Sitzung: 15.03.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Herr Karasch stellte in der Einwohnerfragestunde eine
Anfrage zur Errichtung eines Sendmastes an der Ecke Lawaetzstraße/
Waldbühnenweg.
Die Anfrage wurde durch folgendes Antwortschreiben
beantwortet :
Sehr
geehrter Herr Karasch,
bezugnehmend
auf Ihre o.g. Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Genehmigung für die
Errichtung einer Basisstation für das öffentliche D2- Mobilfunk- Telefonnetz am
Waldbühnenweg 55 im Juli 2000 erteilt wurde.
Die
Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen mit der
Zweckbestimmung Pumpwerk dargestellt. Sie ist planungsrechtlich als
Außenbereich nach
§
35 BauGB zu beurteilen.
Telekommunikationseinrichtungen,
wie die Errichtung einer Basisstation, zählen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB zu den
privilegierten Nutzungen, die im Außenbereich planungsrechtlich ausdrücklich
zulässig sind. Das Vorhaben war somit aufgrund der Rechtslage zu genehmigen.
Die
Aufstellung eines Bebauungsplanes war daher zur Schaffung des Planungsrechtes
nicht erforderlich. Aus diesem Grunde konnte auch keine Beratung eines B-Planes
im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr erfolgen.
Eine
Bürgeranhörung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht möglich.
Im Auftrage
Rimka