Sitzung: 27.06.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:3
Vorlage: B01/0142.3
Herr
Dr. Freter trägt zu den Hintergründen und dem Sachverhalt der Vorlage dem
Ausschuss vor. Es folgt eine Diskussion.
Unter
Einbeziehung der von Frau Peihs für die CDU eingebrachten Änderung zum
Beschluss und den vom Rechtsamt, Herrn Schröder vorgeschlagenen
Ergänzungen, wird vom Vorsitzenden der
folgende Beschlußvorschlag zur Abstimmung gebracht (die Ergänzungen bzw.
Umstellungen durch den Ausschuss sind kursiv-fett eingefügt).
Beschluss:
Die
Stadt Norderstedt tritt als einer der Stifter der Norderstedter Kultur-Stiftung
bei. Die beiliegende Satzung wird beschlossen. Das Grundstück am
Gymnasium Harksheide (Flurstück 57/362 der Flur 6 Gemarkung Harksheide,
Teilfläche von ca. 1.520 m², markiert mit a/b/c/d) wird der Norderstedter
Kultur-Stiftung für unmittelbare Stiftungszwecke zur Nutzung überlassen.
Ferner werden Räumlichkeiten der Stadt Norderstedt unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Nicht zweckgebundene Erbschaften bis zur Höhe von 500.000,00 DM /
250.000,00 €, die der Stadt Norderstedt zufallen, werden ebenfalls der
Stiftung übereignet. Näheres ist durch
Verträge zu regeln. Hierin ist für den Fall der Auflösung, Aufhebung oder
dem Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes (§ 13 Stiftungssatzung) ein
Entscheidungsvorbehalt für die Stadt/Stadtvertretung vorzusehen, ob und ggf. in
welcher Form der Nutzungsvertrag fortgesetzt werden soll. Die abzuschliessenden
Verträge sind den zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die
Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird mit der Geschäftsbesorgung,
der weiteren Konzeption sowie der Koordination der kulturellen Bildung für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Musik, Tanz, Theater und
bildende Kunst beauftragt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Mögliche
Investitionskosten wie auch die Kosten für die laufende Bewirtschaftung für
ein zu errichtendes Gebäude sowie die über die Geschäftsbesorgung
hinausgehenden Personalkosten sind zukünftig ausschließlich von der
Stiftung zu tragen.
Die
Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Protokollauszug:
444, 102, 30