Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1

Herr Rickers und Frau Burmester erläutern die Vorlage und beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschliesst:

 

  1. das als Anlage beigefügte Fachbereichsbudget des Amtes für Gebäudewirtschaft für den Grundhaushalt 2002

 

mit folgenden u.a. Änderungen

 

  1. die dem Amt 68 zugeordneten Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes gem. der beigefügten Anlage für den Grundhaushalt 2002

 

 

  1. die dem Amt 68 zugeordneten Haushaltsstellen des Investitionshaushaltes gem. der beigefügten Anlage für den Grundhaushalt 2002

 

Änderungen:

 

Bei der HHSt 6820.5400 P+R Anlagen Norderstedt-Mitte, Bewirtschaftungskosten ist der Ansatz von 64.500 € um 21.500 € auf 86.000 € zu erhöhen. Es sind 86.000 € im Budget 68 zu veranschlagen.

 

Bei der HHSt 6012.16940 Reinigungsdienst, Erstattung Fachämter, PK. Reinigungsdienst ist der neue Ansatz von 3.709.100 € zu veranschlagen, da die Personalkosten reduziert wurden.

 

Bei der HHSt 6011.41400 Verwaltung Reinigungsdienst, Angestelltenvergütung, ist der Ansatz um 1.000 € auf 34.500 € zu reduzieren, da die Personalkosten reduziert wurden. Der neue Ansatz beträgt somit 34.500 €.

 

Die Änderungen wurden mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Herr Berg stellt den folgenden Antrag:

 

Die Maßnahme Mauerwerksanierung Rampe P+R Anlagen Norderstedt-Mitte, HHSt. 6820.95030 in Höhe von 18.000 €, wird von 2004 auf 2002 vorgezogen.

Zur Deckung wird die HHSt "Grundstücksverkäufe Einnahmen" um 20.000 € heraufgesetzt.

Die Deckung erfolgt durch die gleichermaßen erfolgte Erhöhung der Zuweisung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt.

 

Der Antrag von Herrn Berg wurde mit 4 Ja-Stimmen 6 Nein- Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Die geänderte Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Herr Rickers kündigt eine überarbeitete Liste an. Diese Liste ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.