Sitzung: 16.09.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 21/0370
Beschluss:
Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB
wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom
14.07.2021 in den Anlagen 2 der Vorlage B21/0370 (Tabellen Abwägungsvorschlag
über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der
frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 14.07.2021 (Anlage 2 Vorlage
B21/0370) den Entwurf zu fertigen.
Die
Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der
öffentlichen Veranstaltung vom 30.05.2018 sind als Anlagen Nr. 3 und 4 der
Vorlage B21/0370 beigefügt.
Der
Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist in der Scoping-Tabelle
(siehe Anlage 5 zur Vorlage B21/0370)
dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die noch ausstehenden Untersuchungen
wurden im Verfahren des B-Planes durchgeführt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt
"Friedrichsgabe Nord – Östlich Dreibekenweg", Gebiet: nördl. der
Kleingartenanlage Pilzhagen, östl. des Dreibekenweges, südl. des
Hermann-Klingenberg-Ringes und westl. der Lawaetzstraße, die externen
Ausgleichsflächen befinden sich nördl. und südl. Schleswiger Hagen, westl.
Kothla-Järve-Straße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6 zur Vorlage B21/0370) und
Teil B – Text (Anlage 7 zur Vorlage B21/0370) in der Fassung vom 31.08.2021
wird um die textliche Festsetzung „Mindestens 30%
der Dachflächen sind für solare Energienutzung zu verwenden.“ ergänzt und beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 31.08.2021 (Anlage 8 zur Vorlage B21/0370) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 330 Norderstedt "Friedrichsgabe Nord – Östlich Dreibekenweg",
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl.
strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
- zu den
Verkehrs- und Gewerbeimmissionen für die Nutzungen innerhalb des
Plangebietes sowie die benachbarte vorhandene Bebauung
- zu
lärmtechnischen Schutzmaßnahmen
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- zum
Artenschutz
- zur
Bestandssituation der Biotoptypen und deren Bewertung
- zum
Baumbestand und dessen Bewertung
- zum
potentiellen Vorkommen von geschützten Arten und der Bewertung der artenschutzrechtlichen
Wirkungen
Boden und Wasser: Aussagen
- zu
Grundwasserständen
- zur
Bodenkontamination
- zur
Beschaffenheit des Baugrunds
- zur
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
- zum Boden- und
Grundwasserschutz
Luft: Aussagen
- zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen
und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen
zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
- -
Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen
in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen der
Flächennutzungsplanung dar.
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
- Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt, Stand: Januar 2014
- Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007
- Lärmaktionsplan
2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm, Stand: 05/2020
- Landschaftsplan 2020
der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007
- Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne, Stand: 2016/2017
- Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007
- Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
- Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora,
2010 bis 2015
- Synthesebericht zum
Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
- Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora, 2017 bis
2021
·
Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr.
330 Norderstedt, 26.01.2021
·
Ornithologische Untersuchungen und
faunistische Potenzialanalyse für den Bebauungsplan Nr. 330 „Friedrichsgabe
Nord - Östlich Dreibekenweg“ der Stadt Norderstedt, 06. 11.2019
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr.
330 „Gewerbegebiet östlich Dreibekenweg“, 17.08.2021
·
Altlastendetailuntersuchung in
Norderstedt-Friedrichsgabe, B-Plangebiet 330 (Friedrichsgabe-Nord – Östlich
Dreibekenweg), NordGeo, 25.04.2019
·
Friedrichsgabe – Gefährdungsabschätzung für
Bebauungspläne- Bericht für die Flächen 4-8, 4-11, 4-13 und 4-14b. Teil I und
II, Fresenius, 11.12.1996
·
Kurzbericht zur Bodenluftbeprobung auf dem
Grundstück Quickborner Straße 81a, Flurstück 289/71 in 22844 Norderstedt,
B&K Hanse, 11.05.2006
·
Untersuchung von Altablagerungen B-Plan 300
(Frederikspark) Friedrichsgabe-Nord, HAUKON, 18.09.2012
·
BV Erschließung Frederikspark B-Plan 330 –
Norderstedt, BBI 10.12.2018
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg - Der
Landrat - Kreisplanung, Regionalmanagement und Klimaschutz, 16.08.2018
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1
BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von
der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Abstimmungsergebnis einstimmig
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7
Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15.; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenenthaltung:0.