Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann erläutert den bisherigen Sachstand und die Vorlage. Dabei weist er insbesondere auf die Unterschiede zwischen den Förderrichtlinien der Stadt und des Kreises hin (siehe auch Gegenüberstellung vom 29.03.2000 (Anlage 1 ).

Zudem gibt er eine Stellungnahme der Gleichstellungsstelle vom 31.05.2001 als Anlage 2     zu Protokoll und beantwortet verschiedene Frage der Ausschußmitglieder.

Die Vertreterinnen des Vereines Tagespflege berichten von ihren Erfahrungen mit der Handhabung der Richtlinien und erläutern ihren Vorschlag (s. Anlage 3 ) zur zukünftigen Förderung durch Stadt und Kreis.

Anschließend beantworten die Vertreter/innen des Vereins und der Verwaltung die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

Der Ausschuss bittet das Rechtsamt zu prüfen, ob das Einstellen der einkommensunabhängigen Förderung durch den Verein aufgrund unzureichender Haushaltsmittel rechtmäßig ist.

Desweiteren bittet der Ausschuss das Fachamt, zusammen mit dem Verein Tagespflege für die Sitzung am 04.07.2001 einen gemeinsamen Vorschlag zu finden für eine Förderung der Stadt auf Grundlage der Kreisrichtlinien, unter Berücksichtigung der Norderstedter Sozialstaffel und um Ausweisung der Beträge in Euro.

 

 

 

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, während der der Ausschuß um die Richtlinien der Stadt Norderstedt (Anlage 4) und die des Kreises Segeberg (Anlage 5) bittet, wird folgender Beschluß gefaßt:

 

 

 

 

Die Stadt kündigt den mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e. V. am 02.06.1999 geschlossenen Vertrag über die Aufgabenübertragung (Festsetzung und Auszahlung des städtischen Zuschusses für die Betreuung von Kindern in anerkannten Tagespflegestellen) fristgerecht zum 31.12.2001.

 

Der Ausschuß für junge Menschen spricht sich für eine Fortsetzung der Arbeit des Vereins über das Jahr 2001 hinaus aus.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Auszug 402

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