Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Bürgervorsteherin Frau Kühl eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 38 Mitgliedern fest.

 

Frau Kühl verpflichtet Frau Susanne Reiländer gemäß § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.