Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 68 den folgenden Bericht

 

 

1.        Ist die Ausstellungshalle am Feuerwehrmuseum eine städtische Halle?

Ja

 

 

2.+3. Wie hoch sind die Kosten für die Zusatzwärmedämmung und warum wurde die
          Zusatzwärmedämmung gem. LBO nicht schon bei der Errichtung vorgesehen?

 

Hier muss erst mal die Irritation bezüglich des Begriffs “Zusatzwärmedämmung” ausgeräumt werden:

Für genehmigungspflichtige Bauten ist der Wärmeschutz nach der gültigen Wärmeschutz-verordnung (WSCHVO 95) zu beachten. Es liegt allerdings bereits der Referentenentwurf der künftigen Energie-Einsparverordnung (EnEV) vor. Im Vorgriff auf die EnEV wurde für die Ausstellungshalle bereits der erhöhte Wärmeschutz geplant und eingebaut.

Die Wärmedämmdifferenz zwischen EnEV und WSCHVO 95 beinhaltet die hier benannte “Zusatzwärmedämmung”.

 

Die Kosten hierfür betragen 8.654,76 DM.