Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Es ergibt sich eine kurze Diskussion zu der Berichtsvorlage M01/0458:

 

 

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt Teil I Punkt 4.10 sind die Belegungspläne für die Sportstätten der Stadt Norderstedt vom Ausschuss für junge Menschen zu genehmigen.

 

Seitens der Verwaltung werden die Belegungspläne zu Beginn eines neuen Schuljahres nur fortgeschrieben bzw. geringfügig geändert. In der Vergangenheit wurde der Ausschuss nur beteiligt, wenn es Probleme zwischen den Sportvereinen und der Verwaltung gab. Dieses ist zur Zeit nicht der Fall.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Belegung der Sportstätten verwaltungsseitig entschieden werden kann und die ehrenamtliche Verwaltung nur bei Problemfällen beteiligt werden sollte. Sie schlägt deshalb vor, diesen Punkt in den Sportförderungsrichtlinien bei der nächsten Überarbeitung entsprechend zu ändern.

 

 

 

Herr Nicolai bittet darum, von einer Änderung der Sportförderrichtlineien in diesem Punkt abzusehen äußert sich im Übrigen jedoch positiv über die verwaltungsseitig vorgesehene Verfahrensweise und bittet die Verwaltung, weiterhin um Information des Ausschusses jeweils nach den Sommerferien über die Belegungspläne für die Norderstedter Sportstätten.

 

 

Der Ausschuß für junge Menschen schließt sich dieser Ansicht einvernehmlich an und nimmt die Berichtsvorlage M 01/0458 zur Kenntnis.

 

 

Auszug 401