Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Anregungen:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung (26.03.2001 bis 04.05.2001) sowie der eingeschränkten Beteiligung (08.06.2001 bis 19.06.2001) eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden

berücksichtigt:

Zu Punkt 1:
Kreis Segeberg                         vom 25.04.2001

Zu Punkt 2:
Kreis Segeberg                         vom 19.06.2001

teilweise berücksichtigt:

Zu Punkt 7:
Wohnungsbaugesellschaft Plambeck,                         vom 08.05.2001
Ochsenzoller Straße 147

nicht berücksichtigt:

Zu Punkt 3:
Norbert Pawelzik,                         vom 02.04.2001
Norderstraße 27a

Zu Punkt 4:
Lothar Schickert,                         vom 25.04.2001
Norderstraße 27c

Zu Punkt 5:
Ralf und Wiebke Oswald,                        vom 03.05.2001
Norderstraße 9c

Zu Punkt 6:
O. Rodamer,                         vom 03.05.2001
Norderstraße 9b,
in Vertretung der Interessengemeinschaft
Norderstraße/Rathausallee (Liste mit 43 Unterschriften).


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)       Satzungsbeschluss:

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: “Zwischen Norderstraße und Rathausallee”, bestehend aus dem Teil A – Plan-zeichnung – und dem Teil B – Text –, in der Fassung vom September 2001 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 11 zur Vorlage Nr. B 01/0350,
Stand: September 2001, gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Auf Grund  des § 22 GO waren keineStadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69