Sitzung: 22.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0550
Aufgrund
der o. g. Anfrage wurden gem. § 45 Abs. 1 StVO die Stellungnahme des Trägers
der Straßenbaulast und des Polizeireviers Norderstedt eingeholt.
Stellungnahme
des Trägers der Straßenbaulast vom 18.09.2001:
“Team
694 keine Bedenken ist aber nicht erforderlich.”
Stellungnahme
des Polizeireviers Norderstedt vom 28.09.2001:
“Bei
dem in Rede stehenden Straßenabschnitt sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen
aufgebracht und zudem eine Haltestelle eingerichtet, sodass bereits eine
verkehrliche An-ordnung zur Parkverkehrsregelung vorhanden ist. Einer
weitergehenden Haltverbotsregelung kann aus polizeilicher Sicht derzeit nicht
zugestimmt werden.”
Die
Verkehrsaufsicht schließt sich diesen Stellungnahmen an. Ein Haltverbot wird
(nach einem durchgeführten Ortstermin) für nicht erforderlich gehalten;
Problemnennungen durch den ÖPNV liegen nicht vor. Die städtischen
Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr überwachen die hier geltenden
gesetzliche Haltverbotsregelungen im Rahmen ihrer Streifen-tätigkeit.