Sitzung: 17.05.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0214
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Mitglieder des Umweltausschusses zur Beratung
anwesend.
Frau
von Eschwege erläutert die Planung und beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Frau
Hahn stellt den Antrag, dass die Dachfläche des Kindergartens nicht als
Grasdach festgesetzt wird. Weiterhin sollen die Baumscheiben mindestens 12 qm
betragen. Die zusätzliche Ausgleichsfläche ist in der Jägerstraße nachzuweisen
und die Dachfläche ist so festzusetzen, dass eine Fotovoltaikanlagen oder
Sonnenkollektoren errichtet werden können.
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrag: einstimmig beschlossen
Beschluss:
a)
Das
Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan 173 West -
Norderstedt -, Gebiet: Rantzauer Forstweg”, südlich Rantzauer Forstweg, östlich
Oadby-and-Wigston-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg (einschließlich der
Straßenfläche) und der nachträglichen Beteiligung der nach § 29 BNatSchG
anerkannten Verbände wird entsprechend den Anlagen 2+3 zur Vorlage B 01/0214
zur Kenntnis genommen.
b)
Der
vom Landschaftsarchitekturbüro Andresen und dem Team Natur und Landschaft
ausgearbeitete Grünordnungsplan und der dazugehörige Erläuterungsbericht in der
Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0214 (Stand: April 2001) werden mit
den o.a. Änderungen beschlossen.
c)
Die
Grünlandfläche östlich der Jägerstraße (GA 09, Flurst. 21) wird als Ausgleichsfläche
für den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 173 West und die nicht benötigte
Restfläche für das zukünftige Ökokonto gemäß § 135 a (2) BauGB und Punkt 5
Gemeinsamer Runderlass des MI und des MUNF vom 03.07.1998 beschlossen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung
ausgenommen.
Beschlusskopie
an: 69