Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Arndt berichtet von einer Stellungnahme der Verkehrsaufsicht hinsichtlich der Einwohneranfrage von Herrn Gerhard Dingus im Hauptausschuss am 03.09.2001. Herr Dingus fragte nach, ob auf der Fläche hinter dem Rathaus - Rollschuhbahn - nach der StVO überhaupt Skateboader erlaubt sind.

 

Stellungnahme der Verkehrsaufsicht:

 

Die Fläche hinter dem Rathaus ("Rollschuhbahn") ist nach den hier geführten Unterlagen keine öffentliche Verkehrsfläche und befindet sich im Eigentum der Stadt bzw. der EgNo. Die StVO ist somit nicht anzuwenden.

 

Die AG Norderstedt-Mitte teilte dem Ordnungsamt auf Nachfrage mit, dass die in Rede stehende Fläche im rechtskräftigen B 159 (Neufassung) als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Bürgerplatz - gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt wurde. Die möglichen Nutzungen sind nicht im Einzelnen definiert. Aus dortiger Sicht widerspricht die Nutzung als Skaterbahn nicht den städtebaulichen Absichten des Bebauungsplanes, wie sie in den Festsetzungen ausgedrückt werden.

 

Herr Paustenbach verläßt die Sitzung um 18:40 Uhr.

 

Protokollauszug: Amt 32