Sitzung: 16.07.2001 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0370
Die
von Herrn Kühl in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.07.01 unter TOP 6.3
gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:
Die
Aufstellung des Schildes für das Schleswig-Holstein-Musikfestival wurde von den
Liegenschaften genehmigt. Es handelt sich hierbei um keine Sondernutzung, da
das Schild nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.
Protokollauszug:
Amt 69