Beschluss: Kenntnisnahme

Für die Umsetzung der o. a. politisch beschlossenen Maßnahme (konkret: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten in und auf den öffentlichen Parkplatzanlagen) wurde am 16.12.2020 eine europaweite Ausschreibung eingeleitet.

 

Gem. gesetzlicher Frist, konnten Bewerber bis zum 26.01.2021 die Vergabeunterlagen anfordern.

Von dieser Möglichkeit haben 7 Unternehmen / Firmen Gebrauch gemacht.

Zum Submissionstermin (am 02.02.2021) ist nur ein Angebot fristgerecht in der Norderstedter Stadtverwaltung eingegangen.

Nach Prüfung des einzigen Angebotes wurde in der hauptamtlichen Verwaltung festgestellt, dass dieses (leider) die Bedingungen des Vergabeverfahrens nicht (vollständig) erfüllt.

U. a. fehlte die Preisangabe einer Leistungsposition.

Nach Vorlage der Vergabeunterlagen im städtischen Rechnungsprüfungsamt (gem. Dienstanweisung) wurde dort (aus genau diesem Grund) festgestellt, dass dieses Vergabeverfahren (gem. § 63 Vergabeordnung = VgV) aufgehoben werden müsse. Das RPA stellte fest, dass somit kein gesetzlich einwandfreies Angebot vorlag und der Auftrag somit nicht an diese Firma vergeben werden kann.

Somit wurde das Verfahren am 03.03.2021 seitens der Verwaltung aufgehoben.

Der Bieter wurde bereits schriftlich über die Aufhebung informiert. Gegen diese Entscheidung wurde (seitens dieses Bieters) kein Widerspruch eingelegt.

Nach formvollendeter Aufhebung darf, gem. Rücksprache mit dem RPA, nunmehr eine beschränkte Ausschreibung unter den (7) Firmen durchgeführt werden, die bereits im Zuge des offenen (europaweiten) Ausschreibungsverfahren die Ausschreibungsunterlagen (die Leistungsverzeichnisse) abgefordert hatten.

Das (zweite) Ausschreibungsverfahren wird (vor dem Hintergrund der unveränderlichen Fristabläufe) frühestens Ende April 2021 (Submission) abgeschlossen sein.

 

Die Verwaltung wird unaufgefordert über den weiteren Verlauf in dieser Sache berichten.