Sitzung: 06.06.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0068
Herr
Struckmann erläutert den bisherigen Sachstand und die Vorlage. Dabei weist er
insbesondere auf die Unterschiede zwischen den Förderrichtlinien der Stadt und
des Kreises hin (siehe auch Gegenüberstellung vom 29.03.2000 (Anlage 1 ).
Zudem
gibt er eine Stellungnahme der Gleichstellungsstelle vom 31.05.2001 als Anlage
2 zu Protokoll und beantwortet verschiedene Frage der
Ausschußmitglieder.
Die
Vertreterinnen des Vereines Tagespflege berichten von ihren Erfahrungen mit der
Handhabung der Richtlinien und erläutern ihren Vorschlag (s. Anlage 3 )
zur zukünftigen Förderung durch Stadt und Kreis.
Anschließend
beantworten die Vertreter/innen des Vereins und der Verwaltung die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss bittet das Rechtsamt zu prüfen, ob das Einstellen der einkommensunabhängigen
Förderung durch den Verein aufgrund unzureichender Haushaltsmittel rechtmäßig
ist.
Desweiteren
bittet der Ausschuss das Fachamt, zusammen mit dem Verein Tagespflege für die
Sitzung am 04.07.2001 einen gemeinsamen Vorschlag zu finden für eine
Förderung der Stadt auf Grundlage der Kreisrichtlinien, unter Berücksichtigung
der Norderstedter Sozialstaffel und um Ausweisung der Beträge in Euro.
Nach
einer ausführlichen Diskussion, während der der Ausschuß um die Richtlinien der
Stadt Norderstedt (Anlage 4) und die des Kreises Segeberg (Anlage 5) bittet,
wird folgender Beschluß gefaßt:
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Die Stadt kündigt den mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e. V. am
02.06.1999 geschlossenen Vertrag über die Aufgabenübertragung (Festsetzung
und Auszahlung des städtischen Zuschusses für die Betreuung von Kindern in
anerkannten Tagespflegestellen) fristgerecht zum 31.12.2001. Der
Ausschuß für junge Menschen spricht sich für eine Fortsetzung der Arbeit des
Vereins über das Jahr 2001 hinaus aus. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen.
Auszug
402
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