Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Verwaltung begrüßt jede Maßnahme, alte Bäume zu schützen und zu erhalten. Dazu gehört auch der Antrag der CDU-Fraktion.

 

Der Antrag birgt aber die Gefahr, dass Baumschutz immer mehr ausschließlich über den städtischen Haushalt abgewickelt wird. Wird der Beschluss so wie beantragt umgesetzt, ist mit einer Fülle von Anträgen auf Hilfe zu rechen. Dies hätte z. B. als Konsequenz, dass Haushaltsmittel bereitgestellt und Personal gebunden oder neu eingestellt werden müsste.

 

Viele Fragen sind noch nicht geklärt, wie z. B.:

 

1.)      Was ist ein schützenswerter Baum? (Alle unter Baumschutz stehende Bäume? Besonders alte Bäume?)

2.)      Nach welchen Kriterien sind Gründe zum Schutz und zur Pflege der Bäume einzuordnen.
Wie sollen finanzielle, Alters- oder andere Gründe bewertet werden?

3.) Was ist eine angemessenen Hilfe?

 

Das Team Natur und Landschaft schlägt folgende Vorgehensweise vor:

 

1.        Maßnahmen und Hilfe sollten auf Einzelfälle beschränkt bleiben und nur bei alten, besonders wertvollen Bäumen angeboten werden.

2.        Grundsätzlich sollten diese Bäume erst einmal erfasst, begutachtet und in das Baumkataster übernommen werden.

3.        Die Eigentümer sollten Kenntnis von dem besonderen Wert ihrer Bäume und allgemein verständliche Literatur (z. B. Broschüren) über die Pflege, Standortverbesserung,
-sicherung sowie Hinweise über mögliche Gefährdungen der Bäume bekommen.

4.        Die im Kataster aufgenommenen Bäume sollten mit in die Kontrolle der Stadtbäume aufgenommen werden. Werden Sicherungs- und Pflegemaßnahmen notwendig, ist der Eigentümer zu verständigen. Die Durchführung sollte gemeinsam mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Dabei kann unterschiedlich verfahren werden; grundsätzlich sollte aber die fachliche Betreuung gesichert bleiben. 

 

Bezogen auf den Einzelfall wären abgestuft z.B. folgende Hilfen denkbar:

 

a.) Vermittlung einer versierten günstigen Fachfirma;

 

b.) Durchführung kleinerer Maßnahmen durch Fachpersonal des Betriebsamtes;

 

c.) Übernahme von Teilkosten;

 

d.) Übernahme von Gesamtkosten.

 

Die Entscheidung, welche Hilfen notwendig oder möglich sind, sollte den Fachleuten des Teams Natur und Landschaft überlassen bleiben. Das Team wird im Ausschuss für Umweltschutz und/oder im Berichtswesen über die erfolgten Hilfen berichten.