Sitzung: 21.02.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:
Mit
Schreiben vom 28.01.2002 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die Stadt Norderstedt
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
über die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Landschaftsprogrammes sowie über die Aufstellung des Bebauungsplanes Langenhorn
67 unterrichtet.
Ziel
der Planung ist - für den Bereich nördlich der Bahnanlage zwischen Langenhorner
Chaussee und Landesgrenze - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erstellung einer Wohnsiedlung mit ca. 150 Wohneinheiten in bis zu
3-geschossiger Bauweise unter weitgehender Schonung bestehender Freiflächen
sicherzustellen. Westlich der Langenhorner Chaussee soll die mit gemischten
Nutzungen besetzte Fläche der gewachsenen Struktur entsprechend weiter
entwickelt werden.
Die
Erschließung der Wohnbauflächen erfolgt von der Langenhorner Chaussee
unmittelbar südlich des Einmündungsbereiches Schmuggelstieg durch einen kurzen
Erschließungsstich. In Verbindung mit dem Bebauungsplan werden Flächen für eine
öffentliche Fuß- und Radwegverbindung unmittelbar nördlich der Bahntrasse
zwischen Langenhorner Chaussee und dem Geh- und Radwanderweg Tarpenbek-Grünzug
gesichert.
Aus
Sicht der Stadt Norderstedt bestehen gegen diese geplanten Änderungen keine
Bedenken.
Auf
die Abgabe einer entsprechenden Nachricht wird verzichtet.