Sitzung: 15.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0105
Der
Ausschuss diskutiert über die Vorlage
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie erneuten öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/
Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
zu
Punkt 3 :
AKN Eisenbahn AG
Postfach 14 63
24562 Kaltenkirchen vom 09.01.2001
teilweise
berücksichtigt
zu
Punkt 1:
Manfred Weidner
vom 04.01.2001
Reiherhagen
9
22846
Norderstedt
nicht
berücksichtigt
zu
Punkt 2 :
Manfred
Weidner
vom 25.01.2001
Reiherhagen
9
22846
Norderstedt
zu
Punkt 4:
Manfred
Weidner vom 25.02.2001
Reiherhagen
9
22846
Norderstedt
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung
zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b )
Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 150, 1. Änderung, Gebiet
: “Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer
Tiefe von 95 m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma
Jungheinrich, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt
geänderten Fassung vom 18.01.2001 als
Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 zu der Vorlage - Stand :
18.01.2001- gebilligt.
Der
Beschluß des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und von
der Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei
der Abstimmung anwesend :
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
10