Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn fragte an, wann und in welcher Form über die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtvertretung berichtet wird. Insbesondere weist sie auf den Grundsatzbeschluss zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hin.

 

Antwort zu Satz 1 – Amt 10

 

Der Beschluss, bei der Stadt Norderstedt eine Beschlusskontrolle einzurichten, datiert vom 27.11.2000. Seit dem 1.1.2001 werden alle Beschlüsse, die ein Handeln der Verwaltung zur Folge haben sowie alle Anfragen protokolliert und vom Hauptamt auf ihre Durchführung überwacht. Nach Protokollierung wird ein Erledigungsfristvermerk (Zieldatum) eingetragen. Bei Überschreitung des eingetragenen Zieldatums sind die Gründe für die Verzögerung anzugeben.

 

 

Antwort des Teams Natur und Landschaft zum Grundsatzbeschluss zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:

 

Am 21.2.2001 hat Herr Reher im Ausschuss für Umweltschutz zum Thema Eingriff und Ausgleich einen umfangreichen mündlichen Bericht abgegeben. Dabei wurde über die Verwaltungspraxis berichtet. Damals wurde protokolliert, dass zur nächsten Sitzung ein Vorschlag zur Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses vom Team 695 vorbereitet wird.

 

Zur Zeit stellt sich die Bearbeitung wie folgt dar:

 

·         Die digitale Übersichtskarte der vorhandenen und geplanten Ausgleichsflächen im Team Natur und Landschaft wird erstellt.

 

·         Im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftsplanes wird ein gesamtstädtisches Biotopverbundsystem erarbeitet. Dies liefert den konzeptionellen Hintergrund für die Erstellung eines förmlichen Ökokontos bei der UNB. Bereits heute gibt es die Ausgleichsflächen östlich der Jägerstraße und im Bereich des Bebauungsplanes 241 (Deckerberg), die im Vorgriff auf das Ökokonto bereits vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschlossen wurden.

 

·         Zur Beratung von Bauherren, insbesondere im Falle von Bauanzeigen, ist eine Broschüre in Vorbereitung.

 

·         Bei Bauanträgen prüft das Team Natur und Landschaft die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft und der Grünfestsetzungen der Bebauungspläne. 

 

Protokollauszug: Amt 10, Amt 69