Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen

 

Herr Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Herr Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:

1.        Die städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

2.        Im Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit sind die Änderungsanträge angenommen

 

a)       Auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet, da bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 240 - Norderstedt – die Öffentlichkeit beteiligt wurde.

b)       Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt – 44. Änderung - , Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 3, Stand: 09.03.2001, gebilligt. 

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan – 44. Änderung – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4  Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69