Sitzung: 25.09.2001 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0395
Beschluss:
Der
von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 06.09.1988 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt, Gebiet:
“Gewerbegebiet Stonsdorf” zwischen dem Langenharmer Weg im Süden, der
Theodor-Storm-Straße im Westen, dem Baggersee im Norden und der
Schleswig-Holstein-Straße im Osten, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wie folgt
geändert bzw. ergänzt:
Als Planungsziel wird angestrebt:
-
Mit
Ausnahme des Grundstücks famila und der Grundstücke nördlich des Langenharmer
Weges zwischen der Theodor-Storm-Straße und dem Schützenwall sollen
Einzelhandelseinrichtungen auch unterhalb der Großflächigkeit ausgeschlossen
werden.
-
In
Zusammenhang mit auf den Betriebsgrundstücken stattfindender Produktion bzw.
Lagerung können Einrichtungen für den Verkauf von zum Ge- und Verbrauch
bestimmten Waren und Gütern aller Art an Endverbraucher (Einzelhandelsbetriebe)
bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 100 qm zugelassen werden.
Die Änderung bzw. Ergänzung des
Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69