Sitzung: 27.03.2001 Stadtvertretung
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0123.1
Mit
Schreiben vom 01.03.2001 bat Herr Engel um Beantwortung zu Fragen bezüglich der
ab 01.01.2001 geltenden Hundesteuersatzung:
1.
Sind
von den Bürgern Kampfhunde angemeldet worden?
Antwort: Ja.
2.
Wenn
ja, wie viele Kampfhunde wurden angemeldet?
Antwort: Zurzeit sind 27 Hunde gemeldet, die den Steuertatbestand erfüllen.
3.
Wie
hoch ist das steuerliche Mehraufkommen?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 18.900,00 DM.
4.
Wie
soll überprüft werden, dass alle Hunde / Kampfhunde gemeldet wurden, um ein
möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit in der Stadt zu gewährleisten?
"Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz der BRD"
Antwort: Zurzeit findet eine Überprüfung nicht statt. Es wird auf die
Steuerehrlichkeit vertraut. Eine Hundebestandsaufnahme wäre ein vorzügliches
Mittel, sowohl den steuer- als auch ordnungspolitischen Erfordernissen Rechnung
zu tragen.
5.
Wie
hoch ist das steuerliche Mehraufkommen durch die Anhebung der Steuer für den
ersten Hund?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 51.440,00 DM.
6.
Wie
hoch ist das steuerliche Mehraufkommen für die mehrfach Hundehaltung z.B. zwei
oder drei Hunde?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 180,00 DM.
Die
Stadtvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Protokollauszug:
Amt 20