Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

a) Entscheidung über die Anregungen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

 

berücksichtigt

 

zu Punkt 1 :

Kreis Segeberg                                                                                                                 vom 18.07.2000

 

zu Punkt 2 :

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post                                          vom 22.06.2000

 

teilweise berücksichtigt

 

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nicht berücksichtigt

 

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Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b ) Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 173 West, Gebiet : “Südlich Rantzauer Forstweg”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung  - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung  24.07.2001, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 5 zu der Vorlage - Stand : 24.07.2001 - gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 A