Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Baumgart, vom Büro Baumgart Pahl-Weber, Herr Dähn, vom Büro Waack und Dähn und Herr Kowalzik, von der EGNO als Gast anwesend.

 

Frau Pfeiler legt die Auffassung ihrer Partei dar.

Frau Homann-Hansen und Frau Baumgart beantworten die Fragen des Ausschusses.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)       Entscheidung über Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.03.2001 bis 04.05.2001:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangene Anregung des folgenden Trägers öffentlicher Belange wird:

berücksichtigt
Kreis Segeberg                        vom 25.04.2001

Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen im Sachverhalt dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Träger öffentlicher Belange, der Anregungen vorgebracht hat, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Abschließender Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – abschließend.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom September 2001, Anlage 3 dieser Vorlage, gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt – 42. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69

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