Beschluss:

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist dem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom 14.07.2021 in den Anlagen 2 der Vorlage B21/0370 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 14.07.2021 (Anlage 2 Vorlage B21/0370) den Entwurf zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 30.05.2018 sind als Anlagen Nr. 3 und 4 der Vorlage B21/0370 beigefügt.

 

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 5 zur Vorlage B21/0370) dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die noch ausstehenden Untersuchungen wurden im Verfahren des B-Planes durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt "Friedrichsgabe Nord – Östlich Dreibekenweg", Gebiet: nördl. der Kleingartenanlage Pilzhagen, östl. des Dreibekenweges, südl. des Hermann-Klingenberg-Ringes und westl. der Lawaetzstraße, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördl. und südl. Schleswiger Hagen, westl. Kothla-Järve-Straße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6 zur Vorlage B21/0370) und Teil B – Text (Anlage 7 zur Vorlage B21/0370) in der Fassung vom 31.08.2021 wird um die textliche Festsetzung Mindestens 30% der Dachflächen sind für solare Energienutzung zu verwenden.“ ergänzt und beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 31.08.2021 (Anlage 8 zur Vorlage B21/0370) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt "Friedrichsgabe Nord – Östlich Dreibekenweg", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu den Verkehrs- und Gewerbeimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie die benachbarte vorhandene Bebauung
  • zu lärmtechnischen Schutzmaßnahmen

Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zum Artenschutz
  • zur Bestandssituation der Biotoptypen und deren Bewertung
  • zum Baumbestand und dessen Bewertung
  • zum potentiellen Vorkommen von geschützten Arten und der Bewertung der artenschutzrechtlichen Wirkungen

Boden und Wasser: Aussagen

  • zu Grundwasserständen
  • zur Bodenkontamination
  • zur Beschaffenheit des Baugrunds
  • zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
  • zum Boden- und Grundwasserschutz

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • -

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

  • Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: Januar 2014
  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007
  • Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm, Stand: 05/2020
  • Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007
  • Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne, Stand: 2016/2017
  • Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007
  • Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
  • Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora, 2010 bis 2015
  • Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
  • Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora, 2017 bis 2021

·         Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt, 26.01.2021

·         Ornithologische Untersuchungen und faunistische Potenzialanalyse für den Bebauungsplan Nr. 330 „Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg“ der Stadt Norderstedt, 06. 11.2019

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 330 „Gewerbegebiet östlich Dreibekenweg“, 17.08.2021

·         Altlastendetailuntersuchung in Norderstedt-Friedrichsgabe, B-Plangebiet 330 (Friedrichsgabe-Nord – Östlich Dreibekenweg), NordGeo, 25.04.2019

·         Friedrichsgabe – Gefährdungsabschätzung für Bebauungspläne- Bericht für die Flächen 4-8, 4-11, 4-13 und 4-14b. Teil I und II, Fresenius, 11.12.1996

·         Kurzbericht zur Bodenluftbeprobung auf dem Grundstück Quickborner Straße 81a, Flurstück 289/71 in 22844 Norderstedt, B&K Hanse, 11.05.2006

·         Untersuchung von Altablagerungen B-Plan 300 (Frederikspark) Friedrichsgabe-Nord, HAUKON, 18.09.2012

·         BV Erschließung Frederikspark B-Plan 330 – Norderstedt, BBI 10.12.2018

·         Stellungnahme des Kreises Segeberg - Der Landrat - Kreisplanung, Regionalmanagement und Klimaschutz, 16.08.2018

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

4

3

2

2

1

1

1

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

Abstimmungsergebnis einstimmig

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15.; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung:0.