Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0142
Sachverhalt:
Anfrage der Fraktion DIE
LINKE zu o.g. Thema:
Die Fraktion Die Linke
stellt in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Fragen und bittet um
schriftliche Beantwortung:
Baumfällungen auf privaten Flächen
Frage 1:
Welche Stelle entscheidet wie und anhand welcher Kriterien ob Ersatzpflanzungen
oder Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungen angeordnet werden?
Frage 2: Unter
welchen Voraussetzungen können diese Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken
als dem Baugrundstück durchgeführt werden?
Frage 3: Wie
und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Höhe von Ausgleichszahlungen für
geplante Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen ermittelt?
Frage 4:
Unter welchem Haushaltstitel werden die eingenommenen Ausgleichszahlungen
verbucht, und wer entscheidet über die Verwendung?
Frage 5: Wie
viele Baumfällungen wurden in Norderstedt im Jahr 2018 und 2019 im Zuge von
Baugenehmigungen genehmigt und wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden
von welcher Stelle im gleichen Zeitraum durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Falls vorhanden, bitte in Anzahl Bäume, Anzahl Baumfällungsanträge und Verlust
Biomasse in qrri3 angeben. Falls bereits auswertbar, bitte den aktuellen Stand
2020 mit angeben!
Frage 6: Anzahl
der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von
130 cm: 0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00
m? Über 5 m?
Frage 7: Wie
viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen
Zeitraum verfügt?
Wird die Durchführung der
Ersatzpflanzungen durchgehend kontrolliert?
Frage 8:
Welche Summe kam in den Jahren 2018 und 2019 durch Ausgleichszahlungen für
Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen in Norderstedt zusammen und wofür
wurden diese Gelder in den genannten Zeiträumen verwendet?
Frage 9:
Welche Änderungen benötigt die vorhandene Baumschutzsatzung, um den Baumschutz
angemessen zu intensivieren und auf mindestens das Niveau der
Musterbaumschutzverordnung des Deutschen Städtetages gehoben zu werden?
Frage 10:
Wie viele Meldungen illegaler Baumfällungen / Baumbeschneidungen sind Ihnen für
die Jahre 2018, 2019, 2020 bekannt?
Frage 11: Wie
erfolgt derzeit die Überwachung der Einhaltung von Baumschutz auf Baustellen,
sowie die Einhaltung des Schutzes des Wurzelbereiches auf privatem Gelände?
Baumfällungen auf öffentlichem Grund
Frage 1: Wie
werden die jährlich geplanten Baumfällungen auf öffentlichen Grund
dokumentiert? Wie werden die betroffenen Anwohner vor der Fällsaison über die
geplanten Baumfällungen informiert?
Frage 2:
Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer
Höhe von 130 cm:
0,80 - 1,00 m? Über 1,00 -
2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?
Frage 3:
Welche Baumarten waren zahlenmäßig besonders betroffen?
Frage 4:
Nach welchen Vorgaben werden die Nachpflanzungen für Baumfällungen auf
öffentlichen Grund vorgenommen? Welche Ausgleichsverpflichtungen ergeben sich
aufgrund der Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt für Baumfällungen auf
öffentlichen Grund? Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume
nachgepflanzt? Wie definiert die zuständige Behörde „möglich" und
„sinnvoll" hinsichtlich der Nachpflanzungen (s. Protokoll Umweltausschuss
November 2020)?
Frage 5:
Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung
möglich ist, sind der
Verwaltung bekannt?
Baumbestand in Norderstedt und Klimawandel
Frage 1: Wie
bewertet die Verwaltung den Zustand und die Gefährdungslast des Baumbestandes
in Norderstedt?
Frage 2:
Welche Auswirkungen hatten die vergangenen trockenen Sommermonate der Jahre
2018, 2019 und 2020 auf den Baumbestand? Welche finanziellen Schäden sind
dadurch entstanden (Bewässerung, Personal- und Sachkosten, Nachpflanzungen,
Pflege)?
Frage 3: Wie
hat sich die Anzahl der Baumfällungen und der Baumnachpflanzungen auf
öffentlichem / städtischem Grund, bzw. der städtischen GmbHs und Baumbestände,
die in der Pflegeobhut der Stadt sind, bzw. nur anteilig der Stadt gehören) in
den letzten drei Jahren entwickelt (bitte auch den jeweiligen jährlichen
Baumbestand (Bilanz) mit angeben)?
Frage 4: Wie
viele Baumfällungen im genannten Zeitraum (2018 bis heute) stehen im direkten
Zusammenhang mit den trockenen Sommermonaten?
Frage 5:
Welche Baumarten haben sich haben sich als besonders "Klima-anfällig"
erwiesen?
Frage 6:
Welche Baumarten werden im Hinblick auf zunehmende Klimaveränderung bei der
Nachpflanzung bevorzugt?
Frage 7: Wie
bewertet die Verwaltung das Bewässerungskonzept für Straßenbäume, insbesondere
in den warmen Sommermonaten? Hält die Verwaltung das Bewässerungskonzept der
letzten Jahre für ausreichend? Welche Alternativen sieht die Verwaltung?
Frage 9: Welche
langfristige Strategie verfolgt die Stadt Norderstedt, um ausreichend
Wasservorräte für die Bäume sicherzustellen? Welche weiteren sinnvollen und
ökologisch vertretbaren Wasserspeicherungsmöglichkeiten zu Bewässerungszwecken,
die nicht genutzt werden/ vorhanden sind, und welche politischen Beschlüsse
sind notwendig, um diese zu nutzen? Welche Kosten entstünden hierfür?
Frage 10: Entsiegelung
von Böden, insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen sind essenziell für die
Baumgesundheit und Wasserversorgung. Wie können wir eine deutliche Entsiegelung
im öffentlichen und privaten Bereich initiieren, vorantreiben und an welchen
Stellen kann die Verwaltung bereits jetzt schon aktiv werden? Welche Beschlüsse
bedarf es hierzu im Weiteren?
Antwort der Verwaltung
Baumfällungen auf privaten Flächen
Frage 1:
Welche Stelle entscheidet wie und anhand welcher Kriterien ob Ersatzpflanzungen
oder Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungen angeordnet werden?
Antwort Frage 1:
Zuständig ist die Stelle
des Fachingenieurs für Baumpflege des Fachbereichs Natur und Landschaft.
Entschieden werden sämtliche Vorgänge auf Grund der gültigen Rechtsgrundlagen.
Wenn auf einem Grundstück nach vollständiger Ausnutzung der Bebaubarkeit nicht
mehr der nötige Standraum für eine fachgerechte Entwicklung von Bäumen
vorhanden ist, wird als letzte Instanz monetärer Ausgleich gefordert.
Im Falle der Betroffenheit
von B-Plan-festgesetzten Bäumen entscheidet der Fachbereich Natur und
Landschaft gemeinsam mit der Bauaufsicht und dem Fachbereich Planung. Generell
sind B-Plan-festgesetzte Bäume am Standort dauerhaft zu erhalten und bei Abgang
an gleicher Stelle zu ersetzen.
Frage 2: Unter
welchen Voraussetzungen können diese Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken
als dem Baugrundstück durchgeführt werden?
Antwort Frage 2:
Bedingung für das Gelingen
von Baumpflanzungen ist der notwendige ober- sowie unterirdisch verfügbare
Raum. Ist dieser auf Grund von Flächenversiegelung und dem Verlegen von Ver-
und Entsorgungsleitungen vollständig ausgenutzt, kann keine Baumpflanzung
erfolgen. In diesen Fällen werden die Optionen für anderweitigen Ausgleich
geprüft.
Frage 3: Wie
und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Höhe von Ausgleichszahlungen für
geplante Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungen ermittelt?
Antwort Frage 3:
Rechtsgrundlage ist die
Baumschutzsatzung. Die Höhe des monetären Ausgleichs wurde vom FB 602 auf 635 €
je Baum festgelegt. Es wurde ein Mittelwert der Kaufpreise in Baumschulen der
gängigen Laubbaumarten gebildet.
Frage 4:
Unter welchem Haushaltstitel werden die eingenommenen Ausgleichszahlungen
verbucht, und wer entscheidet über die Verwendung?
Antwort Frage 4:
Die Konten sind die
Einnahmekonten der Stadt. Die eingenommenen Gelder werden für die Pflanzung von
Bäumen auf Ausgleichsflächen verwendet. Die Vorgabe zur Verwendung ist in der
Baumschutzsatzung (§ 9 Ziff. 9: …“ Die Einnahmen aus der Ausgleichszahlung sind
zur Anpflanzung von Bäumen und/oder zur Pflanzung heimischer Gehölze zu
verwenden. …“) definiert. Zuständigkeit obliegt dem FB 602.
Frage 5: Wie
viele Baumfällungen wurden in Norderstedt im Jahr 2018 und 2019 im Zuge von
Baugenehmigungen genehmigt und wie viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden
von welcher Stelle im gleichen Zeitraum durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Falls vorhanden, bitte in Anzahl Bäume, Anzahl Baumfällungsanträge und Verlust
Biomasse in qrri3 angeben. Falls bereits auswertbar, bitte den aktuellen Stand
2020 mit angeben!
Antwort Frage 5:
Für die folgenden Angaben
wurden alle Fällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben ausgewertet.
Im Jahre 2018 wurden
insgesamt 83 Bäume für Bauvorhaben gefällt. Darunter befinden sich 15 Bäume,
die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen. Für diese gefällten Bäume
werden gemäß der Satzung 15 Ersatzbäume gefordert.
Alle übrigen Bäume waren
Nadelbäume und Bäume, die nicht unter die Satzung fallen. Für diese wird auf
der Rechtsgrundlage des BNatSchG kein Ersatz gefordert, da die
Eingriffsregelung (§ 14 ff. BNatSchG) in Zusammenhang mit Bauvorhaben nicht
greift.
Im Jahre 2019 wurden
insgesamt 200 Bäume diverser Gattungen gefällt. Davon sind 54 gemäß der Satzung
geschützt. Es werden demnach 54 heimische Laubbäume als Ersatz gefordert.
Im Jahre 2020 wurden
insgesamt 102 Bäume unterschiedlicher Größe und Gattungen gefällt. Darunter
sind 14 Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt. Als Ersatz werden 14
heimische Laubbäume gefordert.
Die Angabe der Biomasse
kann auf Grund fehlender Daten (Kronendurchmesser, Baumhöhe) nicht ermittelt
werden.
Frage 6: Anzahl
der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer Höhe von
130 cm: 0,80 - 1,00 m? Über 1,00 - 2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00
m? Über 5 m?
Antwort Frage 6:
Hierzu kann die Verwaltung
auf Grund unvollständig vorliegender Daten keine Antwort erteilen.
Frage 7: Wie
viele entsprechende Ersatzpflanzungen wurden von welcher Stelle im gleichen
Zeitraum verfügt?
Wird die Durchführung der
Ersatzpflanzungen durchgehend kontrolliert?
Antwort Frage 7:
Siehe auch Antwort zu Frage
5.
Auf Grundlage der
Baumschutzsatzung muss die Ersatzpflanzung 2 Jahre nach Durchführung der
Fällung ausgeführt worden sein. Auf Grundlage des Baugesetzbuches wird die
Vorgabe erteilt, die Pflanzung ein halbes Jahr nach Befreiung, bzw. nach
Beendigung des Bauvorhabens durchzuführen. Die Ausführung der
Ersatzbaumpflanzungen wird seitens des FB 602 nachgehalten, ggfls. erneut dazu
aufgefordert. Eine entsprechende Kontrolle bzw. Abnahme findet in Form von
Ortsterminen statt. Es ist geplant, sämtliche Ersatzbäume in einem
Ersatzbaumkataster zur besseren Transparenz und Nachkontrolle zu erfassen.
Frage 8: Welche Summe kam in den
Jahren 2018 und 2019 durch Ausgleichszahlungen für Baumfällungen im Rahmen von
Baugenehmigungen in Norderstedt zusammen und wofür wurden diese Gelder in den
genannten Zeiträumen verwendet?
Antwort Frage 8:
Es wurde der monetäre
Ausgleich bei je einem Bauvorhaben in 2018 und 2019 gefordert. Die Summe i.H.
v. insgesamt 5715,00 € wird für Anpflanzungen im Stadtgebiet verwendet. Der FB
602 pflanzt die Anzahl der gefällten Bäume auf vorhandene Ausgleichsflächen.
Die noch zu leistenden Ersatzbaumpflanzungen wurden bspw. aktuell an eine
Fachfirma vergeben und werden Anfang dieses Jahres gepflanzt.
Frage 9:
Welche Änderungen benötigt die vorhandene Baumschutzsatzung, um den Baumschutz
angemessen zu intensivieren und auf mindestens das Niveau der Musterbaumschutzverordnung
des Deutschen Städtetages gehoben zu werden?
Antwort Frage 9:
In der
Musterbaumschutzsatzung, die die GALK auf deren Internetseite bereitstellt,
sind unterschiedliche wählbare Angaben exemplarisch aufgeführt.
Welche der Angaben für eine
entsprechende Satzung gewählt werden, entscheidet die Politik.
Diese sind in der
Mustersatzung rot gefärbt. Darunter fällt zum Beispiel die Festlegung des
Stammumfangs. Ab wann sollen Bäume unter den Schutz einer Satzung fallen. Dies
können beispielsweise Stammumfänge ab 0,80 m, 1,00 m oder andere Größen sein.
Weitere festzulegende
Punkte stellen beispielsweise der Geltungsbereich, der Schutzgegenstand, also
die zu schützenden Baumarten, die eindeutige Definition bzgl. Obstbäumen usw.
dar.
Frage 10: Wie
viele Meldungen illegaler Baumfällungen / Baumbeschneidungen sind Ihnen für die
Jahre 2018, 2019, 2020 bekannt?
Antwort Frage 10:
Die Baumfreveleien wurden
teilweise durch die zuständige Fachingenieurin im Rahmen der Wahrnehmung von
Ortsterminen festgestellt oder sind durch Meldungen der Bürger aufgefallen.
Seit Inkrafttreten der Satzung wurden insgesamt 18 Tatbestände festgestellt und
entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Darunter fallen nicht genehmigte
Fällungen und vor allem Kappungen der Bäume.
Frage 11: Wie
erfolgt derzeit die Überwachung der Einhaltung von Baumschutz auf Baustellen,
sowie die Einhaltung des Schutzes des Wurzelbereiches auf privatem Gelände?
Antwort Frage 11:
Die Überwachung der
Auflagen im Rahmen von Bauvorhaben werden durch die zuständige Fachingenieurin
des Fachbereichs 602 ausgeführt. Auf Privatgrundstücken ebenfalls.
Baumfällungen auf öffentlichem Grund
Frage 1: Wie
werden die jährlich geplanten Baumfällungen auf öffentlichen Grund
dokumentiert? Wie werden die betroffenen Anwohner vor der Fällsaison über die
geplanten Baumfällungen informiert?
Antwort Frage 1:
Die jährlich geplanten
Baumfällungen werden im Baumkataster dokumentiert. Die Bürger werden in Form
einer Pressemitteilung informiert. In Einzelfällen werden Anlieger gezielt
persönlich angesprochen.
Frage 2:
Anzahl der gefällten Bäume aufgeschlüsselt nach Stammumfang gemessen in einer
Höhe von 130 cm:
0,80 - 1,00 m? Über 1,00 -
2,00 m? Über 2,00 - 3,00 m? Über 3,00 - 5,00 m? Über 5 m?
Antwort Frage 2:
Die Stammumfänge der
nachfolgend aufgeführten Bäume wurden in 100cm gemessen.
Anzahl der durch eine
Fremdfirma gefällten Bäume im Herbst 2020, gestaffelt nach Stammumfangklassen:
Umfang Anzahl
Einzelbäume Anzahl waldartig
Bis 0,80 m - 77
0,80 – 1,00 m 2 54
1,00 – 2,00 m 127 85
2,00 – 3,00 m 26 9
Über 3,00 – 5,00 m 4 4
Über 5,00 m 2 1
Summe 161 230
Frage 3:
Welche Baumarten waren zahlenmäßig besonders betroffen?
Antwort Frage 3:
Aufstellung Fällungen
gestaffelt nach Gattung:
Einzelbäume
|
|
Auffällig ist die hohe
Anzahl der gefällten Birken.
Frage 4:
Nach welchen Vorgaben werden die Nachpflanzungen für Baumfällungen auf
öffentlichen Grund vorgenommen? Welche Ausgleichsverpflichtungen ergeben sich
aufgrund der Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt für Baumfällungen auf
öffentlichen Grund? Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume
nachgepflanzt? Wie definiert die zuständige Behörde „möglich" und
„sinnvoll" hinsichtlich der Nachpflanzungen (s. Protokoll Umweltausschuss
November 2020)?
Antwort Frage 4: 4 a:
Grundsätzlich wird das Ziel
verfolgt jeden gefällten Baum zu ersetzen.
Leider ist nicht jeder
ehemals bepflanzte Standort auch für eine Nachpflanzung geeignet. Teils
verhindert der Dichtstand umliegender Gehölze oder der Bebauung einen Ersatz.
Teils eignet sich der zur Verfügung stehende Wurzelraum aufgrund vorhandener
Infrastruktur nicht zur Nachpflanzung.
Diese Umstände wurden dem
Umweltausschuss in 2016 am Beispiel eines Baumstandortes in der Ahornallee
bereits erläutert:
„Das Volumen des von einem
Baum durchwurzelten Bereichs kann bis über 300m³ betragen. Der dem Baum zur
Verfügung stehende Wurzelraum ist direkt an seine Vitalität, und damit an die
Pflegebedürftigkeit gekoppelt.
Im innerstädtischen Bereich
muss sich ein gepflanzter Baum einem widrigen Lebensraum anpassen. Dieser ist
häufig gekennzeichnet durch:
- Gestörte Bodenverhältnisse
- Insgesamt zu geringem Wurzelraum
- hoch verdichtete Böden
- sauerstoffarme Böden
- unzureichende Be- und Entwässerung
- starke Erwärmung
- Streusalzbelastung
Die gängigen Regelwerke
fordern für einen neugepflanzten Baum einen durchwurzelbaren Raum von
mindestens 12 (besser 24 oder 36) m³. Dies kann im gewachsenen, urbanen Raum
ohne weiteres nur im Zuge der Neuanlage von Straßen im Bereich von zu
erschließenden Baugebieten realisiert werden.
Die Forderungen der
Leitungsverwaltungen bezüglich der Schutzabstände (z.B. bei Gasleitung 1,5 m)
zu bestehenden Versorgungsleitungen machen in vielen Fällen Baumpflanzungen in
diesen Bereichen nahezu unmöglich.
Technisch sind
Möglichkeiten zur Trennung von Wurzeln Infrastruktur verfügbar. Diese sind
kostenintensiv und in vielen Bereichen nicht einsetzbar. So ist zum Beispiel
das Abschotten einer Gasleitung gegenüber dem Wurzelraum nur schwer möglich, da
die Gasleitung später nicht mehr auf Dichtigkeit untersucht werden könnte.
Hinzu kommt, dass die
Trassen der Versorgungsleitungen regelmäßig aufgegraben werden müssen. Meist
müssen dann bei diesen Arbeiten in die Leitungstrasse eingewachsene Wurzeln
abgeschnitten werden. Dies bedeutet für den Baum einen Vitalitätsverlust. Unter
Umständen kommt es an den Wurzelschnittstellen zu Einfaulungen, welche
langfristig die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen können.
Wurzeln sind nicht allein
für die Versorgung der Krone des Baumes zuständig. Sie tragen ebenso statische
und dynamische Lasten, die zum Beispiel durch Wind entstehen, in den Boden ab
und verhindern so dass der Baum umstürzt. In diesem statischen System sind als
Zugschlingen und Druckstempel ausgebildete Wurzeln, vor allem im Bereich von
Gasleitungen, ein Problem das von außen nicht zu erkennen ist.
Auch stehen Baumstandort
und Straßenbau in den meisten Fällen nicht im Einklang. Um die
straßenbautechnischen Anforderungen erfüllen zu können, ist eine enorm hohe
Verdichtung der Tragschichten notwendig. Dementsprechend verschlechtern sich
die Wachstumsumstände der betroffenen Bäume.
Der ohnehin durch Fahrbahn,
Parkstreifen, Grundstückszufahrten, Eingänge und öffentliche Beleuchtung stark
eingeschränkt zur Verfügung stehende Lebensraum wird in diesem Fall zusätzlich
extrem durch unterirdische Infrastruktur eingeschränkt.
Wenn Bäume nicht nur als
grüner Ausstattungsgegenstand, sondern als Lebewesen betrachtet werden, kann es
nicht das Ziel sein, diese alle 10 Jahre aufgrund mangelnder Vitalität
auszutauschen. Die Pflanzung eines Baumes sollte so dauerhaft wie möglich
erfolgen. Schon heute werden viele suboptimale Standorte bepflanzt. Aufgrund
der genannten Gründe kann an manchem Baumstandort kein Ersatz gepflanzt werden.
Die geforderte Ersatzpflanzung muss an anderer Stelle geschehen.
Im Ausblick sollten
zukünftig Veränderungen an den Leitungsverläufen in diesem Bereich zwischen
Leitungsträgern und Grünunterhaltern abgestimmt werden. Perspektivisch denkbar
wäre zum Beispiel eine zukünftige Bündelung der Leitungen auf einer
Straßenseite.“
4 b:
Die Ermittlung der Anzahl
nachzupflanzender Bäume nach § 9 BSS obliegt dem FB 602 durch Übergabe
Fälllisten 702 an 602. Der Ausgleich durch 702 erfolgt in Form von Ersatzpflanzungen
an Standorten, an denen eine Pflanzung fachlich umsetzbar ist. Für die Anzahl
der gefällten Bäume, die aus fachlichen Aspekten nicht am Entnahmeort
nachgepflanzt werden können wird ein Versuch des Ausgleichs an andere Stelle
unternommen. Es wird die Anzahl der geforderten Ersatzbäume über einen
Umrechnungsfaktor von einer Grundfläche von 50 m² Anpflanzungsfläche je zu
pflanzendem Einzelbaum angesetzt. Die geforderte Anzahl Ersatzbäume wird
mittels kleinerer Pflanzqualitäten als Aufforstung auf die Ausgleichsfläche an
der Schleswig-Holstein-Straße (Flurstücke HA-02-258 und -24/4) gepflanzt.
4 c:
Es ist geplant im Frühjahr
2021 60 Einzelbäume am ursprünglichen Standort als Ersatz zu pflanzen.
Alle weiteren gemäß
Baumschutzsatzung auszugleichenden Bäume werden als Aufforstung auf eine
stadteigene Ausgleichsfläche an der Schleswig-Holstein-Straße (Flurstücke
HA-02-258 und -24/4) in kleinerer Pflanzqualität angepflanzt. Der entsprechende
Aufforstungsantrag ist bei der unteren Forstbehörde gestellt und kürzlich
bewilligt worden. Die flächige, forstliche Pflanzung garantiert eine geringere
Ausfallzahl durch die optimierte Umsetzung der Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege, sowie eine Bevorratung an Ausgleichsmaßnahmen für die
folgenden Fällungen. Die Umsetzung dieser Aufforstung ist ebenfalls im Rahmen
der Frühjahrspflanzung 2021 geplant.
4 d:
Die Definition „Möglich und
Sinnvoll“ ergibt sich immer aus dem Einzelfall unter Berücksichtigung der oben
genannten Gründe. Dazu einige Fallbeispiele im Anhang 1 -> ein Bild sagt mehr als tausend Worte...
Hier wird deutlich, dass
insbesondere Bäume, die seit zum Teil 100 Jahren am Standort stehen, im rapide
gewachsenen Umfeld des nachverdichteten Norderstedt nicht an gleicher Stelle
ersetzt werden können. An diesen Stellen sind Nachpflanzungen zwar sinnvoll,
aber nicht möglich.
Bei gefällten Bäume in
waldartigen Beständen ist die Nachpflanzung an gleicher Stelle zwar möglich,
aber nicht sinnvoll.
Frage 5:
Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung
möglich ist, sind der
Verwaltung bekannt?
Antwort Frage 5:
Es sind potentielle
Baumstandorte für je 10 Bäume und mehr im Bereich Friedrichsgaber Weg,
Niendorfer Straße, oder Harckesheyde bekannt. Teilweise stehen hier Bauvorhaben
in den Startlöchern. Daher ist die Pflanzung erst nach Abschluss der
Bautätigkeiten sinnvoll.
Baumbestand in Norderstedt und Klimawandel
Frage 1: Wie
bewertet die Verwaltung den Zustand und die Gefährdungslast des Baumbestandes
in Norderstedt?
Antwort Frage 1:
Eine Bewertung findet in
Anlehnung aktueller Fachartikel statt.
Eine Gefährdung des
Zustandes des Baumbestandes ist überregional zu beobachten.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hatten die vergangenen trockenen Sommermonate der Jahre
2018, 2019 und 2020 auf den Baumbestand? Welche finanziellen Schäden sind
dadurch entstanden (Bewässerung, Personal- und Sachkosten, Nachpflanzungen,
Pflege)?
Antwort Frage 2:
Festzustellen ist, dass die
Anzahl der Gründe zu fällender Bäume auf Grund von Absterbeerscheinungen
zugenommen hat. Der finanzielle Aufwand für die zu leistenden Wässerungsgänge
für Anpflanzungen ist im Rahmen von Vergabeverfahren schwer vorhersehbar, da
die Anzahl der Wässerungsgänge im Vorfeld nicht abzuschätzen ist.
Die Kosten liegen auf Grund
notwendiger Häufigkeiten meistens höher.
Mit 2020 ist im dritten
aufeinander folgenden Jahr wieder eine erhebliche Trockenheit zu verzeichnen.
Landesweit hat es viel zu wenig geregnet. Kurzfristige Starkregenereignisse
lindern die Trockenheit zwar. Jedoch läuft ein Großteil des Niederschlags, auch
aufgrund eines hohen Versiegelungsgrades in nachverdichteten Bereich
oberflächig ab und steht den Pflanzen nicht zur Verfügung, bzw. füllt die
Grundwasserstände nicht auf.
Ausbleibender Regen, hohe
Ozonwerte und intensive Sonnenstrahlung bedeuten Stress für Bäume. Insbesondere
Jungbäume leiden besonders. Sie haben nur ein kleines Wurzelwerk und damit kaum
Zugang zu dem im Boden vorhandenen Wasser.
Da Dürre in vielfältiger Weise
schädigend auf Bäume wirken kann, gibt es „den“ Dürreschaden als Ursache nicht.
Grundsätzlich werden alle relevanten Schädigungen im Rahmen der Baumkontrolle
erfasst, priorisiert und dann baumpflegerisch behandelt. Die Ursachen der
Schädigungen sind dabei meist nicht eindeutig auszumachen und werden daher
nicht erhoben.
Bei den angesprochenen
Auswirkungen von Trockenstress auf Bäume (abgestorbene Äste, oder Kronenteile,
teilw. ganze Bäume) handelt es sich um nicht ausschließlich auf Trockenheit
zurückzuführende Ursachen. Beispielsweise lässt sich im Falle von
Bautätigkeiten im Wurzelbereich von Bäumen in Kombination mit Dürre/Trockenheit
nicht differenzieren, welcher Faktor den Ausschlag für das Absterben eines
Baumes/Astes gegeben hat. Darüber hinaus
handelt es sich bei der Bildung von Totholz grundsätzlich um eine normale
Lebensäußerung von Bäumen. Da an einem „gesunden“ Baum Äste auch aufgrund von
Lichtmangel absterben, lässt sich im Nachhinein nur über die Ursache mutmaßen.
Insofern werden zwar Bemerkungen
zu Trockenstress im Baumkataster gemacht, diese Stellen jedoch keine
verlässliche Aussage zur Ursache der Schäden am betreffenden Baum dar.
Die Kosten der Bewässerung
von etwa 300 Jungbäumen durch eine Fremdfirma belaufen sich etwa auf 25.000€ /
Jahr. Welche Kosten durch Baumpflege aufgrund Trockenheit entstehen und welche
Bäume aufgrund der Trockenheit gepflanzt werden kann nicht vollständig
nachvollzogen werden. Daher liegen hier keine verlässlichen Daten vor.
Etwa 500 Jungbäume werden
mittels eigenen, mobilen Tröpfchenbewässerungsvorrichtungen vom Betriebsamt
bewässert damit sie gut anwachsen und weiterhin ihre Funktion erfüllen können.
Frage 3: Wie
hat sich die Anzahl der Baumfällungen und der Baumnachpflanzungen auf
öffentlichem / städtischem Grund, bzw. der städtischen GmbHs und Baumbestände,
die in der Pflegeobhut der Stadt sind, bzw. nur anteilig der Stadt gehören) in
den letzten drei Jahren entwickelt (bitte auch den jeweiligen jährlichen
Baumbestand (Bilanz) mit angeben)?
Antwort Frage 3:
Die Anzahl der im Kataster
erfassten Bäume Kann im Nachhinein für zurückliegende Jahre nicht ermittelt
werden. Folgende Verfahren werden im Baumkataster differenziert: Straßenbäume,
Grünanlagenbäume, Bäume auf Friedhöfen, Bäume in öffentlichen Bereichen von
Kleingartenvereinen, Einzelbäume im Stadtpark
Die aktuelle Anzahl der im
Kataster erfassten und vom Betriebsamt betreuten Bäume beläuft sich auf: 26584.
Nicht enthalten sind die Bäume im Bereich waldartiger Bestände.
Jahr Fällungen Pflanzungen
2018 416 243
2019 515 169
2020 391 53
Frage 4: Wie
viele Baumfällungen im genannten Zeitraum (2018 bis heute) stehen im direkten
Zusammenhang mit den trockenen Sommermonaten?
Antwort Frage 4:
Diese Frage kann nicht
hinreichend beantwortet werden, da diesbzgl. keine nachvollziehbaren Daten
vorliegen.
Frage 5:
Welche Baumarten haben sich als besonders "Klima-anfällig" erwiesen?
Antwort Frage 5:
Die Faktoren, die zu einem
Absterben oder zu vermehrter Totholzbildung bei Bäumen führen, können
unterschiedlichster Ursache sein. In den vergangenen Vegetationsperioden konnte
durch Beobachtungen festgestellt werden, dass selbst die als äußerst
widerstandsfähig geltenden Hainbuchen
massiv unter der Trockenheit gelitten haben und durch vorzeitige Blattbräune
und Laubabwurf reagierten. Viele Nadelbaumarten wie zum Beispiel Fichten und
Blauzeder sind vermehrt abgestorben.
Hier kann allerdings auch
als Ursache für ein Absterben oder eine mangelnde Vitalität das zu erreichende
Endalter am Standort ein begrenzender Faktor sein. Es handelt sich dabei nicht
um eine repräsentative Erfassung.
Frage 6:
Welche Baumarten werden im Hinblick auf zunehmende Klimaveränderung bei der
Nachpflanzung bevorzugt?
Antwort Frage 6: Hier richtet sich der Fachbereich 602 vor allem nach den Empfehlungen
der GALK, Straßenbaumliste
(https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste),
sowie der Klimaartenmatrix (KLAM Stadt: https://www.die-gruene-stadt.de).
Darunter sind beispielsweise die folgenden Baumarten genannt Baumhasel (Corylus colurna), Späts Erle (Alnus
x spaethii), Amberbaum (Liquidambar styraciflua), Hopfenbuche (Ostrya
carpinifolia).
Frage 7: Wie
bewertet die Verwaltung das Bewässerungskonzept für Straßenbäume, insbesondere
in den warmen Sommermonaten? Hält die Verwaltung das Bewässerungskonzept der
letzten Jahre für ausreichend? Welche Alternativen sieht die Verwaltung?
Antwort Frage 7:
Das vorhandene
Bewässerungskonzept wird derzeit als hinreichend bewertet. Über die trockenen
Sommermonate werden in erster Linie Jungbäume bewässert. Es wird davon
ausgegangen, dass das Wurzelsystem von Jungbäumen in den ersten 10 Jahren am
Standort nicht zur eigenständigen Versorgung der Pflanze ausreicht. Daher
werden diese Pflanzen mit 100-150L je Gießdurchgang gewässert. Gießdurchgänge
werden je nach Witterung 1-2x die Woche bei zuvor beauftragten Firmen
abgerufen, bzw. von eigenen Mitarbeitern, zum Teil mit Hilfe von mobilen
Tröpfchenbewässerungsanlagen, geleistet.
Entscheidend für den Erfolg
der Wässerung sind folgende Fragen: Wann wird wieviel Gewässert? Und: wie wird
das Wasser in den Boden gebracht?
Bisher wurden die ersten
Beiden Fragen (Wann + Wieviel) aus der Erfahrung und nach Gefühl beantwortet.
Ein kleines Loch ist schnell gegraben und daran lässt sich für diesen Standort
gut die Bodenfeuchte bis in etwa 50cm Tiefe ermitteln. Dieses Ergebnis wird
dann auf alle anderen Baumstandorte übertragen und so ein Gießvorgang
ausgelöst.
Um in Zukunft auf eine
nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zurückgreifen zu können, werden derzeit
verschiedene Feuchtigkeitssensorsysteme miteinander verglichen. Ziel des
Vergleichs ist der Aufbau eines Sensornetzwerkes in Norderstedt an
verschiedenen Musterstandorten. Diese Sensorik kann dann die Frage nach dem
Wann verlässlich und nachvollziehbar beantworten.
Die Antwort auf die Frage
nach dem Wieviel basiert Literaturangaben, Niederschlagsmengen und auf dem
Wissen, dass Norderstedt zum Überwiegenden Teil auf sehr sandigen Böden gebaut
ist. Das Problem der Staunässe ist für die Gesamtheit der Bäume zu
vernachlässigen.
Wichtig für den Erfolg der
Wässerung ist die Infiltrationsrate des Bodens am Standort. Diese ist bei
versiegelten Deckbelägen, wie sie im urbanen Bereich Gang und Gäbe sind, nahezu
null. Im Bereich von Jung-Bäumen ist diese Rate aufgrund der Bodenvorbereitung
im Rahmen der Pflanzung ausreichend.
Daher ist es leider kaum
möglich ausgewachsene Großbäume im Straßenraum (z.B. Tilia in der Ochsenzoller
Straße) ausreichend mit Wasser zu versorgen. Die Wurzeln dieser Bäume sind zum
einen so weitstreichend, dass nur vermutet werden kann wo sich die zur Wasseraufnahme
fähigen Feinstwurzel befinden. Zum anderen sind die durchwurzelten Böden derart
verdichtet und versiegelt, dass Wasser nahezu keinen Zugang zum Bodenkörper
findet.
7c: Das Schutzgut Boden ist
der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wasserversorgung urbaner grüner
Infrastruktur. Um die Effizienz der technischen Wasserversorgung von Bäumen
deutlich zu erhöhen müssen großflächig Versiegelungen und Verdichtungen im
Bereich von Bäumen beseitigt werden. Noch nicht verdichtete Standorte müssen
dringend dauerhaft und nachhaltig vor Verdichtung und Versiegelung geschützt
werden.
Aufwändige technische
Bauteillösungen wie Zisternen oder Rigolen sind im Bestand nicht zu
realisieren. Diese Lösungen finden im Bereich des Neubaus / der Neuplanung
Anwendung. Vorbild könnte hier die „Spongecity“ nach Vorbild der Stadt
Stockholm sein.
Die Pflanzung neuer,
trockenheitsresistenter Baumarten kann ein weiterer Baustein zur Bewältigung
des Problems sein.
Frage 8: Wie haben sich die vergangenen trockenen Sommermonate auf den Grundwasserspiegel ausgewirkt? lnwieweit und in welchen Norderstedter Regionen wirken sich auch kleine Grundwasserspiegel auf die Versorgung der Bäume aus? Gibt es eine Kartierung von besonders von Dürreereignissen betroffenen Regionen in der Stadt (Bzw. örtlicher Grundwasserspiegel, Feuchtespeicherfähigkeit der Böden etc.?
Antwort Frage 8: Die Stadt Norderstedt hat ca. 220 Grundwassermessstellen, die einmal
im Frühjahr und einmal im Spätsommer (Herbst) gemessen und überprüft werden.
Mit einem aufwendigen Rechenverfahren wird so der Grundwasserspiegel für ganz
Norderstedt ermittelt.
Der Grundwasserspiegel
unterliegt starken natürlichen Schwankungen von mehreren Dezimetern bis Metern.
Im Frühjahr 2020 ist der
Grundwasserspiegel gestiegen, in anderen Jahren gesunken. Alles aber in einem
normalen Bereich. Die diesjährige Herbstmessung hat ergeben, dass der
Grundwasserspiegel im Mittel um 0,60 m gegenüber der Frühjahrsmessung gefallen
ist.
Eine generelle Tendenz (zu
sinkenden Grundwasserspiegeln) lässt sich daraus jedoch bisher nicht ableiten.
Um eine Auskunft über die
Versorgung der Bäume geben zu können, müsste in ganz Norderstedt der
Grenzflurabstand (maximaler Abstand zwischen effektivem Wurzelraum und
Grundwasseroberfläche) ermittelt werden. Diese Ermittlung würde einen
erheblichen Aufwand bedeuten, der mit den vorhandenen personellen und
finanziellen Ressourcen nicht zu leisten wäre.
Frage 9: Welche
langfristige Strategie verfolgt die Stadt Norderstedt, um ausreichend
Wasservorräte für die Bäume sicherzustellen? Welche weiteren sinnvollen und
ökologisch vertretbaren Wasserspeicherungsmöglichkeiten zu Bewässerungszwecken,
die nicht genutzt werden/ vorhanden sind, und welche politischen Beschlüsse
sind notwendig, um diese zu nutzen? Welche Kosten entstünden hierfür?
Antwort Frage 9: Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird das Thema der Entwässerung
regelmäßig bearbeitet.
In der Regel hat die
Versickerung des Regenwassers vor Ort zu erfolgen.
Frage 10:
Entsiegelung von Böden, insbesondere im Wurzelbereich von Bäumen sind
essenziell für die Baumgesundheit und Wasserversorgung. Wie können wir eine
deutliche Entsiegelung im öffentlichen und privaten Bereich initiieren,
vorantreiben und an welchen Stellen kann die Verwaltung bereits jetzt schon aktiv
werden? Welche Beschlüsse bedarf es hierzu im Weiteren?
Antwort Frage 10:
Eine zunehmende Tendenz der
Bevölkerung zur Versiegelung privater Flächen ist derzeit zu beobachten, auch
wenn es rechtliche Regelungen des Versiegelungsgrades z.B. in B-Plänen gibt.
Im Rahmen von Bauberatungen
erfolgt stets eine aktive Beratung der Antragsteller*innen, um die Versiegelung
zu minimieren.
Die Beratungsintensität
kann durch die neu geschaffene Stelle des Klimamanagers Klima und Stadtgrün
noch deutlich intensiviert werden.
Anlage 12 zu
Protokoll.