Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der ersten öffent-lichen Auslegung in der Zeit vom 02.01.2001 bis 02.02.2001, der erneuten Auslegung vom 26.03.2001 bis 26.04.2001, sowie der eingeschränkten Beteiligung vom 14.06.01 bis 13.07.01.

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater Personen werden:

berücksichtigt:

Klaus Hansen vom 12.04.2001

teilweise berücksichtigt:

Punkt 1/1 a:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom 26.01.2001 und 12.04.2001

Punkt 2:
Helga Paulsen vom 21.01.2001

Punkt 3:
Ursula Eichhöfer vom 08.01.2001

Punkt 4:
Gerhard Mende vom 29.01.2001

Punkt 5:
Rainer Mende vom 29.01.2001

Punkt 6:
Klaus Hansen vom 28.01.2001

Punkt 7:
Hildegard und Erich Krüger vom 29.01.2001

nicht berücksichtigt:

Punkt 8:
Rainer Mende vom 15.04.2001

Punkt 9:
Gerhard Mende vom 23.04.2001


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage-Nr. B 01/0201.01 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 234 – Norderstedt – Gebiet: zwischen Schillerstraße/Tannenhofstraße und Am Sood, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom September 2001, als Satzung. Die Begründung – Stand: 20.09.2001 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69