Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0124
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 04.03.2021
wollte die WiN-Fraktion zum o. a. Themenbereich wissen:
1. Wann
ist der Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes?
2. Wie
lange dauert die Bauphase, bzw. wie lange werden die Fahrtrichtungen gesperrt?
3. Hat
die Verwaltung dabei bedacht, dass es nach Beendigung des „Lockdowns“ im
Einzelhandel den Geschäftsinhabern schwer zu vermitteln ist, dass
Straßensperrungen vorgenommen werden.
Antwort
zu Frage Nrn. 1 + 2:
Da
die Ausführungsplanung für die Umsetzung dieser Tiefbaumaßnahme noch nicht
abgeschlossen ist, können diese Fragen zu genauem Baubeginn und Zeitbedarf zurzeit
nicht beantwortet werden. Eine Baustellenkoordinations- und Umleitungsplanung
ist aus diesem Grund ebenfalls noch nicht abschließend erarbeitet worden.
Von
daher ist es augenblicklich ebenfalls nicht möglich anzugeben, welche
Straßenabschnitte (Teileinmündungen) überhaupt, wann und wie gesperrt werden
(müssen).
Eine
verbindliche Angabe der Gesamtbauzeit kann insofern auch nicht erteilt werden.
Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Kreisel (analog der erforderlichen
Bauzeit des inzwischen fertiggestellten Kreisels „Berliner Alle / Ochsenzoller
Straße“) realisiert werden kann. Seinerzeit fielen rd. 1 Jahr
Gesamtbauzeitbedarf (ab Beginn / inkl. Schlechtwetter- und Feiertagspausen) an.
Antwort
zu Frage Nr. 3:
Zunächst
ist aus Erfahrung hierzu festzustellen, dass Straßensperrungen (unabhängig
davon, ob vor, während oder nach einem „Lockdown“) immer schwer, bzw. gar nicht
zu vermitteln sind.
Daneben
kann die Verwaltung weder entscheiden noch beurteilen, ob momentan Baumaßnahmen
aus diesem Grund verschoben oder ausgesetzt werden sollen/können. Diese
Grundsatzfrage wäre zunächst seitens der Politik zu beraten und ggf. bei Bedarf
mehrheitlich zu beschließen.
Ansonsten
ist es Fakt, dass die Ausbaumaßnahme „Kreisverkehrsplatz Ochsenzoller Straße /
Tannenhofstraße / Achternfelde“ in den Jahren 2019 und 2020 politisch in ihrer
Art, ihrem Umfang und mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln vom Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr zur Umsetzung freigegeben wurde.
Schon
aus diesem Grund ist die hauptamtliche Verwaltung nicht berechtigt, Beschlüsse
anderweitig zu interpretieren oder dessen Umsetzung eigenmächtig auszusetzen,
bzw. terminlich zu verschieben.