Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Girnus bittet um einen Sachstandsbericht über den Containerstandort Platanenweg.

 

Die Vorsitzende weist auf den nächsten TOP hin, in dem es um den genannten Standort geht und hofft, das damit alle Fragen der anwesenden Bürger und Bürgerinnen geklärt werden.

 

 

Herr Dr. Niehusen – Falkenbergstraße 160, 22844 Norderstedt – stellt folgende Anfrage:

 

“Baumschäden durch Verkabelungsarbeiten im Auftrag von “wilhelm.tel”

 

Seit Monaten werden im gesamten Stadtgebiet von mehreren Grabekolonnen im Auftrag von “wilhelm.tel” im Akkorddtempo Grabearbeiten durchgeführt, um ein flächendeckendes Multimedianetz zu installieren. Nach meinen Beobachtungen ist hierbei der Baumschutz vielfach auf der Strecke geblieben. So wurden Grabungen per Kleinbagger mitten durch die Wurzelbereiche – teils unmittelbar am Stammfuß – derart rigoros durchgeführt, dass ein kurz- oder mittelfristiger Abgang dieser Bäume auf Grund massiver Wurzelabrisse zu befürchten ist. Beobachtet habe ich dies u.a. in der Falkenbergstraße (Altbaumbestand an der Ostseite/Ecke Moorreihe), Am wilden Moor (Verbindungsweg zum Falkenhorst) und zuletzt vor ca. 2 Wochen in der Wiesenstraße (Südseite zwischen Langer Kamp u. Lütjenmoor), wobei die Trassenplanung unter Baumschutzgesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist. Statt z.B. in der Wiesenstraße unmittelbar an den Linden entlangzugraben, hätte sich hierfür der völlig baumlose Grandstreifen an der nördlichen Fahrbahnseite angeboten.

Da nach Ziff. 3.9.1 der DIN 18 920 derartige Grabungen bei Unvermeidbarkeit in “Handarbeit” vorzunehmen sind und nicht näher als 2,5 an den Stammfuß herangehen dürfen, sind die Verstöße “offensichtlich”.

 

Ich bitte deshalb die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.        Welche Baumschutzauflagen wurden “wilhelm.tel” bei Erteilung der Grabegenehmigungen gemacht?

2.        Inwieweit hat die Stadt unter Baumschutzgesichtspunkten an der Trassenplanung mitgewirkt?

3.        Inwieweit werden die laufenden Grabearbeiten unter Baumschutzgesichtspunkten von der Stadt überwacht?

4.        Was ist bisher von der Stadt unternommen worden bzw. welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um die bereits entstandenen bzw. weiterhin drohenden Schäden in noch nicht verkabelten Bereichen der Stadt zu minimieren?

5.        Inwieweit wird seitens der Stadt bei Verstößen gegen die DIN 18 920 – speziell Ziff. 3.9. “Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben” die Schadensregulierung (Beweis­sicherung) gegenüber den ausführenden Firmen bzw. “wilhelm.tel.” als verantwortlichen Auftraggeber sichergestellt? Die evtl. erheblichen Kosten infolge von Totalverlusten können sicher nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

 

Ich bitte die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der vorstehenden Fragen, auch im Ausschuss für Umweltschutz.

 

Außerdem bitte ich den Umweltausschuss, sich ebenfalls dieses grundsätzlichen Themas anzunehmen, da erhebliche Baumschäden als Spätfolgen von unsachgemäßen Tiefbaumaßnahmen gerade bei alten Bäumen in Norderstedt immer wieder zu beklagen sind, weil einschlägige Schutzbestimmungen vielfach nicht eingehalten werden. Abhilfe durch bessere Kontrolle und strikte Anwendung der Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung ist dringend geboten.”

 

 

Herr Haase vom Naturschutzbund Deutschland bemängelt die in seinen Augen unsachgemäße Pflege von städtischen Wiesen/Flächen und Entwässerungsgräben. Er bietet eine Besichtigung der von NABU ordnungsgemäß gepflegten Wiese am Schlappenmoor an. Weiter fragt er an, ob und in welcher Höhe Mittel für die Pflege von Flächen zur Verfügung stehen, und inwieweit diese Mittel auch von Privatpersonen oder Organisationen wie dem NABU für die Pflege von Flächen abgefordert werden können bzw. ob ein Förderung möglich ist.

 

 

Protokollauszug:

 

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69 B

 

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