Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage

 

Beschluss:

a) Entscheidung über die Anregungen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

 

berücksichtigt

 

zu Punkt 3 :
AKN Eisenbahn AG
Postfach 14 63
24562 Kaltenkirchen                                                                                                       vom 09.01.2001

 

teilweise berücksichtigt

 

zu Punkt 1:
Manfred Weidner                                                                                 vom 04.01.2001

Reiherhagen 9

22846 Norderstedt

 

nicht berücksichtigt

 

zu Punkt 2 :

Manfred Weidner                                                                                 vom 25.01.2001

Reiherhagen 9

22846 Norderstedt

 

zu Punkt 4:

Manfred Weidner                                                                                 vom 25.02.2001

Reiherhagen 9

22846 Norderstedt

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b ) Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 150, 1. Änderung, Gebiet : “Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer Tiefe von 95 m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma Jungheinrich, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung  - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 18.01.2001  als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 zu der Vorlage - Stand : 18.01.2001- gebilligt.

 

Der Beschluß des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und von der Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69

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