Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Lange stellt folgende Anträge:

 

Die Beschlussvorlagen Nr. B 01/0263 und B 01/0269 sollen vor Beschlussfassung um folgenden Text ergänzt werden:

 

“- Planungsziel ist die Sicherstellung einer Schienenanbindung des Flughafens durch den Neubau einer Bahntrasse aus Richtung Hasloh und einem Bahnhof im LDZ”

 

Die Beschlussvorlage Nr. B 01/0269 soll vor Beschlussfassung unter “Planungsziele sind” hinter dem dritten Spiegelstrich wie folgt geädert werden:

 

“- Der Bestand der verbleibenden § 15 a –Flächen soll erhalten bleiben.”

 

Frau Strommer stellt folgenden Antrag:

 

Die Beschlussvorlagen B 01/0264 und B 01/0270 sollen vor Beschlussfassung um folgenden Text ergänzt werden:

 

Bei der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll gem. Punkt 13 der Anlage 2 zur Vorlage B 01/0264 bzw. der Anlage 1 zur Vorlage B 01/0270 zur Vorinformation ein geeignetes Faltblatt, das über die Planungsziele informiert, ausliegen.

 

Der Ausschuss stimmt den Anträgen einvernehmlich zu.

 

Der Ausschuss wünscht, dass von der Verwaltung eine Plakatierung analog Punkt 11 der Anlage 2 zur Vorlage B 01/0264 bzw. der Anlage 1 zur Vorlage B 01/0270 durchgeführt wird.

Es ist dem Ausschuss bekannt, dass das Aufstellen der Schilder bis zum 02.07.2001 nicht erfolgen kann.

Die Plakatierung soll daher lediglich als Zusatzinformation und nicht als Instrument zur öffentlichen Bekanntmachung dienen.

 

Beschluss:

 

Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2000 einen Aufstellungsbeschluss über die 40. Änderung des seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt gefasst. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet: Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, wird um einen Flächenbereich nach Westen erweitert. Planungsziele sind:

 

-          Sicherung von weiteren gewerblichen Bauflächen
für ein Logistik- und Distributionszentrum

 

-     Planungsziel ist die Sicherstellung einer Schienenanbindung des Flughafens durch den Neubau einer Bahntrasse aus Richtung Hasloh und einem Bahnhof im LDZ

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlusskopie an:          69