Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Bei der Behindertenbeauftragten ist eine Beschwerde des VdK eingegangen, weil dieser bei der Verteilung unberücksichtigt blieb. Diese wird dem Arbeitskreis vorgelegt.

 

Ein entsprechender Vermerk der Behindertenbeauftragten wird als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der VdK bei der Vergabe der Stadtwerkespende vom Arbeitskreis Stadtwerkespende nicht berücksichtigt ist. Dies wurde durch den Beschluss des Sozialausschusses vom 23.11.00 über die Vergabe der Spende bestätigt.

 

AUSZUG : 502