zuge von Baugenehmigungen genehmigt und wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen Zeitraum durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? Falls vorhanden, bitte in Anzahl Bäume, Anzahl Baumfällungsanträge und Verlust Biomasse in qrri3 angeben. Falls bereits auswertbar, bitte den aktuellen Stand 2020 mit angeben!

Antwort Frage 5:

Für die folgenden Angaben wurden alle Fällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben ausgewertet.

Im Jahre 2018 wurden insgesamt 83 Bäume für Bauvorhaben gefällt. Darunter befinden sich 15 Bäume, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen. Für diese gefällten Bäume werden gemäß der Satzung 15 Ersatzbäume gefordert.

Alle übrigen Bäume waren Nadelbäume und Bäume, die nicht unter die Satzung fallen. Für diese wird auf der Rechtsgrundlage des BNatSchG kein Ersatz gefordert, da die Eingriffsregelung (§ 14 ff. BNatSchG) in Zusammenhang mit Bauvorhaben nicht greift.

Im Jahre 2019 wurden insgesamt 200 Bäume diverser Gattungen gefällt. Davon sind 54 gemäß der Satzung geschützt. Es werden demnach 54 heimische Laubbäume als Ersatz gefordert.

Im Jahre 2020 wurden insgesamt 102 Bäume unterschiedlicher Größe und Gattungen gefällt. Darunter sind 14 Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt. Als Ersatz werden 14 heimische Laubbäume gefordert.

Die Angabe der Biomasse kann auf Grund fehlender Daten (Kronendurchmesser, Baumhöhe) nicht ermittelt werden.

 

Frage 6: Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von 130 cm: 0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?

Antwort Frage 6:

Hierzu kann die Verwaltung auf Grund unvollständig vorliegender Daten keine Antwort erteilen.

 

Frage 7: Wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen Zeitraum verfügt?

Wird die Durchführung der Ersatzpflanzungen durchgehend kontrolliert?

Antwort Frage 7:

Siehe auch Antwort zu Frage 5.

Auf Grundlage der Baumschutzsatzung muss die Ersatzpflanzung 2 Jahre nach Durchführung der Fällung ausgeführt worden sein. Auf Grundlage des Baugesetzbuches wird die Vorgabe erteilt, die Pflanzung ein halbes Jahr nach Befreiung, bzw. nach Beendigung des Bauvorhabens durchzuführen. Die Ausführung der Ersatzbaumpflanzungen wird seitens des FB 602 nachgehalten, ggfls. erneut dazu aufgefordert. Eine entsprechende Kontrolle bzw. Abnahme findet in Form von Ortsterminen statt. Es ist geplant, sämtliche Ersatzbäume in einem Ersatzbaumkataster zur besseren Transparenz und Nachkontrolle zu erfassen.


Frage 8: Welche Summe kam in den Jahren 2018 und 2019 durch Ausgleichszahlungen für Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen in Norderstedt zusammen und wofür wurden diese Gelder in den genannten Zeiträumen verwendet?

 

Antwort Frage 8:

Es wurde der monetäre Ausgleich bei je einem Bauvorhaben in 2018 und 2019 gefordert. Die Summe i.H. v. insgesamt 5715,00 € wird für Anpflanzungen im Stadtgebiet verwendet. Der FB 602 pflanzt die Anzahl der gefällten Bäume auf vorhandene Ausgleichsflächen. Die noch zu leistenden Ersatzbaumpflanzungen wurden bspw. aktuell an eine Fachfirma vergeben und werden Anfang dieses Jahres gepflanzt.

 

Frage 9: Welche Änderungen benötigt die vorhandene Baumschutzsatzung, um den Baumschutz angemessen zu intensivieren und auf mindestens das Niveau der Musterbaumschutzverordnung des Deutschen Städtetages gehoben zu werden?

Antwort Frage 9:

In der Musterbaumschutzsatzung, die die GALK auf deren Internetseite bereitstellt, sind unterschiedliche wählbare Angaben exemplarisch aufgeführt.

Welche der Angaben für eine entsprechende Satzung gewählt werden, entscheidet die Politik.

Diese sind in der Mustersatzung rot gefärbt. Darunter fällt zum Beispiel die Festlegung des Stammumfangs. Ab wann sollen Bäume unter den Schutz einer Satzung fallen. Dies können beispielsweise Stammumfänge ab 0,80 m, 1,00 m oder andere Größen sein.

Weitere festzulegende Punkte stellen beispielsweise der Geltungsbereich, der Schutzgegenstand, also die zu schützenden Baumarten, die eindeutige Definition bzgl. Obstbäumen usw. dar.

 

Frage 10: Wie viele Meldungen illegaler Baumfällungen / Baumbeschneidungen sind Ihnen für die Jahre 2018, 2019, 2020 bekannt?

Antwort Frage 10:

Die Baumfreveleien wurden teilweise durch die zuständige Fachingenieurin im Rahmen der Wahrnehmung von Ortsterminen festgestellt oder sind durch Meldungen der Bürger aufgefallen. Seit Inkrafttreten der Satzung wurden insgesamt 18 Tatbestände festgestellt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Darunter fallen nicht genehmigte Fällungen und vor allem Kappungen der Bäume.

 

Frage 11: Wie erfolgt derzeit die Überwachung der Einhaltung von Baumschutz auf Baustellen, sowie die Einhaltung des Schutzes des Wurzelbereiches auf privatem Gelände?

Antwort Frage 11:

Die Überwachung der Auflagen im Rahmen von Bauvorhaben werden durch die zuständige Fachingenieurin des Fachbereichs 602 ausgeführt. Auf Privatgrundstücken ebenfalls.

 

 


 

Baumfällungen auf öffentlichem Grund

 

Frage 1: Wie werden die jährlich geplanten Baumfällungen auf öffentlichen Grund dokumentiert? Wie werden die betroffenen Anwohner vor der Fällsaison über die geplanten Baumfällungen informiert?

Antwort Frage 1:

Die jährlich geplanten Baumfällungen werden im Baumkataster dokumentiert. Die Bürger werden in Form einer Pressemitteilung informiert. In Einzelfällen werden Anlieger gezielt persönlich angesprochen.

 

 

Frage 2: Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von 130 cm:

0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?

Antwort Frage 2:

Die Stammumfänge der nachfolgend aufgeführten Bäume wurden in 100cm gemessen.

Anzahl der durch eine Fremdfirma gefällten Bäume im Herbst 2020, gestaffelt nach Stammumfangklassen:

           

Umfang                                   Anzahl Einzelbäume               Anzahl waldartig

             Bis 0,80 m                              -                                               77

0,80 – 1,00 m                          2                                              54

1,00 – 2,00 m                          127                                          85

2,00 – 3,00 m                          26                                            9

Über 3,00 – 5,00 m                 4                                              4

Über 5,00 m                            2                                              1

 

Summe                                   161                                          230

 

 


Frage 3: Welche Baumarten waren zahlenmäßig besonders betroffen?

Antwort Frage 3:

Aufstellung Fällungen gestaffelt nach Gattung:

Einzelbäume

 

Gattung

Anzahl

Acer

3

Aesculus

1

Alnus

15

Betula

43

Carpinus

4

Fagus

2

Fraxinus

4

Larix

1

Malus

1

Picea

19

Pinus

13

Populus

8

Prunus

4

Pseudotsuga

1

Quercus

26

Robinia

3

Salix

9

Tilia

4

 

Gesamtergebnis

161

Waldartige Bestände

 

Gattung

Anzahl

 

Acer

1

Aesculus

1

Alnus

13

Betula

105

Fraxinus

1

Larix

2

Picea

8

Pinus

1

Populus

14

Prunus

13

Quercus

8

Salix

47

Sorbus

16

Gesamtergebnis

230

 

Auffällig ist die hohe Anzahl der gefällten Birken.

 

 

Frage 4: Nach welchen Vorgaben werden die Nachpflanzungen für Baumfällungen auf öffentlichen Grund vorgenommen? Welche Ausgleichsverpflichtungen ergeben sich aufgrund der Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt für Baumfällungen auf öffentlichen Grund? Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume nachgepflanzt? Wie definiert die zuständige Behörde „möglich" und „sinnvoll" hinsichtlich der Nachpflanzungen (s. Protokoll Umweltausschuss November 2020)?

Antwort Frage 4: 4 a:

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt jeden gefällten Baum zu ersetzen.

Leider ist nicht jeder ehemals bepflanzte Standort auch für eine Nachpflanzung geeignet. Teils verhindert der Dichtstand umliegender Gehölze oder der Bebauung einen Ersatz. Teils eignet sich der zur Verfügung stehende Wurzelraum aufgrund vorhandener Infrastruktur nicht zur Nachpflanzung.

Diese Umstände wurden dem Umweltausschuss in 2016 am Beispiel eines Baumstandortes in der Ahornallee bereits erläutert:

„Das Volumen des von einem Baum durchwurzelten Bereichs kann bis über 300m³ betragen. Der dem Baum zur Verfügung stehende Wurzelraum ist direkt an seine Vitalität, und damit an die Pflegebedürftigkeit gekoppelt.

 

 

 

Im innerstädtischen Bereich muss sich ein gepflanzter Baum einem widrigen Lebensraum anpassen. Dieser ist häufig gekennzeichnet durch:

  • Gestörte Bodenverhältnisse
  • Insgesamt zu geringem Wurzelraum
  • hoch verdichtete Böden
  • sauerstoffarme Böden
  • unzureichende Be- und Entwässerung
  • starke Erwärmung
  • Streusalzbelastung

Die gängigen Regelwerke fordern für einen neugepflanzten Baum einen durchwurzelbaren Raum von mindestens 12 (besser 24 oder 36) m³. Dies kann im gewachsenen, urbanen Raum ohne weiteres nur im Zuge der Neuanlage von Straßen im Bereich von zu erschließenden Baugebieten realisiert werden.

Die Forderungen der Leitungsverwaltungen bezüglich der Schutzabstände (z.B. bei Gasleitung 1,5 m) zu bestehenden Versorgungsleitungen machen in vielen Fällen Baumpflanzungen in diesen Bereichen nahezu unmöglich.

Technisch sind Möglichkeiten zur Trennung von Wurzeln Infrastruktur verfügbar. Diese sind kostenintensiv und in vielen Bereichen nicht einsetzbar. So ist zum Beispiel das Abschotten einer Gasleitung gegenüber dem Wurzelraum nur schwer möglich, da die Gasleitung später nicht mehr auf Dichtigkeit untersucht werden könnte.

Hinzu kommt, dass die Trassen der Versorgungsleitungen regelmäßig aufgegraben werden müssen. Meist müssen dann bei diesen Arbeiten in die Leitungstrasse eingewachsene Wurzeln abgeschnitten werden. Dies bedeutet für den Baum einen Vitalitätsverlust. Unter Umständen kommt es an den Wurzelschnittstellen zu Einfaulungen, welche langfristig die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen können.

Wurzeln sind nicht allein für die Versorgung der Krone des Baumes zuständig. Sie tragen ebenso statische und dynamische Lasten, die zum Beispiel durch Wind entstehen, in den Boden ab und verhindern so dass der Baum umstürzt. In diesem statischen System sind als Zugschlingen und Druckstempel ausgebildete Wurzeln, vor allem im Bereich von Gasleitungen, ein Problem das von außen nicht zu erkennen ist.

Auch stehen Baumstandort und Straßenbau in den meisten Fällen nicht im Einklang. Um die straßenbautechnischen Anforderungen erfüllen zu können, ist eine enorm hohe Verdichtung der Tragschichten notwendig. Dementsprechend verschlechtern sich die Wachstumsumstände der betroffenen Bäume.

Der ohnehin durch Fahrbahn, Parkstreifen, Grundstückszufahrten, Eingänge und öffentliche Beleuchtung stark eingeschränkt zur Verfügung stehende Lebensraum wird in diesem Fall zusätzlich extrem durch unterirdische Infrastruktur eingeschränkt.

Wenn Bäume nicht nur als grüner Ausstattungsgegenstand, sondern als Lebewesen betrachtet werden, kann es nicht das Ziel sein, diese alle 10 Jahre aufgrund mangelnder Vitalität auszutauschen. Die Pflanzung eines Baumes sollte so dauerhaft wie möglich erfolgen. Schon heute werden viele suboptimale Standorte bepflanzt. Aufgrund der genannten Gründe kann an manchem Baumstandort kein Ersatz gepflanzt werden. Die geforderte Ersatzpflanzung muss an anderer Stelle geschehen.

Im Ausblick sollten zukünftig Veränderungen an den Leitungsverläufen in diesem Bereich zwischen Leitungsträgern und Grünunterhaltern abgestimmt werden. Perspektivisch denkbar wäre zum Beispiel eine zukünftige Bündelung der Leitungen auf einer Straßenseite.“

4 b:

Die Ermittlung der Anzahl nachzupflanzender Bäume nach § 9 BSS obliegt dem FB 602 durch Übergabe Fälllisten 702 an 602. Der Ausgleich durch 702 erfolgt in Form von Ersatzpflanzungen an Standorten, an denen eine Pflanzung fachlich umsetzbar ist. Für die Anzahl der gefällten Bäume, die aus fachlichen Aspekten nicht am Entnahmeort nachgepflanzt werden können wird ein Versuch des Ausgleichs an andere Stelle unternommen. Es wird die Anzahl der geforderten Ersatzbäume über einen Umrechnungsfaktor von einer Grundfläche von 50 m² Anpflanzungsfläche je zu pflanzendem Einzelbaum angesetzt. Die geforderte Anzahl Ersatzbäume wird mittels kleinerer Pflanzqualitäten als Aufforstung auf die Ausgleichsfläche an der Schleswig-Holstein-Straße (Flurstücke HA-02-258 und -24/4) gepflanzt.

4 c:

Es ist geplant im Frühjahr 2021 60 Einzelbäume am ursprünglichen Standort als Ersatz zu pflanzen.

Alle weiteren gemäß Baumschutzsatzung auszugleichenden Bäume werden als Aufforstung auf eine stadteigene Ausgleichsfläche an der Schleswig-Holstein-Straße (Flurstücke HA-02-258 und -24/4) in kleinerer Pflanzqualität angepflanzt. Der entsprechende Aufforstungsantrag ist bei der unteren Forstbehörde gestellt und kürzlich bewilligt worden. Die flächige, forstliche Pflanzung garantiert eine geringere Ausfallzahl durch die optimierte Umsetzung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, sowie eine Bevorratung an Ausgleichsmaßnahmen für die folgenden Fällungen. Die Umsetzung dieser Aufforstung ist ebenfalls im Rahmen der Frühjahrspflanzung 2021 geplant.

4 d:

Die Definition „Möglich und Sinnvoll“ ergibt sich immer aus dem Einzelfall unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe. Dazu einige Fallbeispiele im Anhang 1 -> ein Bild sagt mehr als tausend Worte...

Hier wird deutlich, dass insbesondere Bäume, die seit zum Teil 100 Jahren am Standort stehen, im rapide gewachsenen Umfeld des nachverdichteten Norderstedt nicht an gleicher Stelle ersetzt werden können. An diesen Stellen sind Nachpflanzungen zwar sinnvoll, aber nicht möglich.

Bei gefällten Bäume in waldartigen Beständen ist die Nachpflanzung an gleicher Stelle zwar möglich, aber nicht sinnvoll.

 

 

Frage 5: Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung möglich ist, sind der

Verwaltung bekannt?

Antwort Frage 5:

Es sind potentielle Baumstandorte für je 10 Bäume und mehr im Bereich Friedrichsgaber Weg, Niendorfer Straße, oder Harckesheyde bekannt. Teilweise stehen hier Bauvorhaben in den Startlöchern. Daher ist die Pflanzung erst nach Abschluss der Bautätigkeiten sinnvoll.

 

 

 


 

Baumbestand in Norderstedt und Klimawandel

 

Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung den Zustand und die Gefährdungslast des Baumbestandes in Norderstedt?

Antwort Frage 1:

Eine Bewertung findet in Anlehnung aktueller Fachartikel statt.

Eine Gefährdung des Zustandes des Baumbestandes ist überregional zu beobachten.

 

Frage 2: Welche Auswirkungen hatten die vergangenen trockenen Sommermonate der Jahre 2018, 2019 und 2020 auf den Baumbestand? Welche finanziellen Schäden sind dadurch entstanden (Bewässerung, Personal- und Sachkosten, Nachpflanzungen, Pflege)?

Antwort Frage 2:

Festzustellen ist, dass die Anzahl der Gründe zu fällender Bäume auf Grund von Absterbeerscheinungen zugenommen hat. Der finanzielle Aufwand für die zu leistenden Wässerungsgänge für Anpflanzungen ist im Rahmen von Vergabeverfahren schwer vorhersehbar, da die Anzahl der Wässerungsgänge im Vorfeld nicht abzuschätzen ist.

Die Kosten liegen auf Grund notwendiger Häufigkeiten meistens höher.

Mit 2020 ist im dritten aufeinander folgenden Jahr wieder eine erhebliche Trockenheit zu verzeichnen. Landesweit hat es viel zu wenig geregnet. Kurzfristige Starkregenereignisse lindern die Trockenheit zwar. Jedoch läuft ein Großteil des Niederschlags, auch aufgrund eines hohen Versiegelungsgrades in nachverdichteten Bereich oberflächig ab und steht den Pflanzen nicht zur Verfügung, bzw. füllt die Grundwasserstände nicht auf.

 

Ausbleibender Regen, hohe Ozonwerte und intensive Sonnenstrahlung bedeuten Stress für Bäume. Insbesondere Jungbäume leiden besonders. Sie haben nur ein kleines Wurzelwerk und damit kaum Zugang zu dem im Boden vorhandenen Wasser.

Da Dürre in vielfältiger Weise schädigend auf Bäume wirken kann, gibt es „den“ Dürreschaden als Ursache nicht. Grundsätzlich werden alle relevanten Schädigungen im Rahmen der Baumkontrolle erfasst, priorisiert und dann baumpflegerisch behandelt. Die Ursachen der Schädigungen sind dabei meist nicht eindeutig auszumachen und werden daher nicht erhoben.

 

Bei den angesprochenen Auswirkungen von Trockenstress auf Bäume (abgestorbene Äste, oder Kronenteile, teilw. ganze Bäume) handelt es sich um nicht ausschließlich auf Trockenheit zurückzuführende Ursachen. Beispielsweise lässt sich im Falle von Bautätigkeiten im Wurzelbereich von Bäumen in Kombination mit Dürre/Trockenheit nicht differenzieren, welcher Faktor den Ausschlag für das Absterben eines Baumes/Astes gegeben hat.  Darüber hinaus handelt es sich bei der Bildung von Totholz grundsätzlich um eine normale Lebensäußerung von Bäumen. Da an einem „gesunden“ Baum Äste auch aufgrund von Lichtmangel absterben, lässt sich im Nachhinein nur über die Ursache mutmaßen.

Insofern werden zwar Bemerkungen zu Trockenstress im Baumkataster gemacht, diese Stellen jedoch keine verlässliche Aussage zur Ursache der Schäden am betreffenden Baum dar.

 

Die Kosten der Bewässerung von etwa 300 Jungbäumen durch eine Fremdfirma belaufen sich etwa auf 25.000€ / Jahr. Welche Kosten durch Baumpflege aufgrund Trockenheit entstehen und welche Bäume aufgrund der Trockenheit gepflanzt werden kann nicht vollständig nachvollzogen werden. Daher liegen hier keine verlässlichen Daten vor.

 

Etwa 500 Jungbäume werden mittels eigenen, mobilen Tröpfchenbewässerungsvorrichtungen vom Betriebsamt bewässert damit sie gut anwachsen und weiterhin ihre Funktion erfüllen können.

 

 

Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der Baumfällungen und der Baumnachpflanzungen auf öffentlichem / städtischem Grund, bzw. der städtischen GmbHs und Baumbestände, die in der Pflegeobhut der Stadt sind, bzw. nur anteilig der Stadt gehören) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte auch den jeweiligen jährlichen Baumbestand (Bilanz) mit angeben)?

Antwort Frage 3:

Die Anzahl der im Kataster erfassten Bäume Kann im Nachhinein für zurückliegende Jahre nicht ermittelt werden. Folgende Verfahren werden im Baumkataster differenziert: Straßenbäume, Grünanlagenbäume, Bäume auf Friedhöfen, Bäume in öffentlichen Bereichen von Kleingartenvereinen, Einzelbäume im Stadtpark

Die aktuelle Anzahl der im Kataster erfassten und vom Betriebsamt betreuten Bäume beläuft sich auf: 26584. Nicht enthalten sind die Bäume im Bereich waldartiger Bestände.

 

Jahr                 Fällungen                    Pflanzungen     

2018                416                              243

2019                515                              169

2020                391                              53

 

 

 

Frage 4: Wie viele Baumfällungen im genannten Zeitraum (2018 bis heute) stehen im direkten Zusammenhang mit den trockenen Sommermonaten?

Antwort Frage 4:

Diese Frage kann nicht hinreichend beantwortet werden, da diesbzgl. keine nachvollziehbaren Daten vorliegen.

 

Frage 5: Welche Baumarten haben sich als besonders "Klima-anfällig" erwiesen?

Antwort Frage 5:

Die Faktoren, die zu einem Absterben oder zu vermehrter Totholzbildung bei Bäumen führen, können unterschiedlichster Ursache sein. In den vergangenen Vegetationsperioden konnte durch Beobachtungen festgestellt werden, dass selbst die als äußerst widerstandsfähig geltenden Hainbuchen massiv unter der Trockenheit gelitten haben und durch vorzeitige Blattbräune und Laubabwurf reagierten. Viele Nadelbaumarten wie zum Beispiel Fichten und Blauzeder sind vermehrt abgestorben.

Hier kann allerdings auch als Ursache für ein Absterben oder eine mangelnde Vitalität das zu erreichende Endalter am Standort ein begrenzender Faktor sein. Es handelt sich dabei nicht um eine repräsentative Erfassung.

 

Frage 6: Welche Baumarten werden im Hinblick auf zunehmende Klimaveränderung bei der Nachpflanzung bevorzugt?

Antwort Frage 6: Hier richtet sich der Fachbereich 602 vor allem nach den Empfehlungen der GALK, Straßenbaumliste (https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste), sowie der Klimaartenmatrix (KLAM Stadt: https://www.die-gruene-stadt.de). Darunter sind beispielsweise die folgenden Baumarten genannt Baumhasel (Corylus colurna), Späts Erle (Alnus x spaethii), Amberbaum (Liquidambar styraciflua), Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia).

 

Frage 7: Wie bewertet die Verwaltung das Bewässerungskonzept für Straßenbäume, insbesondere in den warmen Sommermonaten? Hält die Verwaltung das Bewässerungskonzept der letzten Jahre für ausreichend? Welche Alternativen sieht die Verwaltung?

Antwort Frage 7:

Das vorhandene Bewässerungskonzept wird derzeit als hinreichend bewertet. Über die trockenen Sommermonate werden in erster Linie Jungbäume bewässert. Es wird davon ausgegangen, dass das Wurzelsystem von Jungbäumen in den ersten 10 Jahren am Standort nicht zur eigenständigen Versorgung der Pflanze ausreicht. Daher werden diese Pflanzen mit 100-150L je Gießdurchgang gewässert. Gießdurchgänge werden je nach Witterung 1-2x die Woche bei zuvor beauftragten Firmen abgerufen, bzw. von eigenen Mitarbeitern, zum Teil mit Hilfe von mobilen Tröpfchenbewässerungsanlagen, geleistet.

Entscheidend für den Erfolg der Wässerung sind folgende Fragen: Wann wird wieviel Gewässert? Und: wie wird das Wasser in den Boden gebracht?

Bisher wurden die ersten Beiden Fragen (Wann + Wieviel) aus der Erfahrung und nach Gefühl beantwortet. Ein kleines Loch ist schnell gegraben und daran lässt sich für diesen Standort gut die Bodenfeuchte bis in etwa 50cm Tiefe ermitteln. Dieses Ergebnis wird dann auf alle anderen Baumstandorte übertragen und so ein Gießvorgang ausgelöst.

Um in Zukunft auf eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zurückgreifen zu können, werden derzeit verschiedene Feuchtigkeitssensorsysteme miteinander verglichen. Ziel des Vergleichs ist der Aufbau eines Sensornetzwerkes in Norderstedt an verschiedenen Musterstandorten. Diese Sensorik kann dann die Frage nach dem Wann verlässlich und nachvollziehbar beantworten.

Die Antwort auf die Frage nach dem Wieviel basiert Literaturangaben, Niederschlagsmengen und auf dem Wissen, dass Norderstedt zum Überwiegenden Teil auf sehr sandigen Böden gebaut ist. Das Problem der Staunässe ist für die Gesamtheit der Bäume zu vernachlässigen.

Wichtig für den Erfolg der Wässerung ist die Infiltrationsrate des Bodens am Standort. Diese ist bei versiegelten Deckbelägen, wie sie im urbanen Bereich Gang und Gäbe sind, nahezu null. Im Bereich von Jung-Bäumen ist diese Rate aufgrund der Bodenvorbereitung im Rahmen der Pflanzung ausreichend.

Daher ist es leider kaum möglich ausgewachsene Großbäume im Straßenraum (z.B. Tilia in der Ochsenzoller Straße) ausreichend mit Wasser zu versorgen. Die Wurzeln dieser Bäume sind zum einen so weitstreichend, dass nur vermutet werden kann wo sich die zur Wasseraufnahme fähigen Feinstwurzel befinden. Zum anderen sind die durchwurzelten Böden derart verdichtet und versiegelt, dass Wasser nahezu keinen Zugang zum Bodenkörper findet.

7c: Das Schutzgut Boden ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wasserversorgung urbaner grüner Infrastruktur. Um die Effizienz der technischen Wasserversorgung von Bäumen deutlich zu erhöhen müssen großflächig Versiegelungen und Verdichtungen im Bereich von Bäumen beseitigt werden. Noch nicht verdichtete Standorte müssen dringend dauerhaft und nachhaltig vor Verdichtung und Versiegelung geschützt werden.

Aufwändige technische Bauteillösungen wie Zisternen oder Rigolen sind im Bestand nicht zu realisieren. Diese Lösungen finden im Bereich des Neubaus / der Neuplanung Anwendung. Vorbild könnte hier die „Spongecity“ nach Vorbild der Stadt Stockholm sein.

Die Pflanzung neuer, trockenheitsresistenter Baumarten kann ein weiterer Baustein zur Bewältigung des Problems sein.

 

 

Frage 8: Wie haben sich die vergangenen trockenen Sommermonate auf den Grundwasserspiegel ausgewirkt? lnwieweit und in welchen Norderstedter Regionen wirken sich auch kleine Grundwasserspiegel auf die Versorgung der Bäume aus? Gibt es eine Kartierung von besonders von Dürreereignissen betroffenen Regionen in der Stadt (Bzw. örtlicher Grundwasserspiegel, Feuchtespeicherfähigkeit der Böden etc.?

 

Antwort Frage 8: Die Stadt Norderstedt hat ca. 220 Grundwassermessstellen, die einmal im Frühjahr und einmal im Spätsommer (Herbst) gemessen und überprüft werden. Mit einem aufwendigen Rechenverfahren wird so der Grundwasserspiegel für ganz Norderstedt ermittelt.

Der Grundwasserspiegel unterliegt starken natürlichen Schwankungen von mehreren Dezimetern bis Metern.

Im Frühjahr 2020 ist der Grundwasserspiegel gestiegen, in anderen Jahren gesunken. Alles aber in einem normalen Bereich. Die diesjährige Herbstmessung hat ergeben, dass der Grundwasserspiegel im Mittel um 0,60 m gegenüber der Frühjahrsmessung gefallen ist.

Eine generelle Tendenz (zu sinkenden Grundwasserspiegeln) lässt sich daraus jedoch bisher nicht ableiten.

Um eine Auskunft über die Versorgung der Bäume geben zu können, müsste in ganz Norderstedt der Grenzflurabstand (maximaler Abstand zwischen effektivem Wurzelraum und Grundwasseroberfläche) ermittelt werden. Diese Ermittlung würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, der mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht zu leisten wäre.

 

Frage 9: Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt Norderstedt, um ausreichend Wasservorräte für die Bäume sicherzustellen? Welche weiteren sinnvollen und ökologisch vertretbaren Wasserspeicherungsmöglichkeiten zu Bewässerungszwecken, die nicht genutzt werden/ vorhanden sind, und welche politischen Beschlüsse sind notwendig, um diese zu nutzen? Welche Kosten entstünden hierfür?

Antwort Frage 9: Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird das Thema der Entwässerung regelmäßig bearbeitet.

In der Regel hat die Versickerung des Regenwassers vor Ort zu erfolgen.

 

Frage 10: Entsiegelung von Böden, insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen sind essenziell für die Baumgesundheit und Wasserversorgung. Wie können wir eine deutliche Entsiegelung im öffentlichen und privaten Bereich initiieren, vorantreiben und an welchen Stellen kann die Verwaltung bereits jetzt schon aktiv werden? Welche Beschlüsse bedarf es hierzu im Weiteren?

Antwort Frage 10:

Eine zunehmende Tendenz der Bevölkerung zur Versiegelung privater Flächen ist derzeit zu beobachten, auch wenn es rechtliche Regelungen des Versiegelungsgrades z.B. in B-Plänen gibt.

Im Rahmen von Bauberatungen erfolgt stets eine aktive Beratung der Antragsteller*innen, um die Versiegelung zu minimieren.

Die Beratungsintensität kann durch die neu geschaffene Stelle des Klimamanagers Klima und Stadtgrün noch deutlich intensiviert werden.

           

 

Anlage 12 zu Protokoll.