Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Petersen erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage.

 

Die Zuständigkeit für die Pflege und Unterhaltung der 4 kommunalen Sportplatzanlagen liegt beim Amt 70. Im Zuge dieser Zuständigkeit erfolgen jährlich Renovationsarbeiten an den Rasenspielfeldern, Reparaturarbeiten an Kunststoff- und Kunstrasenspielfelder sowie Unterhaltungsarbeiten an Tennenflächen wie aus der beiliegenden Anlage zu entnehmen ist. Aus der beiliegenden Aufstellung des Amtes 70 sind die durchzuführenden Maßnahmen  bis 2004 aufgeführt worden.

Diese Maßnahmen werden seit Jahren aus dem Verwaltungshaushalt abgedeckt. Bei kostenintensiven Maßnahmen werden zusätzliche Mittel über den Haushalt eingeworben. So sind z.B. für den Haushalt 2002 Mittel für die Tiefenreinigung von Kunstrasenfeldern eingeworben worden. Für das Jahr 2004 ist eine Überarbeitung der gesamten Tennenflächen auf der Sportplatzanlage Poppenbütteler Str. beabsichtigt. Die Maßnahme in Höhe von ca. 70.000 DM wird im Verwaltungshaushalt eingeworben.

Für die Sportplatzanlage Ochsenzoller Str. sind im Investitionsprogramm für 2002 Mittel in Höhe von 550.000 DM eingeworben worden, um die dringende Sanierung (Umwandlung des Tennenplatzes III in ein Kunstrasenspielfeld) durchführen zu können.

Der Titel dieser Haushaltsstelle wurde in - Sanierungskonzept Norderstedter Sportplätze – geändert.

Für den Vermögenshaushalt 2002 sind diese Mittel vom Fachamt beantragt.

Weiterer Sanierungsbedarf bis zum Jahre 2004 wird auf den kommunalen Sportanlagen nicht gesehen.

 

Auf die Situation der Schulsportanlagen wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert eingegangen.

Ein Konzept für die Maßnahmen der nächsten Jahre liegt bisher nicht vor.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht einvernehmlich zur Kenntnis und erwartet von der Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen einen Bericht, ob noch weitere Sanierungsanträge von Sportvereinen vorliegen.

 

Beschlusskopie an           70