Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

 

 

 

Herr Struckmann gibt folgenden Bericht:

 

 

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 16.05.2001, TOP 8.11 und 8.12, wurden von Frau Nagels vier Anfragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden:

 

Kinderbetreuungskosten

 

1.        Was würde es jährlich kosten, die städt. Hortgebühren auf 2/3 zu senken ?

 

Bei 210 Hortplätzen (ohne Ausnahmegenehmigungen) und einer Mindereinnahme pro Platz und Monat in Höhe von DM 135,-- (DM 450,-- Ganztagsgebühr ./. DM 315,-- 2/3-Gebühr) würden der Stadt jährlich Mehrkosten in Höhe von DM 340.200,-- entstehen.

 

2.        Wie hoch sind die Kosten für

-          Hortgebühren

-          Ganztagsbetreuung im Elementarbereich

in anderen Städten Schleswig-Holsteins und im benachbarten Hamburg ?

 

Stadt

Hortgebühren

Ganztagsgeb. im Elementarber.

Norderstedt

450,-- + 135,-- (Essen) bei 11 Std.

450,-- + 135,-- (Essen) bei 11 Std.

Kiel

320,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

400,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

Lübeck

300,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

370,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

Neumünster

350,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

350,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

Wedel

458,-- (ohne Essen)       bei   8 Std.

458,-- (ohne Essen)       bei   8 Std.

Kaltenkirchen

--

310,-- (ohne Essen)       bei   9 Std.

Hamburg

380,-- (inkl. Essen)      

750,-- (inkl. Essen) mehr als 8 Std.

Düsseldorf

396,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

560,-- (inkl. Essen)       bei   8 Std.

 

       Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Regelgebühr, die in allen Fällen

       aufgrund des Einkommens ermäßigt werden kann.     

 

 

Kinderbetreuung/freie Träger

 

1.        Wie werden die freien Kita-Träger in die Diskussion und Neuorgansiation der Hort- und Ganztagsbetreuung einbezogen ?

 

Gemäß Bericht in der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 16.05.2001 werden die freien Träger an der Diskussion und Neuorganisation der Hortbetreuung  im Rahmen eines Erfahrungsaustausches angehört.

Den freien Trägern ist es aufgrund der Verträge eigenverantwortlich überlassen, die Betreuung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets den Bedürfnissen der Eltern anzupassen.

 

 

2.        Kann es auch den nichtstädtischen Einrichtungen ermöglicht werden, einen Mittagstisch anzubieten ?

 

Die freien Träger haben die Möglichkeit eigenverantwortlich einen Mittagstisch anzubieten. Die Einnahmen sollen kostendeckend sein. Ein Defizit ist nicht durch das Budget abzudecken.

 

Eine Verpflegung über eine städtische Küche kann nicht mehr erfolgen, da durch das Küchenkonzept (Zusammenlegung von Küchen) eine volle Auslastung der Kapazitäten erreicht wird.

 

 

 

Auszug 402