Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wird um Beantwortung der Fragen 2 und 3 gebeten.

 

Frage 2:

 

Das erstellte Verkehrskonzept vom November 2019 für den Glashütter Damm in diesem Bereich ist in seinem Ergebnis unmissverständlich. Der Glashütter Damm ist jetzt schon hoch belastet und für diesen zu erwartenden zusätzlichen Verkehr ungeeignet. Was veranlasst Ihre Fraktion, trotz dieses Umstandes und dem Wissen dieses Verkehrskonzeptes, weiterhin an dieser Umsetzung und Planung festzuhalten? Welche konkreten Alternativen einer anderen Verkehrsführung oder Anbindung an diesem Planungsgebiet werden in Ihrer Fraktion diskutiert oder dem Ausschuss von ihnen zur Diskussion vorgestellt? Wie und mit welchen Maßnahmen wird Ihre Fraktion für die Sicherheit von Kindern und Radfahrern auf diesem Teil des Glashütter Damms bei Beibehaltung des jetzigen Planungsverlaufs eine Sicherheitsgarantie aussprechen?

 

Beantwortung:

 

Der Glashütter Damm ist als Sammelstraße geeignet den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Das ist auch das Ergebnis des Verkehrskonzeptes.

Lediglich für die Anknüpfungspunkte an das übergeordnete Straßennetz werden punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses gutachterlich empfohlen.

 

Aus diesem Grund sieht die Verwaltung keinen Anlass von der Umsetzung der Planung abzusehen.

Alternative Verkehrsführungen in Richtung Tarpenbekniederung/ Schleswig-Holstein-Straße wurden geprüft und für nicht umsetzbar eingestuft. Die Schleswig-Holstein-Straße ist eine anbaufreie Landesstraße, bei der das Land Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger fungiert. Sie hat eine übergeordnete Verbindungsfunktion und daher sind Knotenpunkte auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist daher nicht möglich, da nicht genehmigungsfähig, ein einzelnes Wohnquartier an diese anzuschließen.

 

Der Ausbau und Anschluss des Kreuzwegs wurde anfangs diskutiert, jedoch verworfen. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 282 wurde der Anschluss vom LBV SH und dem politischen Ausschuss abgelehnt. Auch hätte ein Anschluss die negative Folge, dass der Kreuzweg und der Glashütter Damm eine Verbindungsfunktion (S-H-Str. – Kreuzweg – Glashütter Damm – Segeberger Chaussee) erhalten würden und durch den entstehenden Durchgangsverkehr belastet statt entlastet werden würden.

 

Bezüglich der Sicherheitsbedenken für Fahrradfahrer bestehen nicht selten Widersprüche vor allem beim Radverkehr und dem Fahren auf der Fahrbahn zwischen der subjektiven Verkehrssicherheit und der objektiven Verkehrssicherheit. Was oft als unsicher empfunden wird, trifft empirisch so nicht zu oder ist gar gegenteilig. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn wurde im Konzept als angemessen beurteilt und die Beurteilung basiert auf den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Fläche für die Herstellung separater Radverkehrsanlagen stünde aber ohnehin nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der Führung von Kindern z.B. auf Schulwegen und anderen Fußgängern würde die Stadt aus Komfortgründen gern die Seitenbereiche erweitern und für breitere Gehwege sorgen, jedoch ist der Gehweg zur einen Seite von einer Vielzahl Privatflächen begrenzt, bei denen der nötige Ankauf aufgrund der Nutzung als Vorgärten, Stellplätze etc. unrealistisch ist und zur anderen Seite findet eine Begrenzung durch die Baumallee statt. Insofern ist eine Verbesserung der bereits bestehenden Situation nicht absehbar, die Sicherheitsbedenken werden aber nicht geteilt.

 

 

Frage 3:

 

Das Projekt „7 Eichen“ wird sich auch auf die Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur des dortigen Bereiches vehement auswirken. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Familiengröße von 3,75 ist bei über 500 zu erwartenden Wohneinheiten in diesem Bereich mit einem anzunehmenden Zuwachs der Anwohner in Höhe von ca. 1875 Personen zu rechnen. Mit welchen Vorschlägen und/ oder bereits in Ihrer Fraktion besprochenen Maßnahmen wollen Sie eine umfängliche Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur sicherstellen? Wie konkret ist in Ihrer Fraktion der zusätzliche Bedarf an Kitaplätzen betrachtet und diskutiert worden? Welche Maßnahmen und Überlegungen sind mit Ihrer Fraktion und/ oder der Verwaltung eruiert worden? Welche Erkenntnisse sind daraus entstanden und welche Einflußnahme haben diese auf das Bauprojekt „7 Eichen“, inklusive weitere Wohnungsbauprojekte?

 

Beantwortung:

 

Die dieser Frage zugrundeliegende Annahme, dass im Rahmen von ca. 500 neuen Wohneinheiten mit einem Zuzug von 1.875 Menschen zu rechnen sei, ist nicht zutreffend. Mit dem Baugebiet soll ein gemischtes Wohnquartier (Einzelhäuser, Mehrfamilienhäuser, Seniorenwohnen, Sozial geförderter Wohnungsbau) entstehen. Somit wird von einer zukünftigen Haushaltsgrößenstruktur ausgegangen, die nicht wesentlich vom derzeitigen Durchschnitt in Norderstedt abweicht (siehe Wohnungsmarktkonzept, Sept. 2019, ALP Hamburg). Die Anzahl der zuziehenden Menschen liegt demnach bei etwas mehr als 1.000.

 

Die Beantwortung der Frage zur Versorgung durch soziale Infrastruktur basiert auf den vorliegenden Bevölkerungsprognosen, zuletzt wurde 2019 die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Norderstedt bis 2035 des statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht. In dieser Prognose wird davon ausgegangen, dass die Kinderzahl bis 2035 ansteigen wird. Bei der Berechnung sind Neubaugebiete wie das Projekt 7-Eichen einbezogen worden.

 

Bei der Schulentwicklungsplanung sind entsprechende Entwicklungen schon berücksichtigt worden, z.B. werden zweizügigen Grundschulen aktuell dreizügig ausgebaut (Neubau OGGS Lütjenmoor, Anbau OGGS Harkshörn).

 

Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass die bestehenden Grundschulen den Zuzug von schulpflichtigen Kindern aufgrund von Neubaugebieten auffangen können, Eine Analyse der Bevölkerungsprognose hat zudem gezeigt, dass beim Anstieg von Kinderzahlen weniger die Neubaugebiete eine Rolle spielen, sondern die Fruchtbarkeitsrate. Neubaugebiete sorgen mehr dafür, dass die Anzahl der Kinder nicht sinkt.

 

Die Vorhaltung weiterer Versorgungsinfrastruktur, wie z.B. Einzelhandel oder Ärzte, kann von der Stadtplanung nur insofern gesteuert werden, dass entsprechende Baugebiete vorgehalten werden, in denen sich die Nutzungen ansiedeln können. Im Baugebiet 7-Eichen sollen keine größeren Nahversorger oder Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden, die dazu führen, dass zusätzlicher Verkehr aus anderen Stadtgebieten in diesen Bereich gezogen wird. In Anlehnung an das Zentren- und Magistralenkonzept der Stadt Norderstedt sind entsprechende Nutzungen entlang der Segeberger Chaussee und in den Zentren, z.B. Schmuggelstieg oder Glashütte Markt, unterzubringen.

Gerade in den Mischgebieten entlang der Segeberger Chaussee gibt es ausreichend Bebauungspotenziale.

 

Auch der Nahversorgungsstandort in direkter Nähe des Baugebietes „Immenhof“ hat die letzten Jahre eher mit Problemen aufgrund zu geringer Kundenfrequenz zu kämpfen, so dass kein Anlass besteht, weitere Gebiete für eine Versorgung auszuweisen.