Sitzung: 05.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0342
Sachverhalt:
Mit
dem Kauf der sog. „Hamburger Flächen“ wurde der interne Startschuss für das
Rahmenplanverfahren Harkshörner Weg gegeben. Im August 2018 wurde die erste
öffentliche Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der die interessierten
Bürgerinnen und Bürger völlig offen zu ihren Anregungen und Ideen befragt
wurden. Drei externe Büros (Fachrichtungen Stadtplanung, Landschaftsplanung und
Verkehrsplanung) unterstützen den Prozess ebenso wie ein externes
Moderationsbüro.
Nach
der Auftaktveranstaltung wurde aus den Anregungen der Bürgerschaft und
Erfahrung von Verwaltung und externen Fachplanern 3 Vorentwürfe entwickelt.
Diese unterschieden sich im Städtebau (Dichte, Bebauungsstruktur), der internen
Verkehrsführung (Stichstraßen, Ringerschließung) und in der Landschaftsplanung
(Gestaltung öffentlicher Wege und Freiräume).
Diese
3 Varianten wurden der Bürgerschaft im Rahmen einer Werkstatt Juni 2019
vorgestellt und jeweils in drei Kleingruppen diskutiert. Dabei konnten die
interessierten Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung und untereinander
mitteilen, was ihnen an einer Variante gut gefällt, oder wo aus ihrer Sicht
noch Überarbeitungsbedarf besteht.
Dem
Ausschuss wurden die Ergebnisse der Werkstatt Ende 2019 vorgestellt und daraus
eine Zwischenvariante gebildet. Zudem wurde in der Sitzung beschlossen, dass die
Verwaltung weitere flächenrelevante Themen (z.B. Stellplatzschlüssel, Verkehrsführung,
Nutzungen etc.) für Grundsatzbeschlüsse vorbereitet.
Mit
der Zwischenvariante wurden die weiteren Fachthemen vorbereitet.
Folgende
Fachthemen wurden und werden derzeit intern in der Verwaltung vorbereitet:
-
Soziale Themen
-
Städtebauliche Dichte
-
Verkehrsplanung
-
Energiekonzept
-
Entwässerungskonzept
-
experimentelle Ansätze
Mit
Dezernat II konnten Gespräche zur Bevölkerungsstruktur und -entwicklung von
insbesondere Harksheide geführt werden und daraus wünschenswerte soziale
Nutzungen und Wohnungsgrößen für das Rahmenplangebiet abgeleitet werden. In
diesen Zusammenhang ist auch der prozentuale Anteil des geförderten
Wohnungsbaus, der bisher mit 30 % beschlossen wurde, gem. dem Beschluss der
Stadtvertretung zu erhöhen. Außerdem wurde die Frage der städtebaulichen Dichte
gerade unter dem Hinblick des notwendigen Wohnraumbedarfs immer wieder
diskutiert.
Zu
diesen Fachthemen wollen wir zeitnah in einer der nächsten Sitzungen einen
Grundsatzbeschluss einleiten.
Weiter erarbeitet die
Verwaltung derzeit das Verkehrskonzept. Hierzu werden unterschiedliche
Bausteine entwickelt, die miteinander zu einem Konzept kombiniert werden
können. Die Bausteine sind: 1. ÖPNV Erschließung, 2. Stellplatzschlüssel, 3.
Öffentlicher Parkraum, 4. Verortung ruhender Verkehr, 5. Verortung Mobility
Hub, 6. Querung der Ulzburger Straße, 7. Autofreie Bereiche. Teilweise bedingen
sich die Bausteine untereinander oder treten in direkte Wechselwirkung. So hat
z.B. die Verortung des ruhenden Verkehrs einen großen Einfluss auf die
autofreien Bereiche im Rahmenplangebiet.
Gemeinsam mit den Stadtwerken
werden demnächst Überlegungen zum Energiekonzept ausgetauscht. Hier spielt
nicht nur das Rahmenplangebiet selbst eine Rolle, sondern auch die Umgebung
sollte mitgedacht werden, um keine Insellösungen zu schaffen. Zudem dürfen
zukünftige Entwicklungen und Bestrebungen der Stadtwerke nicht außer Acht
gelassen werden.
Auch die Frage der Entwässerung
wird derzeit intensiv bearbeitet. Hierbei muss auch in Abstimmung mit dem Kreis
ein Konzept erarbeitet werden, welches den Umgang mit Niederschlagswasser und
auch Starkregenereignissen berücksichtigt. Multifunktionale Flächen
(Grünfläche, Spielplatz und Anlage für Versickerung in einem) könnten hier eine
Möglichkeit für Entwässerungsmaßnahmen darstellen.
Da sich die Flächen im
Eigentum der EGNO befinden, sind auch experimentelle Ansätze auf der Fläche
denkbar. So soll zeitnah z.B. auch über Wohn- und Bauformen nachgedacht werden,
die sonst im Stadtgebiet noch nicht oder nur wenig vorhanden sind.
Zu den genannten Themen
Verkehr, Energie, Entwässerung und Experimentelle Ansätze möchte die Verwaltung
ab Herbst 2021 weitere Grundsatzbeschlüsse einleiten. Erst wenn diese
Beschlüsse alle getroffen wurden, kann es mit der Erarbeitung des Rahmenplans
weitergehen und die weitere Beteiligung (Öffentlichkeit, Träger öffentlicher
Belange etc.) starten. Frühestens Ende 2022 ist der Abschluss des Rahmenplanverfahrens
realistisch. Erst dann kann damit begonnen werden, für das Gebiet oder
Teilbereiche Bebauungspläne anzuschieben. Da während des Bauleitplanverfahrens
auch Bauträgerverfahren (Wettbewerbe) vorgesehen sind und diese zur notwendigen
Qualifizierung der Pläne unabdingbar sind, kann sich die Bearbeitungszeit auf
bis zu 4 Jahren erstrecken. Somit könnte
voraussichtlich 2026 mit dem Bau begonnen werden, sofern keine weiteren
Verzögerungen entstehen.
Die Verwaltung stellt den Punkt anhand einer Präsentation vor (Anlage 1), Fragen der Mitglieder werden beantwortet.