Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen

 

Herr Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Herr Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:

1.        Die städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

2.        Im Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit sind die Änderungsanträge angenommen.

 

Beschluss:

Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die
44. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 44. Änderung umfasst das Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, Flurstücke 121/7, 121/9, 121/11, 121/13.

 

Planungsziele sind:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von gewerblichen Bauflächen in Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen.

-          Sicherung des Erholungsschutzstreifens und eines Grünstreifens entlang der Tarpenbek sowie eines Grünstreifens zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Baufläche.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69

                                               10