Sitzung: 18.07.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Die
Verwaltung begrüßt jede Maßnahme, alte Bäume zu schützen und zu erhalten. Dazu
gehört auch der Antrag der CDU-Fraktion.
Der
Antrag birgt aber die Gefahr, dass Baumschutz immer mehr ausschließlich über
den städtischen Haushalt abgewickelt wird. Wird der Beschluss so wie beantragt
umgesetzt, ist mit einer Fülle von Anträgen auf Hilfe zu rechen. Dies hätte z.
B. als Konsequenz, dass Haushaltsmittel bereitgestellt und Personal gebunden
oder neu eingestellt werden müsste.
Viele
Fragen sind noch nicht geklärt, wie z. B.:
1.)
Was
ist ein schützenswerter Baum? (Alle unter Baumschutz stehende Bäume? Besonders
alte Bäume?)
2.)
Nach
welchen Kriterien sind Gründe zum Schutz und zur Pflege der Bäume einzuordnen.
Wie sollen finanzielle, Alters- oder andere Gründe bewertet werden?
3.)
Was ist eine angemessenen Hilfe?
Das
Team Natur und Landschaft schlägt folgende Vorgehensweise vor:
1.
Maßnahmen
und Hilfe sollten auf Einzelfälle beschränkt bleiben und nur bei alten,
besonders wertvollen Bäumen angeboten werden.
2.
Grundsätzlich
sollten diese Bäume erst einmal erfasst, begutachtet und in das Baumkataster
übernommen werden.
3.
Die
Eigentümer sollten Kenntnis von dem besonderen Wert ihrer Bäume und allgemein
verständliche Literatur (z. B. Broschüren) über die Pflege,
Standortverbesserung,
-sicherung sowie Hinweise über mögliche Gefährdungen der Bäume bekommen.
4.
Die
im Kataster aufgenommenen Bäume sollten mit in die Kontrolle der Stadtbäume
aufgenommen werden. Werden Sicherungs- und Pflegemaßnahmen notwendig, ist der
Eigentümer zu verständigen. Die Durchführung sollte gemeinsam mit dem
Eigentümer abgestimmt werden. Dabei kann unterschiedlich verfahren werden;
grundsätzlich sollte aber die fachliche Betreuung gesichert bleiben.
Bezogen
auf den Einzelfall wären abgestuft z.B. folgende Hilfen denkbar:
a.)
Vermittlung einer versierten günstigen Fachfirma;
b.)
Durchführung kleinerer Maßnahmen durch Fachpersonal des Betriebsamtes;
c.)
Übernahme von Teilkosten;
d.)
Übernahme von Gesamtkosten.
Die
Entscheidung, welche Hilfen notwendig oder möglich sind, sollte den Fachleuten
des Teams Natur und Landschaft überlassen bleiben. Das Team wird im Ausschuss
für Umweltschutz und/oder im Berichtswesen über die erfolgten Hilfen berichten.