Sitzung: 16.05.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Girnus bittet um einen Sachstandsbericht über den Containerstandort
Platanenweg.
Die
Vorsitzende weist auf den nächsten TOP hin, in dem es um den genannten Standort
geht und hofft, das damit alle Fragen der anwesenden Bürger und Bürgerinnen
geklärt werden.
Herr
Dr. Niehusen – Falkenbergstraße 160, 22844 Norderstedt – stellt folgende
Anfrage:
“Baumschäden
durch Verkabelungsarbeiten im Auftrag von “wilhelm.tel”
Seit
Monaten werden im gesamten Stadtgebiet von mehreren Grabekolonnen im Auftrag
von “wilhelm.tel” im Akkorddtempo Grabearbeiten durchgeführt, um ein
flächendeckendes Multimedianetz zu installieren. Nach meinen Beobachtungen ist
hierbei der Baumschutz vielfach auf der Strecke geblieben. So wurden Grabungen
per Kleinbagger mitten durch die Wurzelbereiche – teils unmittelbar am Stammfuß
– derart rigoros durchgeführt, dass ein kurz- oder mittelfristiger Abgang
dieser Bäume auf Grund massiver Wurzelabrisse zu befürchten ist. Beobachtet
habe ich dies u.a. in der Falkenbergstraße (Altbaumbestand an der Ostseite/Ecke
Moorreihe), Am wilden Moor (Verbindungsweg zum Falkenhorst) und zuletzt vor ca.
2 Wochen in der Wiesenstraße (Südseite zwischen Langer Kamp u. Lütjenmoor),
wobei die Trassenplanung unter Baumschutzgesichtspunkten nicht nachvollziehbar
ist. Statt z.B. in der Wiesenstraße unmittelbar an den Linden entlangzugraben,
hätte sich hierfür der völlig baumlose Grandstreifen an der nördlichen
Fahrbahnseite angeboten.
Da
nach Ziff. 3.9.1 der DIN 18 920 derartige Grabungen bei Unvermeidbarkeit in
“Handarbeit” vorzunehmen sind und nicht näher als 2,5 an den Stammfuß
herangehen dürfen, sind die Verstöße “offensichtlich”.
Ich
bitte deshalb die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche
Baumschutzauflagen wurden “wilhelm.tel” bei Erteilung der Grabegenehmigungen
gemacht?
2.
Inwieweit
hat die Stadt unter Baumschutzgesichtspunkten an der Trassenplanung mitgewirkt?
3.
Inwieweit
werden die laufenden Grabearbeiten unter Baumschutzgesichtspunkten von der
Stadt überwacht?
4.
Was
ist bisher von der Stadt unternommen worden bzw. welche Maßnahmen sind
beabsichtigt, um die bereits entstandenen bzw. weiterhin drohenden Schäden in
noch nicht verkabelten Bereichen der Stadt zu minimieren?
5.
Inwieweit
wird seitens der Stadt bei Verstößen gegen die DIN 18 920 – speziell Ziff. 3.9.
“Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben” die Schadensregulierung
(Beweissicherung) gegenüber den ausführenden Firmen bzw. “wilhelm.tel.” als
verantwortlichen Auftraggeber sichergestellt? Die evtl. erheblichen Kosten
infolge von Totalverlusten können sicher nicht zu Lasten des Steuerzahlers
gehen.
Ich
bitte die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der
vorstehenden Fragen, auch im Ausschuss für Umweltschutz.
Außerdem
bitte ich den Umweltausschuss, sich ebenfalls dieses grundsätzlichen Themas
anzunehmen, da erhebliche Baumschäden als Spätfolgen von unsachgemäßen
Tiefbaumaßnahmen gerade bei alten Bäumen in Norderstedt immer wieder zu
beklagen sind, weil einschlägige Schutzbestimmungen vielfach nicht eingehalten
werden. Abhilfe durch bessere Kontrolle und strikte Anwendung der
Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung ist dringend geboten.”
Herr
Haase vom Naturschutzbund Deutschland bemängelt die in seinen Augen
unsachgemäße Pflege von städtischen Wiesen/Flächen und Entwässerungsgräben. Er
bietet eine Besichtigung der von NABU ordnungsgemäß gepflegten Wiese am
Schlappenmoor an. Weiter fragt er an, ob und in welcher Höhe Mittel für die
Pflege von Flächen zur Verfügung stehen, und inwieweit diese Mittel auch von
Privatpersonen oder Organisationen wie dem NABU für die Pflege von Flächen
abgefordert werden können bzw. ob ein Förderung möglich ist.
Protokollauszug: |
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