Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0126
Die Tagesordnungspunkte
6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen
Herr
Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Herr
Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:
1.
Die
städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor
der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2.
Im
Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins
Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Damit
sind die Änderungsanträge angenommen
a)
Auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2
BauGB verzichtet, da bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan
Nr. 240 - Norderstedt – die Öffentlichkeit beteiligt wurde.
b)
Der
Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt – 44. Änderung - ,
Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 3, Stand: 09.03.2001,
gebilligt.
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und den Erläuterungsbericht zum
Flächennutzungsplan – 44. Änderung – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Beschlussfassung anwesend.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69