Sitzung: 21.06.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt den folgenden Bericht:
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 01.02.2001 fragte
Herr Paschen an:
1.
Welche
Gemeindestraßen, die nicht zum Vorbehaltsnetz gehören, gibt es in der Stadt
Norderstedt?
2.
Welche
Ausbauqualität haben sie?
3.
Welche
Straßen sind davon überhaupt noch nicht fertiggestellt bzw. noch gar nicht in
Angriff genommen worden?
4.
Welche
Straßen sind teilweise bzw. noch nicht endgültig fertiggestellt?
5.
Welche
Kosten sind im Einzelnen
a) für eine vorläufige Ausbesserung und
b) für den endgültigen Ausbau erforderlich?
Zu
diesen Fragen kann der Fachbereich wie folgt Mitteilung geben:
Zu
Frage 1:
In
der Anlage 1 bis 3 sind alle, nicht zum Vorbehaltsnetz gehörenden,
Gemeindestraßen aufgeführt. Der Vollständigkeit halber sind in Anlage 4 alle
Privatstraßen und reinen Feldwege und in der Anlage 5 die Straßen des
Vorbehaltsnetzes aufgelistet.
Zu
Frage 2:
In
der Anlage 1 bis 3 wurden die Gemeindestraßen in der entsprechenden
Ausbauqualität aufgeführt.
Zu
Frage 3:
Die
Anlage 1 enthält alle bisher noch nicht in Angriff genommenen Straßen bzw.
Straßenabschnitte.
Zu
Frage 4:
Anlage
2 enthält alle bisher in Teileinrichtungen ausgebauten Straßen bzw.
Straßenabschnitte, deren Ausbaukosten bisher noch nicht umgelegt werden konnten,
da noch Restausbauten erforderlich sind, um abrechnungsfähige Abschnitte bilden
zu können.
Anlage
3 enthält alle bereits erstmalig und endgültig ausgebauten Straßen. Diese Liste
enthält aber keine Qualitätsmerkmale des Ausbauzustandes.
Zu
Frage 5:
In
der Anlage 1 und 2 sind die Kosten für einen endgültigen bzw. erstmaligen
Ausbau zusammengestellt.
Für
eine Ausbesserung oder Sanierung konnten zunächst keine Kosten errechnet
werden. Um vorläufige Ausbesserungen oder Teilerneuerungen in Angriff nehmen zu
können, müsste sehr detailliert jeder einzelne Straßenabschnitt betrachtet
werden, da es sich um Teileinrichtungen – wie z. B. Beleuchtungssanierung,
Entwässerungsanlagen, Nebenflächen, Grünflächen o. ä. – handelt.