Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0113
Die
Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen
Herr
Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Herr
Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:
1.
Die
städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor
der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2.
Im
Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins
Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Damit
sind die Änderungsanträge angenommen.
Beschluss:
Zu
dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird
die
44. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 44. Änderung umfasst das
Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, Flurstücke 121/7, 121/9, 121/11,
121/13.
Planungsziele
sind:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von gewerblichen
Bauflächen in Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen.
-
Sicherung
des Erholungsschutzstreifens und eines Grünstreifens entlang der Tarpenbek
sowie eines Grünstreifens zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Baufläche.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der
Beratung, noch bei der Beschlussfassung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
10