Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die von Herrn Kühl in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.07.01 unter TOP 6.3 gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

 

Die Aufstellung des Schildes für das Schleswig-Holstein-Musikfestival wurde von den Liegenschaften genehmigt. Es handelt sich hierbei um keine Sondernutzung, da das Schild nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

 

Protokollauszug: Amt 69