Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0122
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 04.03.2021
wollte Herr Welk zum o. a. Themenbereich wissen:
1. Warum
die Masten von Peitschenlampen im öffentlichen Straßenraum in vielen Fällen so
platziert sind, dass diese Fuß-und Radwege einschränken oder sich im Bereich
von Bäumen befinden (und so das Licht die Blätter und nicht Gehweg und Straße
ausleuchtet)?
2. Werden
bei zukünftigen Installationen oder Ersatz von Straßenbeleuchtung moderne
LED-Leuchten eingesetzt, die primär Wege für Fußgänger und Radfahrer
ausleuchten?
Antwort
zu beiden Fragen:
Selbstverständlich
sind der Verwaltung die o. a. Defizite bekannt, die in den 1970er und 1980er
Jahren primär entstanden sind. Seinerzeit wurde (leider) wenig oder gar keinen
Wert auf Barrierefreiheit gelegt. Somit wurden früher auch Lampen- und
Schildermastanlagen nicht außerhalb der Radfahrprofile positioniert und es
wurde auch wenig darauf geachtet, Gehwege nicht oder nur gering durch Einbauten
einzuschränken.
U.
a. vor dieser belastenden Ausgangssituation erfolgt seit Jahren die
kontinuierliche Umrüstung, Verdichtung, energetische Sanierung und Neuordnung
der stadtweiten Straßenbeleuchtung.
Diese
kann nicht „ad hoc“ erfolgen, sondern beansprucht Vorplanung,
Personalkapazitäten und (viel) Zeit – Es mag sein, dass einige Kommunen
(schnell) innerhalb eines Straßenzuges alte Lampenköpfe lediglich gegen
LED-Beleuchtungskörper austauschen.
Die
Stadtverwaltung in Norderstedt geht hier aber einen völlig anderen Weg, um u.
a. die „Standortaltlasten“ (im Zuge einer energetischen Leuchtkörpersanierung)
parallel mit zu beseitigen / zu optimieren (und somit nicht falsch
positionierte Masten an ungeeigneter Stelle zu belassen).
In
Norderstedt wird stets jeder Mast (des zu sanierenden Leuchtpunktes) auf dessen
Positionierung, Standsicherheit und Funktionswirksamkeit untersucht. Zudem wird
geprüft, ob ein Mast für die Aufnahme eines neuen Lampenkopfes statisch
ausgelegt ist und die dort eingesetzte Niederspannungstechnik (mit
Grundleitung) in diesem Zusammengang ebenfalls zu sanieren oder gar zu erneuern
ist.
In
den meisten Fällen (in der Praxis) müssen alle auszutauschenden Lampenköpfe
(innerhalb eines Straßenzuges) mit den dazugehörigen Grundleitungen und
Fundamenten neu verlegt, positioniert und gegründet werden. Die LED-Technik
beansprucht ohnehin andere Beleuchtungspunktabstände als beispielsweise
konventionelle Lichttechnik.
Von
daher werden in diesem Zusammenhang auch Ausleuchtungsdefizite infolge von
Strauch- oder Baumbewuchs beseitigt.
Als
Beispiel solcher Vorgehensweisen kann aktuell die Sanierung der
Straßenbeleuchtung im „Gutenbergring“ und in der „Oststraße“ in Augenschein
genommen werden.