Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Herr Karasch stellte in der Einwohnerfragestunde eine Anfrage zur Errichtung eines Sendmastes an der Ecke Lawaetzstraße/ Waldbühnenweg.

 

Die Anfrage wurde durch folgendes Antwortschreiben beantwortet :

 

Sehr geehrter Herr Karasch,

 

bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Genehmigung für die Errichtung einer Basisstation für das öffentliche D2- Mobilfunk- Telefonnetz am Waldbühnenweg 55 im Juli 2000 erteilt wurde.

 

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Pumpwerk dargestellt. Sie ist planungsrechtlich als Außenbereich nach

§ 35 BauGB zu beurteilen.

 

Telekommunikationseinrichtungen, wie die Errichtung einer Basisstation, zählen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB zu den privilegierten Nutzungen, die im Außenbereich planungsrechtlich ausdrücklich zulässig sind. Das Vorhaben war somit aufgrund der Rechtslage zu genehmigen.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war daher zur Schaffung des Planungsrechtes nicht erforderlich. Aus diesem Grunde konnte auch keine Beratung eines B-Planes im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr erfolgen.

Eine Bürgeranhörung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht möglich.

 

Im Auftrage

 

 

 

Rimka