Sitzung: 06.09.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0395
Frau Kroker erläutert die Vorlageund weißt auf den
geänderten Geltungsbereich hin. Anschliessend beantwortet sie die Fragen des
Ausschusses.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt
der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Der
von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 06.09.1988 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt, Gebiet:
“Gewerbegebiet Stonsdorf” zwischen dem Langenharmer Weg im Süden, der
Theodor-Storm-Straße im Westen, dem Baggersee im Norden und der
Schleswig-Holstein-Straße im Osten, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wie folgt
geändert bzw. ergänzt:
Als Planungsziel wird angestrebt:
-
Mit
Ausnahme des Grundstücks famila und der Grundstücke nördlich des Langenharmer
Weges zwischen der Theodor-Storm-Straße und dem Schützenwall sollen
Einzelhandelseinrichtungen auch unterhalb der Großflächigkeit ausgeschlossen
werden.
-
In
Zusammenhang mit auf den Betriebsgrundstücken stattfindender Produktion bzw.
Lagerung können Einrichtungen für den Verkauf von zum Ge- und Verbrauch
bestimmten Waren und Gütern aller Art an Endverbraucher (Einzelhandelsbetriebe)
bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 100 qm zugelassen werden.
Die Änderung bzw. Ergänzung des
Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei
der Abstimmung anwesend :
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen