Sitzung: 17.09.2001 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Arndt berichtet von einer Stellungnahme der Verkehrsaufsicht hinsichtlich der
Einwohneranfrage von Herrn Gerhard Dingus im Hauptausschuss am 03.09.2001. Herr
Dingus fragte nach, ob auf der Fläche hinter dem Rathaus - Rollschuhbahn - nach
der StVO überhaupt Skateboader erlaubt sind.
Stellungnahme
der Verkehrsaufsicht:
Die
Fläche hinter dem Rathaus ("Rollschuhbahn") ist nach den hier
geführten Unterlagen keine öffentliche Verkehrsfläche und befindet sich im
Eigentum der Stadt bzw. der EgNo. Die StVO ist somit nicht anzuwenden.
Die
AG Norderstedt-Mitte teilte dem Ordnungsamt auf Nachfrage mit, dass die in Rede
stehende Fläche im rechtskräftigen B 159 (Neufassung) als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung - Bürgerplatz - gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt wurde.
Die möglichen Nutzungen sind nicht im Einzelnen definiert. Aus dortiger Sicht
widerspricht die Nutzung als Skaterbahn nicht den städtebaulichen Absichten des
Bebauungsplanes, wie sie in den Festsetzungen ausgedrückt werden.
Herr
Paustenbach verläßt die Sitzung um 18:40 Uhr.
Protokollauszug:
Amt 32