Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:4 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:6

“a) Die Friedhofsgebühren und –entgelte werden ab 01.01.2002 wie folgt festgesetzt:

 

I) § 1 Grabnutzungsgebühren
 
  (beinhalten ab 01.01.2002 auch die Anteile für die Friedhofsunterhaltung):

                                                                                                   2001                                   2002     

 

Grab-

nutz.: (DM)

Grab-

nutz.: (€)

Friedh.

unterh. (DM)

Friedh.

unterh.

 (€)

Gesamt

(€):

Grab

Nutz.

(€)

Friedh.

unterh.

(€)

Gesamt

(€):

Grabarten

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Reihengrabstätten

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1 Reihengrabstätten für Erden oder Urnen

238,00

121,69                  

1.300,00                     

664,68

786,37

240,00

600,00

840,00

2. Wahlgrabstätten

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Kindergräber bis 5 J.

160,00

81,81

650,00

332,34

414,15

80,00

375,00

455,00

2.2 Urnenwahlgräber

715,00

365,57

1.300,00

664,68

1.030,25

100,00

750,00

850,00

2.3 Wahlgräber, einst.

715,00

365,57

1.300,00

664,68

1.030,25

300,00

750,00

1.050,00

2.4 parkart. Wahlgräber, einst.

1.595,00

815,51

1.300,00

664,68

1.480,19

625,00

750,00

1.375,00

3. Anonyme Grabstätten

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1 Urnengrabstätte

180,00

92,03

1.300,00

664,68

756,71

20,00

600,00

620,00

3.2 Erdgrabstätte

238,00

121,69

1.300,00

664,68

786,37

240,00

600,00

840,00

 

II) § 2 Bestattungsgebühren

                                                                                                    2001                           2002

 

DM

1. Urnengrab

100,00

51,13

53,00

2. Beisetzung Urne auf belegtem Wahlgrab m. Erdbest.

100,00

51,13

53,00

3. Reihengrab (Erde)

585,00

299,11

296,00

4. Reihengrab (Urne)

0,00

0,00

53,00

5. Kindergrab

213,00

108,91

106,00

6. Wahlgräber, je Grabstelle

585,00

299,11

296,00

7. Anonyme Urnengrabstelle

100,00

51,13

53,00

8. Anonyme Erdgrabstelle

585,00

299,11

296,00

 

III) § 3 Ausgrabungen und Umbettungen

                                                                                                      2001                        2002

 

DM

1. Ausgrabungen

 

 

 

1.1 Ausgrabung einer Urne

175,00

89,48

95,00

1.2 Ausgrabung einer Kinderleiche bis zu 5 J.

970,00

495,95

504,00

1.3 Ausgrabung einer Leiche über 5 Jahre

1.550,00

792,50

798,00

 

2. Umbettungen

 

Die Gebühren nach 1.1 bis 1.3 schließen nicht die Kosten für eine Wiederbestattung auf dem gleichen Friedhof ein. Diese sind nach den Sätzen zu § 1 und § 2 zu entrichten. Die Wiederbestattung auf einem anderen Friedhof der Stadt Norderstedt wird ebenfalls nach den Sätzen zu § 1 und § 2 berechnet.

 

IV) § 4 Benutzung der Kapelle

                                                                                                      2001                          2002

 

DM

1. Benutzung der Kapelle (einschl. Nebenr.)

500,00

255,65

256,00

2. Aussegnung

 

 

 

a) Verabschiedung der engsten Angehörigen von dem/der Verstorbenen

0,00

0,00

0,00

b) Verabschiedung s.o. mit Redner bzw. Pastor (mit Nutzung Besichtigungsraum und Flur)

165,00

84,36

85,00

 

V) § 5 Gärtnerische Herrichtung

 

Zur Wahrung einer einheitlichen Gestaltung der Friedhöfe wird die erste Herrichtung der Grabstätte je Grabstelle (ohne Frühjahrs- und Sommerbepflanzung) von der Stadt Norderstedt übernommen.

                                                                                                    2001                          2002

 

DM

1. Reihengräber

 

 

 

1.1 Reihengräber (Urne)

0,00

0,00

43,00

1.2 Reihengräber (Erdgrab)

193,00

98,68

96,00

2. Wahlgräber

 

 

 

2.1 Urnengrabstätte für 4 Urnen

82,00

41,93

43,00

2.2 Kindergrab

96,00

49,08

54,00

2.3 Wahlgrab (Rasenanl.) 1st.

193,00

98,68

96,00

2.4 Wahlgrab (Bodend.) 1 st.

0,00

0,00

150,00

2.5 parkart. Wahlgr. (Rasen) 1st.

280,00

143,16

128,00

2.6 parkart. Wahlgr. (Rasen) 2st.

448,00

229,06

236,00

2.7 parkart. Wahlgr. (Rasen)3st.

616,00

314,96

321,00

2.8 parkart. Wahlgr. (Rasen) 4st.

785,00

401,36

407,00

2.9 parkart. Wahlgr. (Bodend.) 1st.

560,00

286,32

278,00

2.10 parkart. Wahlgr. (Bodend.) 2st.

900,00

460,16

450,00

2.11 parkart. Wahlgr. (Bodend.) 3st.

1.235,00

631,45

621,00

2.12 parkart. Wahlgr. (Bodend.) 3st.

1.573,00

804,26

792,00

3. Anonyme Gräber

 

 

 

3.1 anonymes Urnengrab

136,00

69,54

64,00

3.2 anonymes Erdgrab, einst.

1.260,00

644,23

610,00

 

VI) Grabpflege

 

Auf schriftlichen Antrag kann die laufende Pflege der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung übernommen werden:

                                                                                                     2001                  2002

 

DM

1 a) Grab mit Pflanzfläche (Entgelt bei monatlicher Pflege pro Jahr; bei vierzehntäglicher Grabpflege ist das doppelte Entgelt zu entrichten)

152,00

77,72

77,00

1 b) Grab mit Bodendeckern (Entgelt bei monatlicher Pflege pro Jahr; bei vierzehntäglicher Grabpflege ist das doppelte Entgelt zu entrichten)

348,00

177,93

190,00

2) Rasenschnitt der Pflanzfläche (während der Nutzungsdauer von 20 bzw. 25 Jahren ist voraussichtlich mit zwei Absackungen zu rechnen. Hierfür ist das doppelte Entgelt aus Ziffer 3) zu berücksichtigen.

25,00

12,78

13,00

3) Aufhöhung eingefallener Grabstelle

176,00

89,99

86,00

4a) Frühjahrsblumenbepflanzung (incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Pflanzfläche)

27,00

13,80

13,70

4b) Sommerblumenbepflanzung (incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Pflanzfläche)

27,00

13,80

13,70

Werden 4a) und 4b) zusammen in  Auftrag gegeben, verdoppelt sich das Entgelt zu a) bzw. b)

 

 

 

4c) Frühjahrsblumenbepflanzung (incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Bodendeckern)

50,00

25,56

25,00

4d) Sommerblumenbepflanzung (incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Bodendeckern)

50,00

25,56

25,00

Werden 4c) und 4d) zusammen in Auftrag gegeben, verdoppelt sich das Entgelt zu c) bzw. d).

 

 

 

5) durch die Friedhofsmitarbeiter kann auf Antrag eine einfache Winterabdeckung in Tannengrün ausgeführt werden.

 

 

 

5a) incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Pflanzfläche

70,00

35,79

28,40

5b) incl. 1 Pflegegang bei Gräbern mit Bodendeckern

95,00

48,57

51,00

Wird die Grabpflege zusammen mit der Blumenbepflanzung und/oder der Winterabde-ckung in Auftrag gegeben, reduzieren sich die Entgelte zu den Ziffern 4a) – 4d), 5a) und b) jeweils um den Anteil eines Pflegeganges, da diese Anteile schon in dem Entgelt für die Grabpflege enthalten sind.

 

 

 

6a) Entfernen Grabmal (mit Fundament bis Sargsohle)

532,00

272,01

272,00

6b) je weitere 10 cm Breite

20,00

10,23

10,00

7a) Entfernen Grabmal (mit Fundament bis 80 cm Tiefe)

0,00

0,00

233,00

7b) je weitere 10 cm Breite

0,00

0,00

5,00

8) Entfernen Grabmal (Betonschuh)

165,00

84,36

88,00

9) Entfernen Liegeplatte

0,00

0,00

31,00

 

VII) § 7 Sonstige Leistungen

 

Für die Prüfung und Genehmigung der eingereichten Entwürfe, die erforderlichen Kontrollen sowie das Entfernen von Grabmalen werden folgende Gebühren erhoben:

                                                                                                      2001                        2002

                                                                      

DM

1. Grabmalprüfung

 

 

 

1.1 Liegeplatte

60,00

30,68

32,00

1.2 Prüfung Antrag auf Grabumrandung

0,00

0,00

32,00

1.3 Grabmal mit Fundament

160,00

81,81

81,00

1.4 Nachschrift

60,00

30,68

32,00

2. Grabmalprüfung incl. Abräumen Grabmal (nur Reihengräber)

 

 

 

2.1 Liegeplatte

0,00

0,00

63,00

2.2 Grabmal

0,00

0,00

169,00

3. sonstige Leistungen

 

 

 

3.1 Kühlraumnutzung

80,00

40,90

41,00

3.2 Grabbrief

15,00

7,67

7,50

 

b) Die Neufassung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 4 zur Vorlage Nr. B 01/0456 beschlossen.”

 

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung einvernehmlich darum, dass die Höhe der Kapellenbenutzungsgebühr zur nächsten Gebührensatzung geprüft wird.

 

Der Ausschuss bittet einvernehmlich darum, dass die Unterlagen für die Gebührensatzung zukünftig noch vor der Sommerpause dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Die Vorlage wurde mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Beschlusskopie an           70

                                               20