Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen werden

berücksichtigt

zu Punkt 1:
Landesamt für Natur und Umwelt                        vom 22.05.2001

zu Punkt 2:
Kreis Segeberg – Der Landrat –                        vom 13.06.2001

zu Punkt 3:
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG                        vom 23.05.2001

zu Punkt 4:
Staatliches Umweltamt Itzehoe                        vom 20.06.2001
                        und  27.07.2001

zu Punkt 5:
Bernd Koop                        vom 14.05.2001
                        und  25.05.2001

teilweise berücksichtigt

zu Punkt 6:
Dieter Molzahn                        vom 28.05.2001

zu Punkt 7:
Paula und Rudolf Hoffmann                        vom 13.05.2001

zu Punkt 8:
Wolfgang Bartsch                        vom 21.05.2001

zu Punkt 9:
Rechtsanwälte Lotz und Schmidt                        vom 29.05.2001

zu Punkt 10:
Wolfgang Bartsch                        vom 08.08.2001

zu Punkt 11:
Rechtsanwälte Lotz und Schmidt                        vom 10.08.2001

nicht berücksichtigt

zu Punkt 12:
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck                        vom 12.06.2001

zu Punkt 13:
Bernd Koop                        vom 08.08.2001

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 240, Gebiet: Rugenbarg, Binsenstieg, Tarpenbek, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung –, (Anlage 1), und dem Teil B – Text –, (Anlage 2), in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.09.2001 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage – Stand: 20.09.2001 – gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO war folgender Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Hagemann.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69