Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2002 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Stadt Norderstedt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden über die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogrammes sowie über die Aufstellung des Bebauungsplanes Langenhorn 67 unterrichtet.

 

Ziel der Planung ist - für den Bereich nördlich der Bahnanlage zwischen Langenhorner Chaussee und Landesgrenze - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Wohnsiedlung mit ca. 150 Wohneinheiten in bis zu 3-geschossiger Bauweise unter weitgehender Schonung bestehender Freiflächen sicherzustellen. Westlich der Langenhorner Chaussee soll die mit gemischten Nutzungen besetzte Fläche der gewachsenen Struktur entsprechend weiter entwickelt werden.

 

Die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgt von der Langenhorner Chaussee unmittelbar südlich des Einmündungsbereiches Schmuggelstieg durch einen kurzen Erschließungsstich. In Verbindung mit dem Bebauungsplan werden Flächen für eine öffentliche Fuß- und Radwegverbindung unmittelbar nördlich der Bahntrasse zwischen Langenhorner Chaussee und dem Geh- und Radwanderweg Tarpenbek-Grünzug gesichert.

 

Aus Sicht der Stadt Norderstedt bestehen gegen diese geplanten Änderungen keine Bedenken.

Auf die Abgabe einer entsprechenden Nachricht wird verzichtet.