Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die 42. Änderung auf­gestellt. Der Geltungsbereich der 42. Änderung umfasst das Gebiet zwischen Norderstraße und Rat­hausallee, zwischen dem Flurstück 88/8 im Westen und dem Grundstück des Arbeitsamtes im Osten.

Planungsziele sind:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von weiteren
  Wohnungen und kleinteiligen Gewerbeflächen und für eine mögliche Erweiterung
  des Arbeitsamtes

- räumliche Fassung der Rathausallee.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innrn von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: AG No-Mi