Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Nicolai dankt im Namen des Ausschusses Frau Diedrichs für die Erstellung der Vorlage.

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Änderungen aufgrund des Sachverhaltes der Vorlage zu besprechen.

 

§ 2 Abs. 3

 

Die Möglichkeit der Kündigung von Hortplätzen an zwei Terminen im Jahr wurde aufgenommen, da sich die jährliche Kündigung in der Praxis nicht bewährt hat.

Daraufhin wurde der Vorschlag des Elternbeirates aus 1999 wieder aufgegriffen.

 

Herr Nicolai bittet sicher zu stellen, dass eine Aufnahme von Vorschulkindern zum 01.02. des Jahres nur dann erfolgt, wenn diese Kinder auch in der zum Hort gehörigen Schule eingeschult werden. Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Einzugsgebieten kann nur erfolgen, wenn es keine Warteliste mehr gibt und freie Plätze vorhanden sind.

 

 

§ 5 Abs. 2 und 3

 

Frau Diedrichs stellt die Problematik über die Dauer der Sonderbetreuung (weniger als ganztags) dar. Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Sonderbetreuungen auf ein Jahr zu befristen.

 

 

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit darüber, dass die Ganztagsbetreuung im Hort auch weiterhin als vorrangig anzusehen ist.

 

 

§ 8 Abs. 2 und § 9

 

Frau Nagels gibt zu Protokoll, dass die Gebühren weiterhin zu hoch sind.

 

 

Bezüglich der Finanzierung der Stundenerhöhung der Nachmittagsgruppe am Freitag und des Wegfalls der Mindestgebühr wird die Verwaltung gebeten, dem Ausschuss einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt:

 

Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 1 zu Vorlage Nr. B 01/0262 zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuß bittet die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 18 KiTaG  mit den Beiräten auf dieser Grundlage einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Auszug            402